Schiesswesen

Ethische Pflicht und gesetzlicher Auftrag des Jägers ist es, von ihm bejagdes Wild Waidgerecht zu erlegen, d.h. möglichst schnell und schmerzlos zu töten. Das Erlegen von Wild erfolgt überwiegend mit der Schusswaffe, deren sichere Handhabung der Jäger in seiner Ausbildung erlernt hat und anschließend weiter trainieren muss.