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Allgemeinverfügung des Kreises Borken zur Bejagung der Ringeltaube

Die untere Jagdbehörde hat folgende Allgemeinverfügung zur Bejagung der Ringeltaube erlassen:

 

Die Untere Jagdbehörde des Kreises Borken erlässt folgende

 

Allgemeinverfügung

 

  1. Nach § 22 Abs. 1 Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 291 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328), i. V. m. § 24 Abs. 2 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.12.1994 (GV. NRW 1995, S. 2, ber. 1997, S. 56), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 26.02.2019 (GV. NRW S. 153), wird die in § 1 Abs. 1 Nr. 17 der Bundesjagdzeitenverordnung vom 02.04.1977 (BGBl. I S. 531), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 07.03.2018 (BGBl. I S. 226), festgelegte Schonzeit für Ringeltauben zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Kreis Borken in der Zeit vom 02.2022 bis zum 30.04.2022 aufgehoben. Die Hauptbrutzeit wird dadurch ausgenommen.

 

Die Vergrämungsabschüsse haben ausschließlich auf Schadflächen und nur während der entsprechenden Schadzeiträume der einzelnen Kulturen zu erfolgen. Zudem dürfen nur Ringeltauben aus Schwärmen erlegt werden. Darüber hinaus dürfen in der Zeit vom 01.04.2022 bis 30.04.2022 nur Jungtauben gestreckt werden. Verminderungsabschüsse haben während der regulären Jagdzeit zu erfolgen. Die derzeitigen Schadzeiträume, die bereits im vergangenen Jahr zwischen der Landwirtschaftskammer und Forschungsstelle abgestimmt wurden, sehen wie folgt aus:

 

Gefährdete Kulturen Zeitraum
Gemüse, Bohnen, Erbsen, Obst 21. Februar bis 30. April
Getreide 21. Februar bis 31. März
Zuckerrüben 15. März bis 30. April
Mais 15. April bis 30. April
Raps 21. Februar bis 31. März

 

  1. Den einzelnen Jagdausübungsberechtigten wird auferlegt, die Anzahl der in der Zeit vom 21. Februar bis 30. April 2022 erlegten Ringeltauben spätestens bis zum 15. November 2022 der Unteren Jagdbehörde zu melden. Die Meldung der jährlichen Strecke für das Jagdjahr 2021/2022 zum 15. April 2022 bleibt hiervon unberührt.

 

III. Im öffentlichen Interesse wird die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.10.2021 (BGBl. I S. 4650), angeordnet. Diese Verfügung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Aufhebung der Schonzeit entfallen.

 

  1. Diese Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 30.04.2022.

 

  1. Diese Verfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.1999 (GV. NRW 1999 S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.07.2021 (GV. NRW S. 904), öffentlich bekannt gemacht. Sie wird am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Borken wirksam.

 

  1. Diese Verfügung kann beim Kreis Borken, Untere Jagdbehörde, Burloer Str. 93, 46325 Borken, während der allgemeinen Geschäftszeiten im Raum 3203, Nebengebäude, Etage 2, eingesehen werden.

 

Gründe:

 

Diese Maßnahme ist im Sinne des Art. 9 Abs. 1 a) 3. Alt. der EG-Vogelschutzrichtlinie erforderlich, um erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen abzuwenden, weil es keine andere zufriedenstellende Lösung und insbesondere keine wirksamen Abwehrmaßnahmen gibt. Der Schutz der Brut- und Aufzuchtzeit ist durch die restriktive Ausweitung der Jagdzeitzeiten gewährleistet, zumal nur Vergrämungsabschüsse von Schwarmtauben auf den tatsächlich gefährdeten Kulturen während der entsprechenden Schadzeiträume zulässig sind. Ferner dürfen vom 01.04.2022 bis 30.04.2022 nur Jungtauben erlegt werden.

 

Der Kreisjagdberater hat die Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben für die entsprechenden Zeiträume und Auflagen empfohlen. Mit der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wurden die Zeiträume und Auflagen bereits im vergangenen Jahr abgeklärt.

 

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter III. ist notwendig, damit eine Klage gegen die Schonzeitaufhebung keine aufschiebende Wirkung der Vollziehung der Anordnung bewirkt. Da von Taubenschwärmen zur Saat- und Erntezeit ein erheblicher Schaden an den genannten landwirtschaftlichen Kulturen zu erwarten ist, ist das öffentliche bzw. das Interesse der unmittelbar betroffenen Landwirte hier höher anzusehen, als die Interessen von Drittbetroffenen, da durch die Rechtsprüfung im Klageverfahren und die Schonung der Taubenschwärme den Landwirten ein nicht hinzunehmender Schaden entstehen würde.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diese Allgemeinverfügung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, 48147 Münster, zu erheben.

 

Hinweis:

 

Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat die Klage keine aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Münster gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung beantragt werden.

 

Borken, den 17.02.2022

 

Kreis Borken

Untere Jagdbehörde

Im Auftrag

gez.

Karsten Simmert-Reining

Jagdscheine können wieder persönlich beantragt oder verlängert werden

Liebe Jagdfreunde.

Es ist bald wieder soweit und das Jagdjahr neigt sich dem Ende entgegen. Mit dem neuen Jagdjahr müssen viele von uns Ihren Jagdschein verlängern.

Dies war in letzter Zeit wegen Corona nur postalisch möglich.

Mit dem unten stehenden Schreiben hat die Untere Jagdbehörde des Kreises Borken mitgeteilt, dass die Jagdscheine ab dem 14. Februar auch wieder persönlich beantragt bzw. verlängert werden können.

Es ist jedoch zwingend erforderlich vorher einen Termin zu vereinbaren. Der Link zur Terminvergabe ist in dem Schreiben genannt.

 

 

Schreiben des Kreises Borken:

 

An die Hegeringsleitungen

im Kreis Borken

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in einem aktuellen Pressedienst teilt der Kreis Borken mit, dass ab dem 14. Februar 2022 Jägerinnen und Jäger im Kreisgebiet ihre Jagdscheine wieder persönlich beantragen und verlängern können. Aufgrund der Corona-Pandemie muss im Vorfeld zwingend ein Termin vereinbart werden. Unter https://kreis-borken.de/termin-jagdschein kann die Buchung erfolgen. Die Buchung wird mit einer E-Mail bestätigt, die zudem alle relevanten Informationen (z. B. genaue Anschrift der Dienststelle in Ahaus, Bocholt oder Borken, Uhrzeit oder auch mitzubringende Unterlagen) enthält.

 

Weitere Informationen zur persönlichen Antragstellung finden Sie hier.

 

Ich bitte Sie, diese Informationen in Ihren Hegeringen weiterzuleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Ihre Untere Jagdbehörde

Fahrt zur Jagd & Hund verschoben

Liebe Vereinsmitglieder.

Wie schon befürchtet wurde bekanntgegeben, dass die Messe Jagd und Hund in Dortmund im Februar nicht stattfinden wird.

Aufgeschoben ist jedoch nicht aufgehoben und deshalb wurde direkt ein neuer Termin bekanntgegeben.

Die Messe soll vom 07. bis zum 12.Juni 2022 stattfinden.

 

Wir vom Vorstand des Hegeringes und der Vorstand des Angelvereins Nienborg werden nun umplanen und zum neuen Termin eine gemeinsame Fahrt organisieren.

Sobald neue Informationen zur Verfügung stehen werden wir euch informieren.

 

Euer Obmann für Öffentlichkeitsarbeit

Fahrt zur Jagd & Hund in Dortmund

Liebe Vereinsmitglieder.

 

Wenn Corona uns keinen Strich durch die Rechnung macht möchten wir am 05.02.2022 gemeinsam mit dem Angelverein Nienborg eine Busfahrt zur Jagd & Hund 2022 in Dortmund unternehmen.

Anschließend möchten wir den Abend bei Fisch, Wild und Getränken am Angelheim im Nienborg ausklingen lassen.

Genauere Infos folgen noch, da wir uns noch in der Planungsphase befinden.

Wenn ihr mitfahren wollt benötigen wir für die Planung bis zum 10.01.2022 eine verbindliche Anmeldung von euch.

 

Anmelden könnt Ihr euch bei:

Mike Kerßenfischer Tel: 0171/4814622 und bei

Josef Demes           Tel: 0160/90695433

 

Hier ist der Link zur Homepage der Messe:

https://www.jagd-und-hund.de/startseite/

Aufruf zur flächendeckenden Wildtiererfassung

Der Landesjagdverband hat bereits im Januar diesen Jahres alle Revierinhaber gebeten an der Wildtiererfassung teilzunehmen.

 

Falls dies noch nicht geschehen ist möchte ich Euch bitten dieses noch nachzuholen.

 

Hier noch einmal der Aufruf des Präsidenten des LJV

Aufruf Präsident an Revierinhaber Fragebogen inkl. Erläuterungen 2021

 

sowie der von euch auszufüllende Fragebogen

Flächendeckende Erfassung 2021_fv_ausfuellbar

 

Euer Obmann für Öffentlichkeitsarbeit

Hegering setzt auf Jungtierrettung mit Drohnen

Die Hege und Pflege der Natur und des Wildes zählt zu den alltäglichen Aufgaben des Jägers. Hierzu zählt auch insbesondere der Jungtierschutz.

Wir, der Hegering Ahaus – Heek e.V., sind ein Zusammenschluss der Jäger in Ahaus, Heek und Umgebung. Vor kurzem haben wir 2 Drohnen zur Jungtierrettung angeschafft. Mit diesen Drohnen können wir im kommenden Frühjahr unsere Landwirte und Jäger bei z.B. der Grasmahd unterstützen. Das Wild kann mittels Wärmebildtechnik im hohen Gras lokalisiert werden und somit aus der Gefahrenzone gebracht werden. Zum späteren Zeitpunkt kann das junge Wild dann gefahrlos in die gewohnte Umgebung zurück

Bei den nicht unerheblichen Kosten konnte der Hegering bereits auf die finanzielle Unterstützung einiger Firmen und auch Privatleute zählen.

Nun können wir die verbleibende Zeit bis zum nächsten Frühjahr nutzen, um uns mit den Drohnen, der Technik und der Software vertraut zu machen.

 

Jagden, Schüsseltreiben und vieles andere wieder erlaubt

Auf der Homepage des Landesjagdverbandes NRW wird mitgeteilt, das Jagden und Schüsseltreiben unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt sind.

Genaueres ist auf der o.a. Homepage nachzulesen.

Hier der Link dazu:

https://www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/aktuelles/wichtige-informationen/jagden-schusseltreiben-und-vieles-mehr-wieder-zulassig-schiesnachweis-wieder-pflicht/6_30761.html 

Jahreshauptversammlung und Gehörnschau 21.08.2021

Da die Jahreshauptversammlung im letzten Jahr auf Grund der Corona – Krise abgesagt werden musste, fand am 21.08.2021 die Jahresversammlung mit der Gehörnschau in der Gaststätte Voss in Quantwick statt.

Werner Lenting hat nach mehrjähriger Tätigkeit als Vorsitzender sein Amt abgegeben und Mike Kerßenfischer wurde einstimmig als sein Nachfolger gewählt.

Des Weiteren haben Dirk Kuse, Christian Wassing und Andre Bonenberg den Vorstand verlassen.

Neu in den Vorstand gewählt wurden Daniel Hericks (stellv. Schießobmann), Andre Wennig (Stellv. Hundeobmann), Herbert Schulze-Herick (Obmann für Öffentlichkeitsarbeit), Hermann Voss (Obmann Junge Jäger) und Thomas Brüggelambert (Beisitzer).

Eine besondere Ehrung für ihre langjährige Mitgliedschaft erhielten Hermann Sundermann für die 60-jährige und Bernd Stienemann für die 50-jährige Mitgliedschaft.

Im Rahmen der Versammlung fand die Gehörnschau statt, bei der für die 3 stärksten Gehörne mit Medaillen verliehen wurden. Den stärksten Rehbock mit einem Gehörngewicht erlegte Helmut Doedt in der Jagd „Averbeck“ mit einem Gehörngewicht von 303 Gramm, gefolgt von einem Gehörngewicht von 288 Gramm erlegt von Josef Feldhaus in der Jagd „Haus Horst“ und einem  Gehörngewicht von 287 Gramm erlegt von Martin Wolters in der Jagd „Wext 2“.

In diesem Jahr hat der Hegering erstmalig die Vergabe von 2 weiteren Medaillen eingeführt. Eine Sondermedaille für den „geringsten“ Bock geht an Christoph Röhling und eine Auszeichnung für einen besonders abnormen Bock an Hubert Eveld.

Des Weiteren wurden diesem Jahr  2 Drohen mit Wärmebildtechnik zur Tierrettung angeschafft.

Mit Ihnen sollen insbesondere im Frühjahr während der Brut- und Setzzeit die Felder vor der Ernte auf Tiere abgesucht werden um diese vor dem Mähtod zu bewahren. Hierzu wird es demnächst einen ausführlicheren Bericht geben.

Vielen Dank noch einmal an die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder insbesondere an Werner Lenting  für die mehrjährige Arbeit im Hegering Ahaus – Heek.

Hundetag 28.08.2021

Am 28.08.2021 fanden sich 19 Hunde mit ihren Hundeführern den Richtern, Helfern und interessierten Hundefreunden morgens bei regnerischem Wetter beim Ausflugslokal Hovestadt in Heek – Ahle ein um die Fähigkeiten der Hunde zu überprüfen.
Für den jagdlichen Einsatz ist es unerlässlich gut vorbereitete Hunde im Jagdbetrieb einzusetzen. Damit die Jagdhunde für den jagdlichen Einsatz tauglich sind müssen diese sorgfältig ausgebildet werden. Um die jagdliche Leistung der Hunde zu überprüfen wird alljährlich der Hundetag durchgeführt.
Hierbei wird Leistung der Jagdhunde in mehreren Disziplinen wie z.B. Gehorsam, Apport oder Wasserarbeit von Richtern geprüft und mit Punkten bewertet.
Nach der Begrüßung durch die Jagdhornbläser des Hegeringes ging es in 4 Gruppen in die einzelnen Reviere um die Leistungen der Hunde zu begutachten.
Bei den Althunden erreichten 5 Hunde die volle Punktzahl, weshalb es zu einem Stechen kam bei dem sich Gerd Schulze-Schwering mit seinem Großen Münsterländer als Bester hervortat.
Bei den Junghunden erreichten 2 Hunde die volle Punktzahl. In diesem Fall war das Alter des Hundes entscheidend für den 1. Platz, den sich Martin Rulle mit seinem Deutsch Langhaar sichern konnte.
Anschließend ging es zur Preisverleihung und zum gemütlichen Beisammensein nach Quantwick zur Familie Schulze-Schwering.
Wir möchten uns hiermit noch einmal bei den Richtern, Helfern Jagdhornbläsern, Revierinhabern und insbesondere bei der Familie Schulze-Schwering für die Unterstützung bedanken.
Die Obleute für das Hundewesen des Hegering Ahaus – Heek

 

Alle Platzierungen des Hundetages:

http://jaeger.it-haase-ahaus.de/hegering/hundewesen/ergebnisse/hundetag-2021

Hier geht es zu den Bildern:

http://jaeger.it-haase-ahaus.de/?page_id=1519&preview=true