Der Virus H5N8 wurde jetzt auch an verendeten Vögeln in NRW nachgewiesen. Vor wenigen Tagen ist der erste Fall in NRW bekannt geworden, ein im Kreis Wesel gefundener Bussard wurde vom Friedrich-Löffler-Institut positiv auf den Virus H5N8 getestet. In einigen Städten und Gemeinden, den sogenannten Risikoregionen, ist bereits die Stallpflicht für Nutztiere eingeführt worden.
Doch was bedeutet das für die Jagd auf Federwild
In anderen Bundesländern sind die Auswirkungen auf die Jagd bereits deutlich spürbar. In Mecklenburg-Vorpommern gilt bereits seit vergangener Woche ein Jagdverbot für Federwild und auch in Schleswig-Holstein empfiehlt die oberste Jagdbehörde, die Jagd auf Wasservögel zu unterlassen. Auf was Sie jetzt besonders achten müssen, haben wir hier kurz zusammengefasst:
– Melden verendeter oder kranker Wildvögel an die zuständige Veterinärbehörde
– Jäger die mit Federwild in Berährung kommen, sollten Kontakt zu Geflügel vermeiden
– der direkte Kontakt von Haustieren, auch Jagdhunden, zu toten oder kranken Wildvögeln sollte vermieden werden.
Aktuell gilt in NRW noch kein Jagdverbot für Federwild.