Kategorie-Archiv:Information

Allgemeinverfügung Ringeltauben 2024

Die Untere Jagdbehörde des Kreises Borken erlässt folgende

 

Allgemeinverfügung

 

  1. Nach § 22 Abs. 1 Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 291 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328), i. V. m. § 24 Abs. 2 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.12.1994 (GV. NRW 1995, S. 2, ber. 1997, S. 56), zuletzt geändert durch Art. 36 des Gesetzes vom 01.02.2022 (GV. NRW S. 122), wird die in § 1 Abs. 1 Nr. 17 der Bundesjagdzeitenverordnung vom 02.04.1977 (BGBl. I S. 531), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 07.03.2018 (BGBl. I S. 226), festgelegte Schonzeit für Ringeltauben zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Kreis Borken in der Zeit vom 02.2024 bis zum 30.04.2024 aufgehoben.

 

Während der Schonzeitaufhebung sind nur Vergrämungsabschüsse ausschließlich auf Schadflächen und nur während der entsprechenden Schadzeiträume der einzelnen Kulturen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in der Zeit vom 21.02.2024 bis 29.02.2024 und vom 01.04.2024 bis 30.04.2024 nur Jungtauben gestreckt werden. Verminderungsabschüsse haben während der regulären Jagdzeit zu erfolgen. Die derzeitigen Schadzeiträume, die mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung abgestimmt sind, sehen wie folgt aus:

 

Gefährdete Kulturen Zeitraum
Gemüse, Bohnen, Erbsen, Obst 21. Februar bis 30. April
Getreide 21. Februar bis 31. März
Zuckerrüben 15. März bis 30. April
Mais 15. April bis 30. April
Raps 21. Februar bis 31. März

 

  1. Den einzelnen Jagdausübungsberechtigten wird auferlegt, die Anzahl der in der Zeit vom 21. Februar bis 30. April 2024 erlegten Ringeltauben spätestens bis zum 15. November 2024 der Unteren Jagdbehörde zu melden. Die Meldung der jährlichen Strecke für das Jagdjahr 2023/2024 zum 15. April 2024 bleibt hiervon unberührt.

 

III. Im öffentlichen Interesse wird die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I S. 409), angeordnet. Diese Verfügung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Aufhebung der Schonzeit entfallen.

 

  1. Diese Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 30.04.2024.

 

  1. Diese Verfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.1999 (GV. NRW 1999 S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.04.2023 (GV. NRW S. 230), öffentlich bekannt gemacht. Sie wird am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Borken wirksam.

 

  1. Diese Verfügung kann beim Kreis Borken, Untere Jagdbehörde, Burloer Str. 93, 46325 Borken, während der allgemeinen Geschäftszeiten im Raum 3229, Nebengebäude, Etage 2, eingesehen werden.

Gründe:

Diese Maßnahme ist im Sinne des Art. 9 Abs. 1 a) 3. Alt. der EG-Vogelschutzrichtlinie erforderlich, um erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen abzuwenden, weil es keine andere zufriedenstellende Lösung und insbesondere keine wirksamen Abwehrmaßnahmen gibt. Der Schutz der Brut- und Aufzuchtzeit ist durch die restriktive Ausweitung der Jagdzeitzeiten gewährleistet, zumal nur Vergrämungsabschüsse auf den tatsächlich gefährdeten Kulturen während der entsprechenden Schadzeiträume zulässig sind. Ferner dürfen vom 21.02.2024 bis 29.02.2024 und vom 01.04.2024 bis 30.04.2024 nur Jungtauben erlegt werden.

 

Der Kreisjagdberater hat die Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben für die entsprechenden Zeiträume und Auflagen empfohlen. Mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wurden die Zeiträume und Auflagen abgestimmt.

 

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter III. ist notwendig, damit eine Klage gegen die Schonzeitaufhebung keine aufschiebende Wirkung der Vollziehung der Anordnung bewirkt. Da von Taubenschwärmen zur Saat- und Erntezeit ein erheblicher Schaden an den genannten landwirtschaftlichen Kulturen zu erwarten ist, ist das öffentliche bzw. das Interesse der unmittelbar betroffenen Landwirte hier höher anzusehen, als die Interessen von Drittbetroffenen, da durch die Rechtsprüfung im Klageverfahren und die Schonung der Taubenschwärme den Landwirten ein nicht hinzunehmender Schaden entstehen würde.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, 48147 Münster, zu erheben.

 

Hinweis:

Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat die Klage keine aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Münster gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung beantragt werden.

 

Borken, den 20.02.2024

 

Kreis Borken

Untere Jagdbehörde

Im Auftrag

gez.

Hendrik Schuurmann

Landesbläsertag 2024: Schreiben der KJS Borken

Folgendes Schreiben der KJS Borken bezüglich des in diesem Jahr im Kreis Borken stattfindenden Landesbläsertages wurde uns zugestellt:

 

Nach 30 Jahren findet der NRW- Landesbläserwettstreit im Jagdhornblasen erneut im Kreis Borken statt.
Veranstalter ist der LJV-NRW e.V., Ausrichter sind wir, die Kreisjägerschaft Borken e.V..
Terminiert ist die Veranstaltung auf den 25. und 26. Mai 2024, Austragungsort ist der Waldhof Schulze-Beikel in Marbeck. Als Schirmherr konnte der Ministerpräsident von NRW, Herr Hendrik Wüst, gewonnen werden.
Es soll eine Festschrift für die Veranstaltung erstellt werden. Sie wird unter anderem alle Informationen, aber auch vieles mehr beinhalten. Kann sich unser Kreis und unsere KJS hier doch besonders präsentieren.
Um die Kosten der Veranstaltung zu stemmen, benötigen wir nun viele Werbepartner die bereit sind, eine Anzeige in der Festschrift zu schalten oder andere Möglichkeiten wie z. B. Stellplätze zu mieten.
Da die Hegeringe mit ihren Mitgliedern gut aufgestellt und vernetzt sind, unsere Bitte an alle: Sprecht
Unternehmen und Personen an, die durch einen Eintrag in unserer Festschrift unser Vorhaben unterstützen können! Ebenfalls stehen Verkaufshütten (vom Weihnachtsmarkt) und Werbestellplätze zur Verfügung.

Kontaktaufnahme der Interessenten bitte unter „ ludwig.fischer@gmx.net“!
Info’s, bei dem letzten NRW- Bläser-Wettbewerb hatten sich allein 93 Bläsergruppen mit über 1.300 Bläsern aus ganz NRW angemeldet. Zusätzlich kommt die Vielzahl von Besuchern, da die Veranstaltung überregional (Presse, Radio, TV) beworben wird. An beiden Tagen ist für Getränke und Speisen gesorgt. Auch Kinderspielplätze sind vorhanden.
Die Kosten der Unterstützungsmöglichkeiten sind separat aufgeführt und werden auf Anfrage zugestellt!
Es ist eine tolle Sache, eine so große Veranstaltung bei uns durchzuführen zu können, daher, helft alle mit
Sponsoren für unser Vorhaben zu finden.
Mit Grüßen und Waidmannsheil.
Das gesamte ORGA-Team in der Kreisjägerschaft Borken.
Ludwig Fischer
Brucknerweg 4
46414 Rhede
Telefon 02872 4600
Mobil 01514 0125565
ludwig.fischer@t-online.de
www.kjs-borken.de
Kreisjägerschaft Borken e.V. | Brucknerweg 4 | 4

Hundetag 26.08.2023

Am 26.08.2023 fanden sich 19 Hunde mit ihren Hundeführern den Richtern, Helfern und interessierten Hundefreunden morgens bei bestem Wetter auf dem Hof Hermann Mers in Heek – Nienborg in der Bauernschaft Wext ein um die Fähigkeiten der Hunde zu überprüfen.
Für den jagdlichen Einsatz ist es unerlässlich gut vorbereitete Hunde im Jagdbetrieb einzusetzen. Damit die Jagdhunde für den jagdlichen Einsatz tauglich sind müssen diese sorgfältig ausgebildet werden. Um die jagdliche Leistung der Hunde zu überprüfen wird alljährlich der Hundetag durchgeführt.
Hierbei wird Leistung der Jagdhunde in mehreren Disziplinen wie z.B. Gehorsam, Apport oder

Wasserarbeit von Richtern geprüft und mit Punkten bewertet.
Nach der Begrüßung durch die Jagdhornbläser des Hegeringes ging es in 5 Gruppen in die einzelnen Reviere um die Leistungen der Hunde zu begutachten.
Bei den Althunden erreichten 9 Hunde die volle Punktzahl, weshalb es zu einem Stechen kam bei dem sich Gerd Schulze-Schwering mit seinem Großen Münsterländer Rüden „Ajax“ als Bester hervortat.
Bei den Junghunden erreichten 5 Hunde die volle Punktzahl. Der erste Platz ging an Lukas Wenning mit seiner Kleinen Münsterländer Lotta da in diesem Fall das Alter des Hundes entscheidend war.

Der Abschluss mit der Preisverleihung und einem anschließenden gemütlichen Beisammensein erfolgte ebenfalls auf dem Hof von Hermann Mers. Jeder Teilnehmer erhielt einen Obstbaum. Diese wurden von der Firma Gartenbau Wenker in Schöppingen geliefert.
Wir möchten uns hiermit noch einmal bei den Richtern, Helfern, Jagdhornbläsern, Revierinhabern und insbesondere bei der Familie Mers für die Unterstützung bedanken.

Die Obleute für das Hundewesen des Hegering Ahaus – Heek

 

Die Platzierungen sind hier zu finden: http://jaeger.it-haase-ahaus.de/hegering/hundewesen/ergebnisse/hundetag-2023

Die weiteren Fotos von diesem Tag sind hier: http://jaeger.it-haase-ahaus.de/bildergalerien

Einsteigerseminar „Lernort Natur“

Liebe Vorsitzende der Hegeringe,

liebe Ansprechpartner Lernort Natur,

nach dem großen Erfolg des Einsteigerseminars „Lernort Natur“ am 1. April 2023 bietet der Förderkreis Lernort Natur Kreis Borken e. V. am Sonntag, 3. September, ein weiteres Einsteigerseminar für Interessierte aus den Hegeringen im Kreis Borken in Heek an. Bitte leiten Sie die anhängenden Infos entsprechend in Ihren Hegeringen weiter. Vielen Dank!

Mit besten Grüßen aus dem Wald

Andreas Pieper

1. Vorsitzender Förderkreis Lernort Natur Kreis Borken e. V.

Hegeringversammlung am 18.03.2023

 

Mitteilung der Kreisjägerschaft
Antonius Berning begrüßte als Vertreter für die Kreisjägerschaft im Namen von Roland Schulte die
anwesenden Mitglieder. Der Schießstand in Ammeln soll erneuert werden. Die Kosten sollen sich
auf 2 Millionen Euro belaufen. Der größte Teil von 1,6 Millionen kommt über den LJV aus der
Jagdabgabe der Mitglieder. 230.000€ werden über Spenden finanziert. Dann verbleibt ein Betrag
von 170.000€, der über eine einmalige Umlage aller Hegeringsmitglieder im Kreis Borken
aufgebracht werden soll. Die Umlage soll 50€ betragen. Im Gegenzug erhält jedes Mitglied einen
Schießgutschein von 25€, der auf dem neuen Schießstand in den nächsten 1-2 Jahren eingelöst
werden kann. Über diese Punkte soll am kommenden Montag auf der JHV von der KJS Borken in
Südlohn abgestimmt werden.
Der Bedarf eines Schießstandes ist da. Der Stand in Coesfeld ist quasi „überlaufen“. Auf dem
erneuerten Stand in Ammeln soll vor allem der Kipphase, der laufende Keiler, der 100m Bock
wieder genutzt werden können, auch in Hinsicht auf die jährlichen Jungjägerprüfungen, die dann
wieder in Ammeln statt finden können.
Der Bau eines neuen Schulungsraumes am Schießstand Ammeln wurde vorerst fallen gelassen, da
die Kosten den Rahmen sprengen und hierfür kein Zuschuss vom LJV vorgesehen ist. Im Bauantrag
wird aber der Schulungsraum mit beantragt werden.
Herr Berning berichtete, dass Andreas Pieper der neue 1. Vorsitzende von Lernort Natur ist. Theo
Wittenberg bleibt weiterhin zuständig für den Nordkreis und die rollende Waldschule.
Bei der Jungjägerprüfung 2022 haben alle Teilnehmer bestanden. Im diesen Jahr sind zur Zeit 35
Personen an der Prüfung beteiligt.
Der diesjährige Kreisbläserwettbewerb findet am 18.06.2023 in Gronau statt.
Herr Berining übergibt das Wort an Norbert Lück. Er ist der Geschäftsführer, der seit Dezember
2021 neu gegründeten GmbH für den Schießstand Ammeln und ist zuständig für die Sanierung des
Standes. Er betonte nochmal, dass die Erneuerung des Schießstandes sinnvoll ist, da dieser
ansonsten geschlossen werden müsste. Die Hohe Summe von 2 Millionen Euro begründet sich u.a.
durch die hohen gesetzlichen Vorgaben und Genehmigungsverfahren. Dazu kommen Gutachten für
Schallschutz, Natur-, Umwelt- und Bodenschutz. Zur Zeit sind soweit alle Hürden genommen, so
dass Ende März bis Mitte April mit der Genehmigung gerechnet wird. Die ersten Baumaßnahmen
sollen dann im Herbst 2023 beginnen.

Bericht des Kreisjagdberaters
Rudolf Enning-Harmann ( im Bild unten links) begrüßte alle Mitglieder und dankte für die gute Teilnahme an der
diesjährigen Gehörnschau. Insbesondere bedankte er sich für die heutigen Mithilfe bei Herbert
Honekamp, der bei der Bewertung der Gehörne geholfen hat. Es konnten 108 Gehörne bewertet
werden. R. Enning-Harmann hob hervor, dass die hohe Anzahl der eingereichten Trophäen sehr
erfreulich ist, da die Durchführung einer Gehörnschau nur noch freiwillig ist.

 

Die Medaillen-Böcke sind:

1. Andreas Weilinghoff, 372g, Revier Wichum (rechts im Bild)

2. Theo Wittenberg, 296g, Eigenjagd Viermann (2. von rechts)

3. Hubert Viermann junior, 292g, Eigenjagd Viermann (2. von links)

 

Zum Schuss erinnerte Rudolf Enning-Haarmann an die Taubenmeldung im November für die
allgemeine Verfügung der KJS.

 

Bericht Hegeringsleiter

Mike Kerßenfischer berichtete von der erstmaligen Kitzrettungsaktion in 2022 mit den neu angeschafften Drohnen. Es konnten 63 Kitze, diverse Junghasen und Gelege an 35 Einsatztagen bei 127 Flugstunden auf einer Fläche von 680 ha gerettet werden. Wir hoffen, dass auch dieses Jahr die Aktion wieder so gut anläuft. Er dankte allen Helfern und Freiwilligen für ihren Einsatz.

 

In 2022 wurden 2 weitere Insektenhotels aufgestellt.

Diverse Vogelnistkästen wurden von einer
Behindertenwerkstatt zu je 15€ erworben und 3 davon werden heute Abend verlost und weitere
Kästen können auch käuflich erworben werden.

Für Anfang 2024 wird zusammen mit 2 benachbarten Hegeringen ein Jägerfest/silvester bei
Elkemann in Graes geplant.