Autor-Archiv:Obmann für Öffentlichkeitsarbeit

Wichtig!!! – Aktuelle Meldung der Geflügelpest/Vogelgrippe

Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE-NRW) hat das folgendes Infoschreiben mit der Bitte um Beachtung veröffentlicht:

 

Informationen zur Geflügelpest / Vogelgrippe

Als klassische Geflügelpest wird eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza bezeichnet, die in den Medien auch unter dem umgangssprachlichen Namen „Vogelgrippe“ bekannt wurde. Sie wird durch sehr virulente (stark krankmachende) Stämme der Influenza-A-Virus Subtypen H5 und H7 hervorgerufen.

Insgesamt hat das Auftreten der Geflügelpest in den letzten Jahren weltweit zugenommen. Asien und der Mittlere Osten stellen dabei nach wie vor die Hotspots des Seuchengeschehens dar, aber auch in Europa kommt es mittlerweile in den Sommermonaten sporadisch und v.a. in den Wintermonaten regelmäßig zu Ausbrüchen. In Deutschland stiegen die Fälle bei Wildvögeln und Geflügelbetrieben in den letzten Wochen sprunghaft an. Dabei waren vor allem die Krankheitsausbrüche bei den derzeit über weite Strecken ziehenden Kranichen auffällig, die so zu einer schnellen und großräumigen Ausbreitung beitrugen. Derzeit kursiert v.a. der H5N1-Subtyp in Deutschland.

Besonders empfindlich auf eine Infektion reagieren Hühnerartige. So können ganze Bestände von Hühnern und Puten nach einer Ansteckung mit hochvirulenten Influenzaviren innerhalb von Stunden erkranken und versterben. Dies hat hohe wirtschaftliche Verluste für den Betrieb selbst, aber auch für alle Betriebe der Region und sogar die Geflügelwirtschaft des Landes zur Folge, weshalb die Erkrankung weltweit anzeigepflichtig und damit staatlich bekämpfungspflichtig ist.

Wasservögel, wie Enten und Gänse, erkranken im Gegensatz zu Hühnern und Puten oftmals weniger schwer, sodass eine Erkrankung leicht übersehen werden kann. Sie scheiden das Virus aber dennoch aus. Wildes Wassergeflügel stellt daher eine Hauptquelle (Reservoir) dieser Viren dar.

Säugetiere (v. a. Hunde- und Marderartige, Katzen und in den USA auch Rinder) und in sehr seltenen Fällen auch Menschen können sich durch intensiven Kontakt mit infizierten Vögeln ebenfalls anstecken. Eine Virusübertragung erfolgt durch virushaltige Tröpfchen oder (Kot-) Staub, weshalb Augen, Nase und Mund geschützt werden müssen. Daher ähneln die persönlichen Hygienemaßnahmen den Corona-Schutzmaßnahmen. Bei einer Infektion kann es zu grippeähnlichen Symptomen bis hin zu schweren Lungenentzündungen mit Todesfolge kommen.

Hinsichtlich eines Ausbruches der Geflügelpest bei freilebenden Vögeln sollten insbesondere Totfunde von Wildvögeln aus den Gruppen der Hühnervögel (Fasane, Rebhühner), Gänse, Schwäne und Enten, aber auch Kranichen, Reihern, Greifvögeln, Eulen und Rabenvögel dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.

Insbesondere in Gebieten, in denen die Geflügelpest aufgetreten ist oder die an diese Regionen angrenzen sollten Jäger folgendes beachten:

  • Grundsätzlich sollte jeder den direkten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden.
  • Beim Umgang mit erlegtem Wasserwild sollten Einmalhandschuhe getragen werden; weiterhin empfiehlt sich vor dem Rupfen ein Abbrühen des Wildkörpers.
  • Auf eine Nutzung erlegten Wasserwildes als Schleppwild sollte verzichtet werden. Da die Viren auch durch das Einfrieren des Wildkörpers nicht abgetötet werden ist auch eine zeitlich verzögerte Verschleppung des Virus möglich.
  • Beim Bergen von tot aufgefundenem Wasserwild, sollte auf das Apportieren durch den Jagdhund verzichtet werden; stattdessen empfiehlt sich das Benutzen eines Keschers.
  • Im Anschluss zu Federwildjagden (insbesondere Wasserwild) sollten grundsätzlich keine Geflügelbetriebe aufgesucht werden.

Evtl. kontaminierte Kleidung kann bei 60°C gewaschen, Schuhwerk gereinigt und desinfiziert werden. Aviäre Influenzaviren werden durch gängige Desinfektionsmittel (Desinfektionsmittelliste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG)) sowie durch Hitze (z.B. beim Durchgaren von Eiern bzw. Geflügelfleisch) rasch abgetötet. Gebrauchsgegenstände, wie für das Aufbrechen genutzte Messer, können demnach mit kochendem Wasser und handelsüblichen Reinigungsmitteln gereinigt und desinfiziert werden.

 

Das Schreiben kann auch unter dem nachfolgenden Link heruntergeladen und in den Jagdgemeinschaften weiterverteilt werden.

 2025-11-11_Informationen zur Geflügelpest für UJBs_FJW (003).do – Informationen zur Geflügelpest für UJBs_FJW

Bericht zum Hundetag 2025

Am 23.08.2025 fand der Hundetag des Hegeringes Ahaus-Heek bei der Familie Hermann Lenting in Ammeln statt. Das Wetter zeigte sich an diesem Tag Hundefreundlich, bedeckt, nicht warm, mit leichtem, beständigem Wind.

Um 8Uhr fanden sich 21 Hundeführer samt ihren Vierbeinern, sowie viele Helfer, Richter und weitere Interessierte zusammen. Nach der Begrüßung durch die Jagdhornbläser ging es dann in 4 Gruppen in die Ammelner Reviere und nach Gemen ans Gewässer der KJS Borken.

Gegen Mittag trafen dann alle am Hof ein, wo der Marder im Stechen über den Sieger entscheiden ließ. Im Stechen waren wie in den Jahren zuvor wieder 9 Alt-Hunde mit jeweils 100 Punkten vertreten, die alle Prüfungen zuvor mit voller Punktzahl gemeistert hatten.

Nach dem ersten Stechen, wo der in Sichtweite Marder apportiert wurde waren immer noch 8 Hunde im Rennen, so dass ein zweites Stechen erforderlich war.

Im zweiten Stechen mussten die Hunde ihr Können auf der Marderschleppe zeigen, wobei die Schnelligkeit entscheidend war.

Beim Bringen auf Zeit waren die Hunde der Plätze 2 und 3 lediglich 3 Sekunden auseinander und die Plätze 1 und 2 trennte nur eine Sekunde, knappe Geschichte:

  1. Anja Schulze Ameling 100P
  2. Hubert Schlichtmann
  3. Markus Wolbeck
  4. Anna Schulze Schwering
  5. Matthias Haget
  6. Anton Brüning
  7. Christoph Brockhoff
  8. Elsa Schulze Schwering
  9. Tobias Wildenhues
  10. Lukas Wenning 99P
  11. Andre Harpert 99P
  12. Christian Wischemann 98P
  13. Thomas Benölken 95P
  14. Hermann Lenting 87P

 

Bei den Jung-Hunden gab es ebenfalls gute Ergebnisse. Bei 4 Hunden mit vollen 100 Punkten, ging die Siegerreihenfolge nach dem Alter, der Jüngste siegte:

  1. Elsa Schulze Schwering 100P
  2. Bernhard Effkemann
  3. Tobias Amshoff
  4. Heinz Amshove
  5. Lukas Effkemann 95P
  6. Gerd Schulze Schwering 94P
  7. Moritz Meyer 94P

 

Somit ging im letzten Jahr beide Pokale in Frauenhand.

Damit jedoch niemand leer ausging erhielt jeder Teilnehmer einen Sack Hundefutter für ihrenjagdlichen Helfer sowie eine Mütze des Hegeringes Ahaus-Heek für die Hundeführer.

Abschließend noch der Dank an Familie Lenting, allen Richtern und freiwilligen Helfern, den Jägern bzw. Jagdgemeinschaften aus Ammeln, den Jagdhornbläsern, der Verpflegung und allen weiteren die zu diesem Tag beigetragen haben.

Vollzug der ASP-Jagdverordnung zur Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen

Die unter Jagdbehörde hat mit Wirkung vom 18.07.2025 im Amtsblatt des Kreises Borken folgende Allgemeinverfügung erlassen.

Allgemeinverfügung Nachtsichtvor- und -aufsätze

Demnach sind bis auf weiteres auch Nachtsichtvorsatz und Nachtsichtaufsatzgeräte mit Bildwandler für Zielfernrohre für die Jagd auf Wildschweine erlaubt. Integrierte Infrarotaufheller, Lampen etc. sind jedoch weiterhin nicht erlaubt.

Infos hierzu gibt es auch auf der Internetseite des LJV NRW:

Erweiterte Freigabe von Nachtsichttechnik zur Schwarzwildbejagung

Hegeringversammlung am 05.04.2025

Am 05.04.2025 fand die Jahresversammlung mit der Gehörnschau des Hegeringes Ahaus-Heek in der Gaststätte Voss in Quantwick statt.

Norbert Lück der Geschäftsführer des Schießstandes Ahaus-Ammeln berichtete, dass die Abnahme des Schießstandes voraussichtlich am 06.05.2025 stattfinden soll. Er geht davon aus, dass Ende Mai die Genehmigung vorliegen könnte.
Bisher sind 10 Personen gefunden worden, die sich um die Schießstandaufsicht kümmern werden. Es werden aber noch Helfer gesucht. Aus den Reihen der Mitglieder kommt
Herr Lück sagt, dass sich die Preisfragem für die Schießstandgebühren noch in Abstimmung befindet. Da der laufende Betrieb hohe Kosten (Wartung, Sicherheitsanlage, Strom etc.) mit sich bringt, wird es sich leider auf die Preise niederschlagen. Es wird ein Bezahlsystem mit einer wiederaufladbaren Karte geben. Alle Hegeringsmitglieder bekommen wie seinerzeit vereinbart ein 25€ Startguthaben.

Die Übungsteiche der KJS sind ausgebaggert worden. Es gab eine 80% Förderung aus dem Jagdbeitrag. Übungstermine an den Teichen können online auf der Seite der KJS gebucht werden und kosten 10€ je Hund. Ebenso gibt es auf der Internetseite der KJS laufend Angebote zu Seminare, Kursen etc. und den Newsletter.

Bericht des Hegeringsleiters:
Seit letztem Jahr laufen die Vorbereitungen zur Waschbärenbekämpfungsmaßnahme. Der Antrag auf Förderung soll dieses Jahr raus gehen. Es sollen Fallen angeschafft werden, die bis zu 50% gefördert werden. Die ersten Fallen sollen vorerst in den am meisten gefährdeten Gebiete wie z.b. in Münster, Warendorf, Gebiete an der Aa und an der Dinkel aufgestellt werden.
Im April 2024 fand ein erfolgreiches Jägerfest vom Hegering AOWG, Gronau-Epe und Ahaus-Heek statt. Eine Spende von 1.200€ konnte an ein Hospiz übergeben werden. Vielen Dank nochmal an alle Helfer und die, die da waren.
Auch ging im vergangenen Jahr die Kitzrettung per Drohne erfolgreich weiter. 58 Kitze, diverse Gelege und Junghasen konnten gerettet werden.
Im Januar 2025 fand ein gemeinsamer Taubentag statt. Das Wetter spielte leider nicht mit. Die Teilnahme ist noch ausbaufähig. Es soll aber im kommenden Jahr wieder einer stattfinden.

Rudolf Enning-Harman              

gab die Ergebnisse der diesjährigen Gehörnschau bekannt. In die Bewertung kommen Böcke, die mindestens 210g Gewicht haben und 4 Jahre alt sind. Es wurden 103 Gehörne von der Revierinhabern vorgezeigt. Er betonte, dass dies damit die beste Schau im Kreis ist.
1. Platz Heinz Amshove, Averbeck, 335g, 6 Jahre
2. Platz Alois Homölle, Ahle-Nord, 290g
3. Platz Felix Weilinghoff, Wichum
Eine Sondermedaille ging den den Damhirsch aus Quantwick.
Für den geringsten Bock erhielt Hubert Reufer eine Medaille und Martin Rulle für den abnormsten Bock.

Hermann Wigger wurde als Nochfolger für Daniel Hericks als stellvertretender Obmann für das Schießwesen gewählt.

Wichtig: Verzögerung bei der Jagdscheinverlängerung

Aktuell kommt es zu Verzögerungen bei der Verlängerung von Jagdscheinen.

Hierzu ist folgendes Schreiben von der Unteren Jagdbehörde des Kreises Borken ergangen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute einen Erlass hinsichtlich der Übergangslösung für die Jagdscheinverlängerung 2025 zugesandt. In dem  Erlass ist u. a. folgendes ausgeführt: 

Sofern es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass bei den Unteren Jagbehörden Verzögerungen bei den anstehenden Jagdscheinverlängerungen eintreten, wird auf folgendes hingewiesen: Grundsätzlich gilt ein Jagdschein als erteilt, wenn die zuständige Behörde nach der Prüfung der in § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) genannten Voraussetzungen zu dem Ergebnis kommt, dass diese vorliegen. Das bedeutet, dass gem. § 17 Abs. 1 BJagdG das Mindestalter erreicht ist, die Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt wurde sowie die Prüfung der körperlichen Eignung und der Nachweis der ausreichenden und gültigen Jagdhaftpflichtversicherung vorliegen.

Die bloße Eintragung der Verlängerung in den Jagdschein selbst kann später erfolgen und ist für die Wirksamkeit der Verlängerung nicht erforderlich. Der Nachweis des jeweiligen Antragsstellers kann mittels eines Schreibens/Dokument geführt werden. Dieses Dokument kann von den Unteren Jagdbehörden nach positiver Bescheidung des Antrags auf Verlängerung des Jagdscheines an den Antragssteller versandt werden. Mit dem Dokument zusammen ist der Jagdschein im Original, oder wenn dieser sich bei der Unteren Jagdbehörde befindet, als Kopie beizufügen. In diesem Zusammenhang ergehen folgende Hinweise:

  1. Jagdpacht, Revierpächter:

Gemäß § 13 S. 2 2. Alt. BJagdG muss der Pächter die Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Jagdscheines fristgemäß erfüllen, damit das Pachtverhältnis bestehen bleibt. Fristgemäße Erfüllung bedeutet, dass der Pächter die Voraussetzungen für die Erteilung des neuen Jagdscheins bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Jagdscheins geschaffen haben muss. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 24.07.2014 – I-9 U 105/13 die erforderlichen Voraussetzungen klar benannt:

-Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins wurde fristgerecht bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde vollständig gestellt.

-Versicherungsbestätigung liegt vor.

Folglich ist es seitens der Antragssteller erforderlich, dass der Antrag ordnungsgemäß eingereicht wurde und der Versicherungsnachweis gem. § 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG vorgelegt wird.

  1. Munitionsbesitz

Es wird darauf hingewiesen, dass ein illegaler Munitionsbesitz nicht bereits dann vorliegt, wenn der Jagdschein verlängert wurde und lediglich die Eintragung in den Jagdschein als Erlaubnisdokument noch nicht erfolgt ist.

Zusammenfassend heißt es nun für die Jäger/innen, die den Antrag auf Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines gestellt haben, deren Jagdschein aber noch nicht verlängert wurde, dass vorzugsweise die fehlenden Unterlagen (Jagdschein im Original, Versicherungsbescheinigung, ggf. Lichtbild) zugesandt werden oder bei Terminbuchung (über den  LINK Terminbuchung Jagdwesen ) mitgebracht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez.

Norbert Kortstegge

——————————————————————————————-

Kreis Borken – Der Landrat

Sicherheit und Ordnung

Allgemeine Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Burloer Str. 93, 46325 Borken

Zimmer: 3229 (Etage 2 E)

Telefon: +49 2861 681-3029

Telefax: +49 2861 681-823020

E-Mail: n.kortstegge@kreis-borken.de

Internet: https://www.kreis-borken.de

Hasenpest

Hier eine Info der unteren Jagdbehörde des Kreises Borken bezüglich des an Hasenpest verendeten Feldhasen in Rhede:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Rhede ist bei einem verendeten Feldhasen die Hasenpest nachgewiesen worden. Die Pressemitteilung des Kreises Borken übersende ich zur Kenntnis. Den Link für die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.presse-service.de/data.aspx/static/1179669.html

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez.

Norbert Kortstegge

Wichtige Meldung zur Jagdscheinverlängerung

Folgende Meldung der Unteren Jagdbehörde des Kreises Borken zur Jagdscheinverlängerung 2025:

 

Hinweis zur aktuellen Bearbeitung von Jagdscheinanträgen

Neues Gesetz verlängert aktuell die Bearbeitungszeiten

 

Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und Bundesjagdgesetz ist es für die Jägerinnen und Jäger wichtig, deren Jagdscheine zum 31.03.2025 auslaufen, schon ab Dezember 2024 den Antrag auf Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde zu stellen.

 

Empfohlen wird eine Zusendung der Unterlagen entweder per Post an den Kreis Borken – Der Landrat – Jagdbehörde, Burloer Straße 93, 46325 Borken oder per Mail an einer der folgenden E-Mail-Adressen:

 

Erforderliche Antragsunterlagen:

  • Passbild
    • bei Neuausstellung oder wenn keine Verlängerung im aktuellen Jagdscheinheft mehr möglich ist
    • bei der Umschreibung eines Jugendjagdscheines in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft)
    • beim Wechsel der Jagdscheinart (z. B. Beantragung eines Tagesjagdscheines, wenn bislang ein Jahresjagdschein erteilt wurde)
    • bei Umzug

ACHTUNG!

Aufgrund der Gesetzesänderungen und der damit verbundenen längeren Bearbeitungszeiten verzichtet der Kreis Borken zunächst auf die

  • Vorlage des Jagdscheines und
  • der Jagdhaftpflichtversicherung (sofern noch nicht vorhanden)

 

Die Unterlagen werden zu gegebener Zeit nachgefordert.  Bitte geben Sie daher auf dem Antragsformular unbedingt die Telefon-Nr. und/oder E-Mail-Adresse an.

 

Derzeit sind keine Termine für die Jagdscheinerteilung bzw. Verlängerung buchbar. Sobald die ersten Zuverlässigkeitsanfragen zurück sind, werden auch wieder Termine für die Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines über die Homepage des Kreises Borken möglich sein.

 

Die Untere Jagdbehörde bittet, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Anträge abzusehen.

Hegeringe übergeben Spende an die Hospizbewegung Gronau e.V.

Am 21.04.2024 hat der Hegering Ahaus-Heek zusammen mit dem Hegering Gronau-Epe und dem Hegering Alstätte-Ottenstein-Wessum-Graes in Heek-Ahle ein Jägerfest veranstaltet.

Trotz des kühlen Wetters kamen etliche Besucher um sich unter anderem Greifvögel, Jagdhunde und die rollende Waldschule anschauen. Die Fragen der Interessierten wurden von den Jägern gern beantwortet.

Fürs leibliche Wohl der Gäste gab es unter anderem Wildbratwürste und es drehten sich gleich mehrere Wildschweine auf dem Grill.

Bei einer Tombola konnten diverse Preise gewonnen werden, die von Firmen aus der Umgebung zur Verfügung gestellt wurden.

Der Erfolg dieses Tages kam nun der Hospizbewegung Gronau e.V. zu Gute. Die drei Vorsitzenden der Hegeringe konnten durch den Erfolg des Jägerfestes einen Scheck über 1.200 € übergeben.