Kategorie-Archiv:Information

Newsletter des LJV vom 01.03.2023

1. März 2023

Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen

Newsletter

im aktuellen Rheinisch-Westfälischen Jäger wird für heute der Neustart unserer Homepage angekündigt. Diese Ankündigung konnte zu Redaktionsschluss auch guten Gewissens ausgesprochen werden, da die beauftragte Agentur zu diesem Zeitpunkt noch innerhalb des Zeitplans arbeitete.

Leider sind nun auf der Zielgeraden doch noch unerwartete technische und rechtliche Schwierigkeiten aufgetreten, die uns veranlasst haben, kurzfristig den Termin für den Relaunch unserer Seiten um einige wenige Tage zu verschieben. Hier gilt uns der Grundsatz, dass Qualität vor Geschwindigkeit geht.

Sobald der neue Termin feststeht, werden wir Sie auf diesem Weg informieren. Bis dahin bleiben die bisherigen Webseiten noch online.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Ihr LJV-Team

Biotophegepreis 2023

Als Anerkennung für herausragende Leistungen in der Lebensraumverbesserung verleiht die Wildtier- und Biotopschutz-Stiftung NRW in diesem Jahr wieder den Biotophegepreis 2023.

Die Auszeichnung ist mit € 2.000,- dotiert.

Geeignete Projekte können der örtlichen Kreisjägerschaft vorgestellt werden.

Bewerbungsschluss ist Freitag, 28. April 2023.

Bleifrei Tutorials:

Streuung, Deckung, Optimierung

In Folge 4 der DJV-Bleifrei-Tutorials nehmen Moderatorin Nadine Weers und Experte Markus Leibinger den Einfluss von Chokes bei unterschiedlichen Schussdistanzen genauer unter die Lupe. Beim Vergleich der Trefferbilder und der Verteilung der Schrotgarben auf den 16-Feld-Hasenscheiben zeigt sich eindrucksvoll, was jagdlich sinnvoll ist und was nicht.

Zum Video

DJV-Online-Vortrag: Erfahrungen mit bleifreiem Schrot in Dänemark

Lars Thune Andersen (Dänischer Jagdverband) wird über die Erfahrungen mit bleifreiem Schrot in Dänemark berichten. Seit über 20 Jahren wird dort bleifrei mit Schrot gejagt. In dem Vortrag wird auf die Historie, den Anpassungsprozess, die Erfahrungen und praktischen Hinweisen eingegangen. Schussdistanzen, Material und Wirkungsweisen der alternativen Schrote werden beleuchtet.

Di, 07.3.2023 – 15:00 bis 17:00 Uhr

Zur Anmeldung

Lernort Natur Preis 2023

Die Wildtier- und Biotopschutz-Stiftung NRW verleiht auch in diesem Jahr wieder den Lernort Natur Preis für herausragende Leistungen in der Umweltpädagogik. Die Auszeichnung ist mit € 2.000,- dotiert.

Geeignete Projekte können der örtlichen Kreisjägerschaft vorgestellt werden.

Bewerbungsschluss ist Freitag, 28. April 2023.

Wald und Wild gehören zusammen

Aktuell finden neben den Mitgliederversammlungen der Kreisjägerschaften und Hegeringe auch viele Informationsveranstaltungen zur Wiederbewaldung mit klimastabilen Baumarten in NRW statt. Der Landesjagdverband NRW hat dazu bereits im Jahr 2020 zusammen mit dem Waldbauernverband NRW sowie dem Verband Familienbetriebe Land und Forst Nordrhein-Westfalen, dem Rheinischen Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften und dem Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe ein richtungweisendes Positionspapier verfasst. Die Quintessenz: Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der klimastabilen Wiederbewaldung NRWs schaffen wir nur gemeinsam, eigenverantwortlich und solidarisch. Kommunikation, Kooperation und Empathie sind die Schlüssel für den gemeinsamen Erfolg.

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Impressum

Andreas Schneider · Pressesprecher
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen
Gabelsbergerstraße 2
44141 Dortmund

Tel: 0231/2868-800 · Fax: 0231/2868-888

www.ljv-nrw.de

Allgemeinverfügung Ringeltauben 2023

Die Allgemeinverfügung Ringeltauben 2023 ist im Amtsblatt des Kreises Borken bekanntgegeben und ist ab heute gültig:

 

Die Untere Jagdbehörde des Kreises Borken erlässt folgende

 

 

Allgemeinverfügung

 

  1. Nach § 22 Abs. 1 Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 291 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328), i. V. m. § 24 Abs. 2 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.12.1994 (GV. NRW 1995, S. 2, ber. 1997, S. 56), zuletzt geändert durch Art. 36 des Gesetzes vom 01.02.2022 (GV. NRW S. 122), wird die in § 1 Abs. 1 Nr. 17 der Bundesjagdzeitenverordnung vom 02.04.1977 (BGBl. I S. 531), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 07.03.2018 (BGBl. I S. 226), festgelegte Schonzeit für Ringeltauben zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Kreis Borken in der Zeit vom 02.2023 bis zum 30.04.2023 aufgehoben.

 

Während der Schonzeitaufhebung sind nur Vergrämungsabschüsse ausschließlich auf Schadflächen und nur während der entsprechenden Schadzeiträume der einzelnen Kulturen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in der Zeit vom 21.02.2023 bis 28.02.2023 und vom 01.04.2023 bis 30.04.2023 nur Jungtauben gestreckt werden. Verminderungsabschüsse haben während der regulären Jagdzeit zu erfolgen. Die derzeitigen Schadzeiträume, die mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung abgestimmt sind, sehen wie folgt aus:

 

Gefährdete Kulturen Zeitraum
Gemüse, Bohnen, Erbsen, Obst 21. Februar bis 30. April
Getreide 21. Februar bis 31. März
Zuckerrüben 15. März bis 30. April
Mais 15. April bis 30. April
Raps 21. Februar bis 31. März

 

  1. Den einzelnen Jagdausübungsberechtigten wird auferlegt, die Anzahl der in der Zeit vom 21. Februar bis 30. April 2023 erlegten Ringeltauben spätestens bis zum 15. November 2023 der Unteren Jagdbehörde zu melden. Die Meldung der jährlichen Strecke für das Jagdjahr 2022/2023 zum 15. April 2023 bleibt hiervon unberührt.

 

III. Im öffentlichen Interesse wird die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325), angeordnet. Diese Verfügung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Aufhebung der Schonzeit entfallen.

 

  1. Diese Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 30.04.2023.

 

  1. Diese Verfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.1999 (GV. NRW 1999 S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01.02.2022 (GV. NRW S. 122), öffentlich bekannt gemacht. Sie wird am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Borken wirksam.

 

  1. Diese Verfügung kann beim Kreis Borken, Untere Jagdbehörde, Burloer Str. 93, 46325 Borken, während der allgemeinen Geschäftszeiten im Raum 3229, Nebengebäude, Etage 2, eingesehen werden.

 

Gründe:

 

Diese Maßnahme ist im Sinne des Art. 9 Abs. 1 a) 3. Alt. der EG-Vogelschutzrichtlinie erforderlich, um erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen abzuwenden, weil es keine andere zufriedenstellende Lösung und insbesondere keine wirksamen Abwehrmaßnahmen gibt. Der Schutz der Brut- und Aufzuchtzeit ist durch die restriktive Ausweitung der Jagdzeitzeiten gewährleistet, zumal nur Vergrämungsabschüsse auf den tatsächlich gefährdeten Kulturen während der entsprechenden Schadzeiträume zulässig sind. Ferner dürfen vom 21.02.2023 bis 28.02.2023 und vom 01.04.2023 bis 30.04.2023 nur Jungtauben erlegt werden.

 

Der Kreisjagdberater hat die Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben für die entsprechenden Zeiträume und Auflagen empfohlen. Mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wurden die Zeiträume und Auflagen abgestimmt.

 

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter III. ist notwendig, damit eine Klage gegen die Schonzeitaufhebung keine aufschiebende Wirkung der Vollziehung der Anordnung bewirkt. Da von Taubenschwärmen zur Saat- und Erntezeit ein erheblicher Schaden an den genannten landwirtschaftlichen Kulturen zu erwarten ist, ist das öffentliche bzw. das Interesse der unmittelbar betroffenen Landwirte hier höher anzusehen, als die Interessen von Drittbetroffenen, da durch die Rechtsprüfung im Klageverfahren und die Schonung der Taubenschwärme den Landwirten ein nicht hinzunehmender Schaden entstehen würde.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diese Allgemeinverfügung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, 48147 Münster, zu erheben.

 

Hinweis:

 

Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat die Klage keine aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Münster gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung beantragt werden.

 

Borken, den 17.02.2023

 

Kreis Borken

Untere Jagdbehörde

Im Auftrag

gez.

Newsletter des LJV vom 08.02.2023

Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen

 

mit den schon wieder spürbar länger werdenden Tagen steigen auch sofort unsere Aktivitäten in den Revieren. So sind Februar, März und April die klassischen Monate für Revierarbeiten.

Auch viele Kreisjägerschaften und Hegeringe richten in dieser „ruhigen Zeit“ ihre Jahreshauptversammlungen aus.

Damit unsere Mitglieder auf allen Versammlungen bestens informiert werden können, bietet der Landesjagdverband NRW den Vorständen der Kreisjägerschaften und Hegeringe insgesamt fünf Online-Informationsveranstaltungen (je Regierungsbezirk eine) an, die sogenannten Hegeringleiterseminare.

Gestern fand das erste Seminar für den Regierungsbezirk Düsseldorf statt, heute das zweite für den Regierungsbezirk Köln und schon morgen das dritte für den Regierungsbezirk Arnsberg. Die letzten beiden werden dann nach den Karnevalswochen Ende Februar ausgerichtet.

Auf den Online-Seminaren bekommen die engagierten Vorstandsmitglieder aktuellste Informationen aus der Verbandsarbeit und haben auch Gelegenheit, ihre eigenen Anliegen mit der LJV-Spitze sowie Amtskollegen aus der Region zu erörtern.

Im Ergebnis dient der ganze Aufwand dem Ziel, alle Mitglieder des Landesjagdverbandes auf den Veranstaltungen aller Organisationsebenen im LJV bestmöglich informieren zu können.

Dazu laden wir Sie herzlich ein.

Nutzen Sie die Informationsmöglichkeiten des Landesjagdverbandes und besuchen Sie die jetzt anstehenden Versammlungen Ihrer Kreisjägerschaft und Ihres Hegerings.

Tragen Sie sich bitte auch schon jetzt den Termin für den Landesjägertag 2023 und die LJV-Mitgliederversammlung in den Kalender ein. Beide finden am Samstag, den 3. Juni 2023, in der Stadthalle Neuss statt.

Seien Sie sicher, es lohnt sich.

Wir freuen uns schon jetzt auf Ihre Teilnahme.

Ihr LJV-Team

 

DJV-Erklärvideo zur Sozialwahl 2023

DJV-Justitiar von Massow erläutert Schritt für Schritt, was zu beachten ist. Ab März können Revierinhaber Wahlunterlagen bei der SVLFG anfordern. Im Mai heißt es dann: Liste „Jäger“ wählen und Mitsprache für sechs Jahre sichern.

Zum Video

 

WILD-Jahresbesprechung

Am 3. Februar 2023 fand auf Einladung des LJV NRW die Jahresbesprechung zur Wildtierdatenerfassung in NRW mit den Projektpartnern statt. Feldhasen und Rebhühner werden durch die Jägerinnen und Jäger in ausgewählten Referenzrevieren gezählt. Erfreuliche ganz kleine positive sich stabilisierende Entwicklungen der Rebhuhnpopulationen können in bestimmten Regionen in NRW festgestellt werden und machen vorsichtig Hoffnung auf mehr. Ganz wichtig bei der Datenerhebung ist der absolut vertrauliche Umgang mit den erhobenen Daten aus den einzelnen Revieren, die der LJV zu jeder Zeit sicherstellt.

 

2. Erklär-Video des DJV zur Verwendung von bleifreier Schrotmunition

Ab 16. Februar tritt die neue REACH-Verordnung der EU in Kraft. Damit ist an Gewässern und Feuchtgebieten nur noch die Verwendung von bleifreier Munition erlaubt. Der DJV widmet sich dem Thema und gibt Jägerinnen und Jägern in einer Video-Reihe, die noch fortgesetzt wird Hilfestellungen.

Zum 2. Video

Weihnachten 2022

Der Vorstand des Hegering Ahaus-Heek e.V. wünscht allen Mitgliedern, Familienangehörigen sowie Freunden eine ruhige Adventszeit, ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2022. Wir bedanken uns auf diesem Wege für Ihre Unterstützung und Mithilfe im vergangenen Jahr und würden uns freuen, auch in 2023 auf Sie zählen zu dürfen.

Newsletter des LJV NRW vom 21.12.2022

Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen

dies ist der letzte LJV-Newsletter für das Jahr 2022, einem ganz besonderen Jahr, das nicht nur weiter geprägt wurde von der Corona-Pandemie, sondern auch durch den seit Februar tobenden Krieg in der Ukraine.

Auch der voranschreitende Klimawandel und das Artensterben halten uns weiter in Atem.

Wie dicht diese Probleme bei uns sind, merken wir allenthalben; an überlasteten Krankenhäusern, an neuen Flüchtlingsströmen, an Inflation und Rohstoffmangel, aber auch beispielhaft am extrem trockenen Sommer 2022. Selbst unser eigenes Wappentier, der Rothirsch, unterliegt in unserer nordrhein-westfälischen Kulturlandschaft einer erschreckenden genetischen Verarmung, wie eine aktuelle Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen belegt.

Die Untersuchung wurde übrigens finanziert von der Wildtier- und Biotopschutz-Stiftung Nordrhein-Westfalen, einer Stiftung der man guten Gewissens seine weihnachtliche Spende anvertrauen kann. Das Geld wird zur Förderung von Naturschutzmaßnahmen und zur Umweltbildung in NRW verwendet.

Doch es gibt auch Positives zu vermelden. So dankte unsere Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen erst vor wenigen Tagen der nordrhein-westfälischen Jägerschaft für das hohe jagdliche Engagement anlässlich der Bekanntgabe der Jagdstrecke 2021/22. Dem Dank schließe ich mich gerne an, verbunden mit der Bitte auch zukünftig nicht nachzulassen. Das sind wir unseren Partnern in der Land- und Forstwirtschaft in gelebter Solidarität schuldig.

Im Namen des gesamten Präsidiums und der Mitarbeiter in der LJV-Geschäftsstelle möchte ich mich an dieser Stelle bei Ihnen auch für Ihre Treue zum Landesjagdverband und Ihre Unterstützung im jetzt ausklingenden Jahr 2022 ausdrücklich bedanken.

Gemeinsam wünschen wir Ihnen und Ihren Angehörigen für die kommenden Festtage frohe und besinnliche Stunden, einen guten Start ins neue Jahr 2023, natürlich auch weiterhin Waidmannsheil auf allen Wegen und vor allem Gesundheit und Frieden.

Ihre Nicole Heitzi

Präsidentin des Landesjagdverbandes NRW

Ihr LJV-Team

Jagd- und Schützenverbände gegen pauschale Verurteilungen und Verbote

Aktuell beschäftigen erneute Überlegungen des Bundesinnenministeriums zu einer Verschärfung des Waffenrechts Jäger, Schützen und alle weiteren legalen Waffenbesitzer. Sie sind alle gleichermaßen betroffen. Ihre Interessen werden bundesweit über das Forum Waffenrecht gebündelt. Dort arbeitet für die Jäger in Deutschland der Deutsche Jagdverband als Vertreter der Landesjagdverbände federführend mit. Unter dem Dach des Forum Waffenrechts bereiten sich die Verbände auf den nun zu erwartenden neuen Diskurs vor. Gemeinsames Ziel ist es, dass ohne weitere Änderungen des Waffenrechts die bestehenden guten Regelungen konsequent und mit dem konkreten Ziel Straftaten und den illegalen Waffenbesitz zu unterbinden umgesetzt werden.

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Last Minute Weihnachtsgeschenk

Wer noch auf der Suche nach einem passenden Weihnachtsgeschenk ist, aufgepasst: Schenken Sie Ihren Liebsten einen gemeinsamen Tag auf der JAGD & HUND vom 24. bis 29 Januar 2023. LJV-Mitglieder erhalten 2,00 € Rabatt auf das normale Tagesticket. Mitglieder, die sich darüber hinaus zusätzlich noch für den kostenfreien JAGD & HUND Club registriert haben, erhalten sogar 4,00 € Rabatt auf das normale Tagesticket. Weitere Informationen und die Rabattcodes finden Sie im LJV-Mitgliederbereich auf der LJV-Homepage.

Mehr Vorteile

Wilde Weihnachten

Wild findet an den Feiertagen nicht nur in Jägerhaushalten den Weg auf den Tisch. Neben leckerem Wildbret liefern Sie doch direkt das passende Rezept von Wildgenuss NRW oder Wild auf Wild mit dazu.

Geschmortes Wildkaninchen

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Andreas Schneider · Pressesprecher
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen
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Kritik am NABU-Kreisverband Borken

Kritik am NABU-Kreisverband Borken:

Fehlende Distanz zu militanten Tierrechtlern und Aufgabe des Vogelschutzes durch den NABU-Vorstand

>Teaser:<

Im November dieses Jahres rief der Nabu-Vorstand Borken die Kirchengemeinden im Kreis Borken dazu auf, keine Hubertusmessen mehr zu feiern. Die Hubertusmessen würden von den Jägerschaften und der Bevölkerung als Segnung des „Waidwerks“ verstanden, so der Nabu-Vorstand Borken. Der Landesjagdverband NRW hat dazu gegenüber den Westfälischen Nachrichten eine umfassende Stellungnahme abgegeben, die Sie hier ungekürzt lesen können. Mit seiner zeitgleich erhobenen Forderung nach Aufgabe der Fuchsbejagung schadet der NABU-Vorstand Borken dem Vogelschutz gravierend und verleugnet zugleich seine eigenen Ursprünge im Deutschen Bund für Vogelschutz. Auch darauf weist der Landesjagdverband NRW in seiner Stellungnahme hin.

Vom historischen Hubertus, der Hubertuslegende und der Waidgerechtigkeit als Richtschnur der Jagdethik

Hubertusmessen sind auch für Nichtjäger eindrucksvoll und erfreuen sich großer Beliebtheit. Neben dem musikalischen Genuss der Jagdhornklänge hat diese Tradition auch eine tiefere Bedeutung und ist Teil einer selbstkritischen Reflexion innerhalb der Jägerschaft. Sie dient auch der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und der Orientierung und Verortung der Jagd innerhalb unseres abendländischen, christlich geprägten Wertesystems.

Der Heilige Hubertus (Namenstag 3. November) ist Schutzpatron der Jäger. Die historische Person wurde um 655 als Sohn von Edelleuten geboren. Ab dem Jahr 709 war Hubertus Bischof von Maastricht, später von Lüttich. Er starb im Jahre 727. Wegen seines Glaubenseifers und seiner Wundertaten wurde Hubertus 744 heiliggesprochen.

Die Hubertus-Legende entstand wesentlich später, vermutlich im 14. Jahrhundert. Ihr zufolge sei Hubertus zunächst verheiratet gewesen. Seine Frau sei bei der Geburt eines Sohnes gestorben. In seiner Verzweiflung habe Hubertus Ablenkung bei der Jagd gesucht. Gottes Gebote missachtend habe er zügellos, ohne Maß und Mitte gejagt. Dabei sei ihm ein Hirsch mit strahlendem Kreuz im Geweih erschienen. Dieses Zeichen soll Hubertus zu einem maßvolleren Lebenswandel und dem Christentum bekehrt haben.

Die Hubertus-Legende mahnt die Jäger, das ihnen anvertraute Wild als Teil der Schöpfung zu betrachten. Diese Grundhaltung der Jäger ist eng verknüpft mit dem Begriff der Waidgerechtigkeit. Darunter verstand man ursprünglich die handwerklich fachgerecht ausgeübte Jagd.

Heute umschließt die Waidgerechtigkeit (s. Anlage) drei Aspekte: Der Tierschutzaspekt betrifft die Einstellung des Jägers, dem Tier vermeidbare Schmerzen zu ersparen. Der Umweltaspekt fordert vom Jäger die Einbeziehung der gesamten Umwelt in sein Denken und Handeln. Der mitmenschliche Aspekt betrifft das anständige Verhalten gegenüber anderen Jägern und der nichtjagenden Bevölkerung. Für die Jäger ist die Waidgerechtigkeit oberstes Gebot, das auch im Jagdgesetz seinen Niederschlag findet. Wer dagegen verstößt, hat den Sinn der Jagd nicht verstanden und muss mit strengen Strafen rechnen. Das kann bis zum Entzug des Jagdscheines führen.

Die drei Säulen der Waidgerechtigkeit (Respekt vor dem Tier als Mitgeschöpf, Respekt vor der Natur als Lebensraum und Lebensgrundlage sowie Respekt vor den Mitmenschen) sind Grundlage der Jagdethik und natürlich mit dem christlichen Wertesystem bestens vereinbar.

Zum Schreiben des Vorstandes der NABU-Kreisgruppe Borken

Konstruktive Kritik ja, Hassrede nein!

Mit konstruktiver Kritik und öffentlichen Diskussionen können wir Jägerinnen und Jäger gut umgehen, denn wir stehen in der Mitte der Gesellschaft. Diskurs und Dialog gehört in einer Demokratie mit dazu. Sie führen letztlich zu ständigen Verbesserungen. Dabei sind wir Jägerinnen und Jäger uns selbst oft die schärfsten Kritiker, immer in dem Bestreben, noch besser zu werden.

Wo Kritik allerdings unsachlich wird, stellenweise auch in Hassrede ausartet oder gar den geistigen Nährboden für Straftaten liefert, sind die Grenzen unserer Gesellschaft überschritten. Hier fordert die Jägerschaft einen hinreichenden Schutz vor Verleumdungen und Hassrede.

Genau diese Grenze zwischen demokratischem Diskurs und faktenfreier Hassrede scheint der Vorstand des Nabu-Kreisverbandes Borken aus unserer Sicht bereits vor geraumer Zeit überschritten zu haben. So war er namentlich an einer Demonstration in Olfen am 21. August 2022 als Veranstalter beteiligt, an dem auch Mitglieder (oder Sympatisanten) der offen zu Straftaten aufrufenden Organisation „Animal Liberation Front“ (ALF) teilnahmen (s. Screenshot mit Fahnenschwenker im Vordergrund). Quelle: Facebook-Seite des Nabu-Borken https://www.facebook.com/NABU.BOR/videos/pcb.5353793904732410/1284433125660374

Doppelzüngigkeit

Fakt ist, dass der Kreis Borken mit zwei Projektgebieten (Borkenberge sowie Moore und Heiden des Westlichen Münsterlandes) Teil des landesweiten Vogelschutzprojektes LIFE https://www.life-wiesenvoegel.nrw.de/projekt ist. Ein maßgeblicher Faktor für den Projekterfolg ist der Einsatz eines Berufsjägers, der durch Bejagung der Beutegreifer (dazu zählt bekanntlich auch der Fuchs) den sogenannten Prädationsdruck auf die Wiesenvögel absenkt. https://www.rwj-online.de/rwj/aktuelle-themen/wild-und-naturschutz-/pradationsmanagement-im-nrw-naturschutz_6_5025.html Der NABU NRW ist im landesweiten Arbeitskreis des LIFE-Projektes eingebunden und der NABU-Kreisverband Borken ist im lokalen Arbeitskreis des LIFE-Projektes vertreten.

Im Rahmen des LIFE-Projektes wurden alleine im Kreis Borken 36 Betonrohrfallen zur Bejagung der Füchse mit Wissen des Nabu-Kreisverbandes Borken aufgestellt. Das ist auch gut so. Die Artenschutzerfolge des LIFE-Projektes sind extrem abhängig von einer intensiven Fuchsbejagung. Dies zeigen auch die belegbaren Artenschutzerfolge beim Wiesenvogelschutz aus anderen Bundesländern http://www.lj-bremen.de/Jagd-Naturschutz-Praedatorenmanagement-Praedatorenmanagement-im-Wiesenvogelschutz-2014-2022.html

Doppelzüngiger als es der Vorstand des Nabu-Kreisverbandes Borken mit seiner Forderung nach Abschaffung der Fuchsjagd aktuell macht, kann man also kaum „wasch mich, aber mach mich nicht nass“ sagen.

Vorstand des NABU-Kreisverbandes Borken verleugnet seine Ursprünge

Bedenkt man, dass der Nabu die Nachfolgeorganisation des Deutschen Bundes für Vogelschutz (DBV) ist und gerade der Wiesenbrüterschutz einer intensiven Fuchsbejagung bedarf, hat sich der Vorstand des NABU-Kreisverbandes Borken maximal von seinen eigenen Ursprüngen entfernt.

Brief des Vorstands des NABU-Borken enthält zahlreiche schwere inhaltliche Fehler

Problematisch ist die erklärte Intention des Nabu-Vorstandes im Kreis Borken, seinen Landes- und Bundesverband gegen die Fuchsjagd einzustellen. Eine Positionierung gegen die Fuchsjagd ist naturschutzsfachlich falsch und würde auch zu einem Glaubwürdigkeitsproblem (s.o.) führen.

Im Jagdjahr 2021/2022 wurden im Kreis Borken 1848 Füchse erlegt. Insoweit liegt die Nabu-Borken-Angabe (2000 Füchse) noch im Toleranzrahmen. Die Bundesstrecke an Füchsen schwankt um die 450 000 bis 460 000 Füchse. Auch hier liegen die Angaben des Nabu-Borken 10 % höher.

Absolut falsch ist die Behauptung, bei der Fuchsjagd käme es zu Grausamkeiten. Auch die kritisierten Schliefanlagen stehen unter veterinärmedizinischer Aufsicht. Dort eingesetzte Füchse kommen nicht in direkten Kontakt mit den ausgebildeten Hunden und werden im Durchschnitt doppelt so alt wie Füchse in freier Wildbahn (12 – 13 Jahre in Schliefanlagen/ 6-7 Jahre in freier Wildbahn).

Natürlich werden Fuchsfelle, möglichst Gerbereien und Kürschnereien zur weiteren Verwendung zugeführt. Morgen (28.10.2022) ist übrigens We-Prefur-Tag. Der Zentralverband des Kürschnerhandwerks informiert dann ganz besonders über Fuchsfelle und Fuchsfellmode aus nachhaltiger Jagd (nicht aus Pelztierfarmen!) – ein gutes Zeichen für den Tier- und Artenschutz!

Ebenfalls falsch ist die verquere und fachlich falsche Definition des Begriffs „Hege“ durch den Vorstand des Nabu-Kreisverbandes Borken. Richtig ist, dass die Hegeverpflichtung durch die Jäger sehr prominent in §1 des Bundesjagdgesetzes sehr deutlich formuliert ist: „Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen…“ http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__1.html .

Falsch ist auch die Behauptung des Vorstands des Nabu-Kreisverbandes Borken, nur ein Bruchteil der getöteten Tiere würde verwendet.

Richtig ist, dass bundesweit etwa 85% der jährlich zur Strecke gekommenen Wildtiere dem menschlichen Verzehr zugeführt werden können https://www.jagdverband.de/zahlen-fakten/jagd-und-wildunfallstatistik/jagdstatistik-fuer-einzelne-wildarten (für NRW: 83% https://www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/presse/zahlen-fakten/5_108.html ). Die absolute Zahl der verzehrbaren Individuen reduziert sich lediglich um den Anteil des im Straßenverkehr und durch Wildkrankheiten verendeten Wildes. Dieses darf natürlich aus hygienerechtlichen Gründen nicht in Verkehr gebracht werden. Somit verbleiben 15% (NRW: 17%) der erlegten Wildtiere, die nicht für den menschlichen Verzehr genutzt werden können, wovon Füchse und Marder, Iltisse und Wiesel wiederum etwa 80% ausmachen. Die Felle diese Wildarten können allerdings traditionell hervorragend gegerbt und als Rauchwaren, also als Pelze, genutzt werden. Die verbleibenden Wildtiere (ca. 3% der o.g. Streckenstatistiken) werden aus Gründen des Wildschutzes, des Artenschutzes, der Wildschadens- oder Tierseuchenprävention erlegt.

Ungeachtet der in Gänze haltlosen Anfeindungen durch den Vorstand des Nabu-Kreisverbandes Borken wünsche ich abschließend allen Besuchern von Hubertusmessen frohe und besinnliche Stunden und danach gute weiterführende Gespräche über die Jagd.

Andreas Schneider

Pressesprecher

Landesjagdverband NRW

Unterstützung bei ungeklärten Wildunfällen

Verehrte Jägerschaft,

die Polizei Borken hat zur Zeit technische Probleme, bei Wildunfällen, die dem Unfallort entsprechenden Revierpächter ausfindig zu machen.

Leider kommt es dadurch vor, dass das verunfallte Wild nicht aufgefunden wird.

Die Jägerschaft wird darum gebeten, sich bei Auffinden von Fallwild, welches aus einem Wildunfall stammen könnte und in dem Zusammenhang stehende Zeichen am Fahrbahnrand, bei den entsprechenden Behörden zu melden. Dieses könnte zur Aufklärung von Wildunfallhergängen beitragen.

Die Polizei Borken bedankt sich für die Zusammenarbeit.

Newsletter des LJV NRW vom 16.11.22

16. November 2022

Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen

Newsletter

ab Februar 2023 ist die Verwendung von bleifreien Schroten in Feuchtgebieten für ganz Deutschland verpflichtend vorgeschrieben. Für uns Nordrhein-Westfalen ist das nichts Neues, denn an und über Gewässern dürfen wir schon seit vielen Jahren nicht mehr mit Bleischroten jagen. Basis des EU-Bleiverbotes in Feuchtgebieten ist ein Beschluss des REACH-Ausschusses der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020. Doch es geht weiter. In einem ersten Video erklärt Holger Bartels, Präsident der Landesjägerschaft Bremen den Hintergrund für das Bleiverbot und ob es dabei bleibt. Ausgehend von der Annahme, dass der Einsatz von Blei zukünftig noch wesentlich mehr durch Brüssel eingeschränkt werden wird, erklärt der DJV in einer Serie mit sechs Tutorials die Möglichkeiten der Umstellung auf bleifreie Munition. Schritt für Schritt beleuchtet er Alternativen, Streuung und gibt Tipps (Veröffentlichung in Kürze).

Was Brüssel über die Jagd und den Naturschutz entscheidet, hat einen großen Einfluss auf alle europäischen Länder. Derzeit gehen 80 % der jagd- und naturschutzrelevanten Regeln und Vorschriften von Brüssel aus.

Unterzeichnen Sie deshalb auch unbedingt die Petition des europäischen Jagdverbandes FACE auf SignForHunting.com und unterstützen Sie FACE im Kampf gegen die Bedrohungen für die Jagd in ganz Europa. Mit nur wenigen Sekunden können Sie viel bewirken!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Ihr LJV-Team

JAGD & HUND 2023

Die JAGD & HUND 2023 findet vom 24. bis 29 Januar statt. Online buchen ist schon jetzt möglich. LJV-Mitglieder erhalten 2,00 € Rabatt auf das normale Tagesticket. Mitglieder, die sich darüber hinaus zusätzlich noch für den kostenfreien JAGD & HUND Club registriert haben, erhalten sogar 4,00 € Rabatt auf das normale Tagesticket. Weitere Informationen und die Rabattcodes finden Sie im LJV-Mitgliederbereich auf der LJV-Homepage. Die Codes können für alle Messetage eingelöst werden.

Zum Mitgliederbereich

Nutriabejagung: „Lebendige Röhrichte“

Wie hängen Röhrichtrückgang, Artenvielfalt und die Nutria zusammen? Welche Bedeutung die Bejagung der Nutria am Niederrhein für Flora und Fauna hat, illustriert der DJV-Kurzfilm zum LIFE-Projekt „Lebendige Röhrichte“.

Zum Video

Wilder Herbstzeit-Burger

Burger gehen immer: Wir haben für Sie eine herbstliche Variante mit Pilzen der Saison, Röstzwiebeln, Pflaumenmayo und Bergkäse.

Zum Rezept

Neues im LJV-Shop

Zum Vorzugspreis für LJV-Mitglieder gibt es ab sofort den neuen Lernort Natur-Freizeitbeutel aus 100% Baumwolle.

Zum Shop

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Andreas Schneider · Pressesprecher
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen
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