Kategorie-Archiv:Information

Wichtig: Verzögerung bei der Jagdscheinverlängerung

Aktuell kommt es zu Verzögerungen bei der Verlängerung von Jagdscheinen.

Hierzu ist folgendes Schreiben von der Unteren Jagdbehörde des Kreises Borken ergangen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute einen Erlass hinsichtlich der Übergangslösung für die Jagdscheinverlängerung 2025 zugesandt. In dem  Erlass ist u. a. folgendes ausgeführt: 

Sofern es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass bei den Unteren Jagbehörden Verzögerungen bei den anstehenden Jagdscheinverlängerungen eintreten, wird auf folgendes hingewiesen: Grundsätzlich gilt ein Jagdschein als erteilt, wenn die zuständige Behörde nach der Prüfung der in § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) genannten Voraussetzungen zu dem Ergebnis kommt, dass diese vorliegen. Das bedeutet, dass gem. § 17 Abs. 1 BJagdG das Mindestalter erreicht ist, die Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt wurde sowie die Prüfung der körperlichen Eignung und der Nachweis der ausreichenden und gültigen Jagdhaftpflichtversicherung vorliegen.

Die bloße Eintragung der Verlängerung in den Jagdschein selbst kann später erfolgen und ist für die Wirksamkeit der Verlängerung nicht erforderlich. Der Nachweis des jeweiligen Antragsstellers kann mittels eines Schreibens/Dokument geführt werden. Dieses Dokument kann von den Unteren Jagdbehörden nach positiver Bescheidung des Antrags auf Verlängerung des Jagdscheines an den Antragssteller versandt werden. Mit dem Dokument zusammen ist der Jagdschein im Original, oder wenn dieser sich bei der Unteren Jagdbehörde befindet, als Kopie beizufügen. In diesem Zusammenhang ergehen folgende Hinweise:

  1. Jagdpacht, Revierpächter:

Gemäß § 13 S. 2 2. Alt. BJagdG muss der Pächter die Voraussetzungen für die Erteilung eines neuen Jagdscheines fristgemäß erfüllen, damit das Pachtverhältnis bestehen bleibt. Fristgemäße Erfüllung bedeutet, dass der Pächter die Voraussetzungen für die Erteilung des neuen Jagdscheins bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer des bisherigen Jagdscheins geschaffen haben muss. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 24.07.2014 – I-9 U 105/13 die erforderlichen Voraussetzungen klar benannt:

-Antrag auf Verlängerung des Jagdscheins wurde fristgerecht bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde vollständig gestellt.

-Versicherungsbestätigung liegt vor.

Folglich ist es seitens der Antragssteller erforderlich, dass der Antrag ordnungsgemäß eingereicht wurde und der Versicherungsnachweis gem. § 17 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG vorgelegt wird.

  1. Munitionsbesitz

Es wird darauf hingewiesen, dass ein illegaler Munitionsbesitz nicht bereits dann vorliegt, wenn der Jagdschein verlängert wurde und lediglich die Eintragung in den Jagdschein als Erlaubnisdokument noch nicht erfolgt ist.

Zusammenfassend heißt es nun für die Jäger/innen, die den Antrag auf Erteilung/Verlängerung des Jagdscheines gestellt haben, deren Jagdschein aber noch nicht verlängert wurde, dass vorzugsweise die fehlenden Unterlagen (Jagdschein im Original, Versicherungsbescheinigung, ggf. Lichtbild) zugesandt werden oder bei Terminbuchung (über den  LINK Terminbuchung Jagdwesen ) mitgebracht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez.

Norbert Kortstegge

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Kreis Borken – Der Landrat

Sicherheit und Ordnung

Allgemeine Aufgaben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

Burloer Str. 93, 46325 Borken

Zimmer: 3229 (Etage 2 E)

Telefon: +49 2861 681-3029

Telefax: +49 2861 681-823020

E-Mail: n.kortstegge@kreis-borken.de

Internet: https://www.kreis-borken.de

Hasenpest

Hier eine Info der unteren Jagdbehörde des Kreises Borken bezüglich des an Hasenpest verendeten Feldhasen in Rhede:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Rhede ist bei einem verendeten Feldhasen die Hasenpest nachgewiesen worden. Die Pressemitteilung des Kreises Borken übersende ich zur Kenntnis. Den Link für die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.presse-service.de/data.aspx/static/1179669.html

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez.

Norbert Kortstegge

Wichtige Meldung zur Jagdscheinverlängerung

Folgende Meldung der Unteren Jagdbehörde des Kreises Borken zur Jagdscheinverlängerung 2025:

 

Hinweis zur aktuellen Bearbeitung von Jagdscheinanträgen

Neues Gesetz verlängert aktuell die Bearbeitungszeiten

 

Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und Bundesjagdgesetz ist es für die Jägerinnen und Jäger wichtig, deren Jagdscheine zum 31.03.2025 auslaufen, schon ab Dezember 2024 den Antrag auf Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde zu stellen.

 

Empfohlen wird eine Zusendung der Unterlagen entweder per Post an den Kreis Borken – Der Landrat – Jagdbehörde, Burloer Straße 93, 46325 Borken oder per Mail an einer der folgenden E-Mail-Adressen:

 

Erforderliche Antragsunterlagen:

  • Passbild
    • bei Neuausstellung oder wenn keine Verlängerung im aktuellen Jagdscheinheft mehr möglich ist
    • bei der Umschreibung eines Jugendjagdscheines in einen regulären Jagdschein (neues Jagdscheinheft)
    • beim Wechsel der Jagdscheinart (z. B. Beantragung eines Tagesjagdscheines, wenn bislang ein Jahresjagdschein erteilt wurde)
    • bei Umzug

ACHTUNG!

Aufgrund der Gesetzesänderungen und der damit verbundenen längeren Bearbeitungszeiten verzichtet der Kreis Borken zunächst auf die

  • Vorlage des Jagdscheines und
  • der Jagdhaftpflichtversicherung (sofern noch nicht vorhanden)

 

Die Unterlagen werden zu gegebener Zeit nachgefordert.  Bitte geben Sie daher auf dem Antragsformular unbedingt die Telefon-Nr. und/oder E-Mail-Adresse an.

 

Derzeit sind keine Termine für die Jagdscheinerteilung bzw. Verlängerung buchbar. Sobald die ersten Zuverlässigkeitsanfragen zurück sind, werden auch wieder Termine für die Erteilung bzw. Verlängerung des Jagdscheines über die Homepage des Kreises Borken möglich sein.

 

Die Untere Jagdbehörde bittet, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand der Anträge abzusehen.

Hegeringe übergeben Spende an die Hospizbewegung Gronau e.V.

Am 21.04.2024 hat der Hegering Ahaus-Heek zusammen mit dem Hegering Gronau-Epe und dem Hegering Alstätte-Ottenstein-Wessum-Graes in Heek-Ahle ein Jägerfest veranstaltet.

Trotz des kühlen Wetters kamen etliche Besucher um sich unter anderem Greifvögel, Jagdhunde und die rollende Waldschule anschauen. Die Fragen der Interessierten wurden von den Jägern gern beantwortet.

Fürs leibliche Wohl der Gäste gab es unter anderem Wildbratwürste und es drehten sich gleich mehrere Wildschweine auf dem Grill.

Bei einer Tombola konnten diverse Preise gewonnen werden, die von Firmen aus der Umgebung zur Verfügung gestellt wurden.

Der Erfolg dieses Tages kam nun der Hospizbewegung Gronau e.V. zu Gute. Die drei Vorsitzenden der Hegeringe konnten durch den Erfolg des Jägerfestes einen Scheck über 1.200 € übergeben.

Dramatische Ausbrüche von Myxomatose bedrohen den Feldhasen

Folgende Meldung wurde uns vom Referat für Jagd, Fischerei und Aquakultur des Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW übermittelt:

 

Dramatische Ausbrüche von Myxomatose bedrohen den Feldhasen
In den letzten Wochen wurden ausgehend vom Kreis Wesel vermehrt Fälle von Myxomatose bei
Feldhasen beobachtet. Die durch Pockenviren verursachte Myxomatose verursacht hauptsächlich
beim Haus- oder Wildkaninchen eine tödliche Erkrankung. Die Viren konnten in der Vergangenheit
schon Feldhasen infizieren, diese erkrankten jedoch nicht so schwer wie Kaninchen. Durch
aufmerksame Jäger vor Ort und die Einsendung verendeter Feldhasen konnte in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUÄ) schnell eine eindeutige Diagnose gestellt werden. Zudem wurde Bild- und Probenmaterial gesichert, um die Fälle hinreichend zu dokumentieren. Nach einem Aufruf der FJW über die zuständigen Behörden sowie den LJV trafen zudem weitere Meldungen aus immer mehr angrenzenden Kreisen ein: Neben dem Kreis Wesel waren nach wenigen Tagen bereits die Kreise Borken, Kleve, Krefeld und Bottrop betroffen – es folgten bestätigte Fälle aus Coesfeld, Viersen, Recklinghausen und Steinfurt (Stand 18.09.2024).

Die FJW ist derzeit gemeinsam mit den CVUÄ und dem Friedrich-Loeffler-Institut dabei weitere
Diagnostik zu organisieren und einzuleiten, um dem Virus auf die Spur zu kommen: Ob es sich um
eine neue Virusvariante handelt, die nun vermehrt den europäischen Feldhasen befällt, wird derzeit
mit Hochdruck erforscht. Es gilt nun aktuell so viele Daten wie möglich zu sammeln, um Rückschlüsse auf den weiteren Verlauf des Geschehens ziehen zu können. Es ist jedoch bereits absehbar, dass die Krankheitsausbrüche sich weiterverbreiten werden (auch in den Osten NRWs und nach Niedersachsen) und dies vermutlich bis in den Oktober hinein. Da das Virus über blutsaugende Insekten übertragen wird, bleibt zu hoffen, dass die Mückensaison mit einer länger anhaltenden Kälteperiode ein sehr baldiges Ende findet. So hat sie unseren Wildtieren in diesem Sommer doch durch verschiedene Wildkrankheiten (z.B. Blauzungenkrankheit bei Muffelwild und Usutuvirus- Infektion bei Wildvögeln) schwer zugesetzt.

Es wird weiterhin dringend darum gebeten verendete Feldhasen zu melden (fjw@lanuv.nrw.de), zu
bergen und zur Diagnosestellung an die CVUÄ einzusenden und/oder unschädlich zu beseitigen. Es ist stets sinnvoll 1-2 gut erhaltene Tierkörper zur Untersuchung zu geben und die restlichen Kadaver aus demselben Gebiet/Revier zu entsorgen. Bitte die Tierkörper nicht in der Umwelt belassen / nicht
vergraben! Sie stellen eine Infektionsquelle für die übrigen Feldhasen dar und können beim Verbleib
auf dem Acker/der Wiese zur Entstehung von Botulismus bei Nutztieren beitragen! Ebenso sollte mit
Myxomatosefällen bei Wildkaninchen verfahren werden!

Es wird empfohlen die Bejagung des Feldhasen-Bestandes entsprechend der Zählergebnisse und der aktuellen Bestandssituation anzupassen. In Regionen, in denen die Myxomatose nachgewiesen
wurde, wird angeraten auf eine Bejagung zu verzichten, um der verbliebenen Feldhasenpopulation
zu ermöglichen sich entsprechend zu erholen. Feldhasen in betroffenen Revieren, die es geschafft
haben eine Infektion zu überstehen, verfügen damit sehr wahrscheinlich über entsprechende
Antikörper gegen das kursierende Virus. Dies ermöglicht ihnen auf einen erneuten Myxomatose-
Ausbruch mit einer gezielten Immunreaktion zu reagieren und somit nicht zu erkranken. Da das Virus
über den Winter in den Überträgern und der Umwelt überdauern kann, ist jeder Feldhase mit einem
„geschulten“ Immunsystem wichtig, um die Population für die kommenden Jahre zu sichern! Nur
wenn die Feldhasen genug Zeit haben sich mit dem Virus auseinanderzusetzen, kann auf eine
Resistenzentwicklung ähnlich zu der der Wildkaninchen gehofft werden.
Es wird nahe gelegt die Ergebnisse der Feldhasen-Zählung (Scheinwerfer-Taxation) im Herbst (sowie den kommenden Jahren) wie gewohnt an den Landesjagdverband zu melden. Nur so ist es möglich, die Populationsentwicklung des Feldhasen zu beobachten und die Bestände entsprechend nachhaltig zu bejagen.
In Revieren, in denen die Myxomatose kursiert, wird empfohlen auf die Hundearbeit zu verzichten
um die Feldhasen nicht unnötig zu beunruhigen (Stress wirkt sich negativ auf das Immunsystem aus).
Ebenfalls wird empfohlen kein Schleppwild aus Gebieten mit Feldhasen-Myxomatose in andere
Reviere zu bringen, da das Virus so in bisher nicht-betroffene Reviere eingeschleppt werden kann.

Blauzungenkrankheit bei Wildwiederkäuern

Die Blauzungenkrankheit grassiert im Moment in Deutschland.

Um einen möglichst guten Überblick über das aktuelle Geschehen der Blauzungenkrankheit bei
Wildwiederkäuern in NRW zu erlangen, bittet das LANUV darum verendete oder krank
erlegte Wildwiederkäuer einer entsprechenden Untersuchung zuzuführen. Hierzu
sollte auch Kontakt zum zuständigen Veterinäramt aufgenommen werden.

Genaueres ist dem Schreiben des LANUV in der nächsten Zeile zu entnehmen.

2024 Infos UJBs FJW Informationen zur Blauzungenkrankheit bei Wildwiederkäuern