Dieses Kitzretter-Set wurde unserem Hegering von der Firma Krone zur Verfügung gestellt.
Das Set besteht aus einem Korb und zwei Fahnen. Der Korb wird über das Kitz gestülpt und mit den Fahnen markiert.
Vielen Dank an die Firma Krone.
Dieses Kitzretter-Set wurde unserem Hegering von der Firma Krone zur Verfügung gestellt.
Das Set besteht aus einem Korb und zwei Fahnen. Der Korb wird über das Kitz gestülpt und mit den Fahnen markiert.
Vielen Dank an die Firma Krone.
Mitteilung der Kreisjägerschaft
Antonius Berning begrüßte als Vertreter für die Kreisjägerschaft im Namen von Roland Schulte die
anwesenden Mitglieder. Der Schießstand in Ammeln soll erneuert werden. Die Kosten sollen sich
auf 2 Millionen Euro belaufen. Der größte Teil von 1,6 Millionen kommt über den LJV aus der
Jagdabgabe der Mitglieder. 230.000€ werden über Spenden finanziert. Dann verbleibt ein Betrag
von 170.000€, der über eine einmalige Umlage aller Hegeringsmitglieder im Kreis Borken
aufgebracht werden soll. Die Umlage soll 50€ betragen. Im Gegenzug erhält jedes Mitglied einen
Schießgutschein von 25€, der auf dem neuen Schießstand in den nächsten 1-2 Jahren eingelöst
werden kann. Über diese Punkte soll am kommenden Montag auf der JHV von der KJS Borken in
Südlohn abgestimmt werden.
Der Bedarf eines Schießstandes ist da. Der Stand in Coesfeld ist quasi „überlaufen“. Auf dem
erneuerten Stand in Ammeln soll vor allem der Kipphase, der laufende Keiler, der 100m Bock
wieder genutzt werden können, auch in Hinsicht auf die jährlichen Jungjägerprüfungen, die dann
wieder in Ammeln statt finden können.
Der Bau eines neuen Schulungsraumes am Schießstand Ammeln wurde vorerst fallen gelassen, da
die Kosten den Rahmen sprengen und hierfür kein Zuschuss vom LJV vorgesehen ist. Im Bauantrag
wird aber der Schulungsraum mit beantragt werden.
Herr Berning berichtete, dass Andreas Pieper der neue 1. Vorsitzende von Lernort Natur ist. Theo
Wittenberg bleibt weiterhin zuständig für den Nordkreis und die rollende Waldschule.
Bei der Jungjägerprüfung 2022 haben alle Teilnehmer bestanden. Im diesen Jahr sind zur Zeit 35
Personen an der Prüfung beteiligt.
Der diesjährige Kreisbläserwettbewerb findet am 18.06.2023 in Gronau statt.
Herr Berining übergibt das Wort an Norbert Lück. Er ist der Geschäftsführer, der seit Dezember
2021 neu gegründeten GmbH für den Schießstand Ammeln und ist zuständig für die Sanierung des
Standes. Er betonte nochmal, dass die Erneuerung des Schießstandes sinnvoll ist, da dieser
ansonsten geschlossen werden müsste. Die Hohe Summe von 2 Millionen Euro begründet sich u.a.
durch die hohen gesetzlichen Vorgaben und Genehmigungsverfahren. Dazu kommen Gutachten für
Schallschutz, Natur-, Umwelt- und Bodenschutz. Zur Zeit sind soweit alle Hürden genommen, so
dass Ende März bis Mitte April mit der Genehmigung gerechnet wird. Die ersten Baumaßnahmen
sollen dann im Herbst 2023 beginnen.
Bericht des Kreisjagdberaters
Rudolf Enning-Harmann ( im Bild unten links) begrüßte alle Mitglieder und dankte für die gute Teilnahme an der
diesjährigen Gehörnschau. Insbesondere bedankte er sich für die heutigen Mithilfe bei Herbert
Honekamp, der bei der Bewertung der Gehörne geholfen hat. Es konnten 108 Gehörne bewertet
werden. R. Enning-Harmann hob hervor, dass die hohe Anzahl der eingereichten Trophäen sehr
erfreulich ist, da die Durchführung einer Gehörnschau nur noch freiwillig ist.
Die Medaillen-Böcke sind:
1. Andreas Weilinghoff, 372g, Revier Wichum (rechts im Bild)
2. Theo Wittenberg, 296g, Eigenjagd Viermann (2. von rechts)
3. Hubert Viermann junior, 292g, Eigenjagd Viermann (2. von links)
Zum Schuss erinnerte Rudolf Enning-Haarmann an die Taubenmeldung im November für die
allgemeine Verfügung der KJS.
Bericht Hegeringsleiter
Mike Kerßenfischer berichtete von der erstmaligen Kitzrettungsaktion in 2022 mit den neu angeschafften Drohnen. Es konnten 63 Kitze, diverse Junghasen und Gelege an 35 Einsatztagen bei 127 Flugstunden auf einer Fläche von 680 ha gerettet werden. Wir hoffen, dass auch dieses Jahr die Aktion wieder so gut anläuft. Er dankte allen Helfern und Freiwilligen für ihren Einsatz.
In 2022 wurden 2 weitere Insektenhotels aufgestellt.
Diverse Vogelnistkästen wurden von einer
Behindertenwerkstatt zu je 15€ erworben und 3 davon werden heute Abend verlost und weitere
Kästen können auch käuflich erworben werden.
Für Anfang 2024 wird zusammen mit 2 benachbarten Hegeringen ein Jägerfest/silvester bei
Elkemann in Graes geplant.
Ich möchte euch hier noch ein Mal an die Jahreshauptversammlung am 18.03.2023 erinnern.
Sehr geehrtes Mitglied,
zur Jahreshauptversammlung mit Gehörnschau am 18.03.2023 in der Gaststätte Voß, Ahaus laden wir Sie recht herzlich ein.
Ab 18.30 Uhr können die Gehörne besichtigt werden. Beginn der Jahreshauptversammlung
ist um 19.30 Uhr.
Tagesordnung
➢ Begrüßung
➢ Totenehrung
➢ Mitteilungen der Kreisjägerschaft
➢ Bericht der Kreisjagdberaters
➢ Bericht des Hegeringleiters
➢ Ehrungen
➢ Berichte der Obleute
➢ Kassenbericht/Bericht der Kassenprüfer/Entlastung des Vorstandes
➢ Wahl des Kassenprüfers
➢ Verschiedenes
Habt ihr Anregungen, Vorschläge, Wünsche für Aktionen oder ähnliches – dann sprecht uns gerne an!
Aktuelles und Infos findet ihr auf der Website oder bei Facebook vom Hegering Ahaus-Heek e.V.
Mit freundlichem Gruß und Waidmannsheil
Mike Kerßenfischer
Hegeringsleiter
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Internetseite der Deutschen Wildtierrettung sind inzwischen über 300 Jungwildrettungsteams deutschlandweit registriert.
Wer einem örtlichen Jungwildrettungsteam einmalig mindestens einen Betrag in der Höhe von 1.000,00 Euro spendet, darf sich zukünftig Pate der Deutschen Wildtierettung nennen und ist gleichzeitig berechtigt das Patenschaftssiegel – eine Kombination aus dem Logo der Deutschen Wildtierrettung und der Bezeichnung des örtlichen Jungwildrettungsteam – zu führen und für sich selbst werblich zu verwenden.
Mit dieser Aktion hofft die Deutsche Wildtierrettung eine Vielzahl örtlicher Sponsoren für die Jungwildretter vor Ort zu gewinnen.
Wer in seiner Region die dortigen Jungwildretter und damit den konkreten Tierschutz finanziell unterstützt, soll dies auch zeigen dürfen.
Tue Gutes und rede darüber!
Diese Registrierung erfolgt kostenlos für das Jungwildrettungsteam.
Der Pate bzw. die Patenorganisation nimmt Kontakt mit der Deutschen Wildtierrettung auf.
Idealerweise wurde schon ein Jungwildrettungsteam ausgesucht, das von der finanziellen Unterstützung profitieren soll.
Das Jungwildrettungsteam bzw. die tragende Organisation muss nachgewiesen gemeinnützig (mittels Bescheinigung des Finanzamtes und einem Auszug aus dem Vereinsregister) und auf der Internetseite der Deutschen Wildtierrettung als Jungwildretter registriert sein.
Ist das ausgesuchte Team noch nicht registriert, so kann dies hier schnell und kostenlos nachgeholt werden (https://www.deutsche-wildtierrettung.de/formulare/form_id/10011788/registrierungsformular.html).
Die Deutsche Wildtierrettung benötigt die ausgefüllte Patenschaftsvereinbarung sowie die Logodatei als Vektorgrafik (.eps oder Adobe Illustrator Datei).
Diese Unterlagen sind bitte per E-Mail (moin@deutsche-wildtierrettung.de) an die Deutsche Wildtierrettung zu übermitteln.
Zu Ihrer weiteren Information haben wir Ihnen als PDF-Dokumente die folgend genannten Unterlagen beigefügt:
und
Bei evtl. Rückfragen Ihrerseits können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund, ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund
i.A.
Forstassessor
Gregor Klar
Referatsleiter für Naturschutz und Weiterbildung
Tel.: 02 31 28 68-640
Fax.: 02 31 – 28 68-666
E-Mail: gklar@ljv-nrw.de
HIer sind die Formulare:
1. März 2023
Newsletter
im aktuellen Rheinisch-Westfälischen Jäger wird für heute der Neustart unserer Homepage angekündigt. Diese Ankündigung konnte zu Redaktionsschluss auch guten Gewissens ausgesprochen werden, da die beauftragte Agentur zu diesem Zeitpunkt noch innerhalb des Zeitplans arbeitete.
Leider sind nun auf der Zielgeraden doch noch unerwartete technische und rechtliche Schwierigkeiten aufgetreten, die uns veranlasst haben, kurzfristig den Termin für den Relaunch unserer Seiten um einige wenige Tage zu verschieben. Hier gilt uns der Grundsatz, dass Qualität vor Geschwindigkeit geht.
Sobald der neue Termin feststeht, werden wir Sie auf diesem Weg informieren. Bis dahin bleiben die bisherigen Webseiten noch online.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Ihr LJV-Team
Biotophegepreis 2023
Als Anerkennung für herausragende Leistungen in der Lebensraumverbesserung verleiht die Wildtier- und Biotopschutz-Stiftung NRW in diesem Jahr wieder den Biotophegepreis 2023.
Die Auszeichnung ist mit € 2.000,- dotiert.
Geeignete Projekte können der örtlichen Kreisjägerschaft vorgestellt werden.
Bewerbungsschluss ist Freitag, 28. April 2023.
Bleifrei Tutorials:
Streuung, Deckung, Optimierung
In Folge 4 der DJV-Bleifrei-Tutorials nehmen Moderatorin Nadine Weers und Experte Markus Leibinger den Einfluss von Chokes bei unterschiedlichen Schussdistanzen genauer unter die Lupe. Beim Vergleich der Trefferbilder und der Verteilung der Schrotgarben auf den 16-Feld-Hasenscheiben zeigt sich eindrucksvoll, was jagdlich sinnvoll ist und was nicht.
Zum Video
DJV-Online-Vortrag: Erfahrungen mit bleifreiem Schrot in Dänemark
Lars Thune Andersen (Dänischer Jagdverband) wird über die Erfahrungen mit bleifreiem Schrot in Dänemark berichten. Seit über 20 Jahren wird dort bleifrei mit Schrot gejagt. In dem Vortrag wird auf die Historie, den Anpassungsprozess, die Erfahrungen und praktischen Hinweisen eingegangen. Schussdistanzen, Material und Wirkungsweisen der alternativen Schrote werden beleuchtet.
Di, 07.3.2023 – 15:00 bis 17:00 Uhr
Zur Anmeldung
Lernort Natur Preis 2023
Die Wildtier- und Biotopschutz-Stiftung NRW verleiht auch in diesem Jahr wieder den Lernort Natur Preis für herausragende Leistungen in der Umweltpädagogik. Die Auszeichnung ist mit € 2.000,- dotiert.
Geeignete Projekte können der örtlichen Kreisjägerschaft vorgestellt werden.
Bewerbungsschluss ist Freitag, 28. April 2023.
Wald und Wild gehören zusammen
Aktuell finden neben den Mitgliederversammlungen der Kreisjägerschaften und Hegeringe auch viele Informationsveranstaltungen zur Wiederbewaldung mit klimastabilen Baumarten in NRW statt. Der Landesjagdverband NRW hat dazu bereits im Jahr 2020 zusammen mit dem Waldbauernverband NRW sowie dem Verband Familienbetriebe Land und Forst Nordrhein-Westfalen, dem Rheinischen Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften und dem Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe ein richtungweisendes Positionspapier verfasst. Die Quintessenz: Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der klimastabilen Wiederbewaldung NRWs schaffen wir nur gemeinsam, eigenverantwortlich und solidarisch. Kommunikation, Kooperation und Empathie sind die Schlüssel für den gemeinsamen Erfolg.
Mehr dazu
Impressum
Andreas Schneider · Pressesprecher
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen
Gabelsbergerstraße 2
44141 DortmundTel: 0231/2868-800 · Fax: 0231/2868-888
Die Allgemeinverfügung Ringeltauben 2023 ist im Amtsblatt des Kreises Borken bekanntgegeben und ist ab heute gültig:
Die Untere Jagdbehörde des Kreises Borken erlässt folgende
Allgemeinverfügung
Während der Schonzeitaufhebung sind nur Vergrämungsabschüsse ausschließlich auf Schadflächen und nur während der entsprechenden Schadzeiträume der einzelnen Kulturen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in der Zeit vom 21.02.2023 bis 28.02.2023 und vom 01.04.2023 bis 30.04.2023 nur Jungtauben gestreckt werden. Verminderungsabschüsse haben während der regulären Jagdzeit zu erfolgen. Die derzeitigen Schadzeiträume, die mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung abgestimmt sind, sehen wie folgt aus:
Gefährdete Kulturen | Zeitraum |
Gemüse, Bohnen, Erbsen, Obst | 21. Februar bis 30. April |
Getreide | 21. Februar bis 31. März |
Zuckerrüben | 15. März bis 30. April |
Mais | 15. April bis 30. April |
Raps | 21. Februar bis 31. März |
III. Im öffentlichen Interesse wird die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325), angeordnet. Diese Verfügung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Aufhebung der Schonzeit entfallen.
Gründe:
Diese Maßnahme ist im Sinne des Art. 9 Abs. 1 a) 3. Alt. der EG-Vogelschutzrichtlinie erforderlich, um erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen abzuwenden, weil es keine andere zufriedenstellende Lösung und insbesondere keine wirksamen Abwehrmaßnahmen gibt. Der Schutz der Brut- und Aufzuchtzeit ist durch die restriktive Ausweitung der Jagdzeitzeiten gewährleistet, zumal nur Vergrämungsabschüsse auf den tatsächlich gefährdeten Kulturen während der entsprechenden Schadzeiträume zulässig sind. Ferner dürfen vom 21.02.2023 bis 28.02.2023 und vom 01.04.2023 bis 30.04.2023 nur Jungtauben erlegt werden.
Der Kreisjagdberater hat die Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben für die entsprechenden Zeiträume und Auflagen empfohlen. Mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wurden die Zeiträume und Auflagen abgestimmt.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter III. ist notwendig, damit eine Klage gegen die Schonzeitaufhebung keine aufschiebende Wirkung der Vollziehung der Anordnung bewirkt. Da von Taubenschwärmen zur Saat- und Erntezeit ein erheblicher Schaden an den genannten landwirtschaftlichen Kulturen zu erwarten ist, ist das öffentliche bzw. das Interesse der unmittelbar betroffenen Landwirte hier höher anzusehen, als die Interessen von Drittbetroffenen, da durch die Rechtsprüfung im Klageverfahren und die Schonung der Taubenschwärme den Landwirten ein nicht hinzunehmender Schaden entstehen würde.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, 48147 Münster, zu erheben.
Hinweis:
Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat die Klage keine aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Münster gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung beantragt werden.
Borken, den 17.02.2023
Kreis Borken
Untere Jagdbehörde
Im Auftrag
gez.
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Hier ist die ab dem 31.01.2023 gültige Preisliste für den Schießstand in Coesfeld-Flamschen.
Der Vorstand des Hegering Ahaus-Heek e.V. wünscht allen Mitgliedern, Familienangehörigen sowie Freunden eine ruhige Adventszeit, ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2022. Wir bedanken uns auf diesem Wege für Ihre Unterstützung und Mithilfe im vergangenen Jahr und würden uns freuen, auch in 2023 auf Sie zählen zu dürfen.