
Bis auf weiteres ist der
Schießstand in Ammeln
geschlossen!

Bis auf weiteres ist der
Schießstand in Ammeln
geschlossen!
D
as Präsidium des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. (JGHV) hat vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung und der angespannten Lage zum neuartigen Coronavirus, in enger Absprache mit zahlreichen Zuchtvereinen und den Vertretern der Jagdgebrauchshundevereine, am 16. März 2020 beschlossen, seine Mitgliedsvereine dringlichst zu bitten ab sofort keinerlei Frühjahrsprüfungen durchzuführen.
Diese Regelung gilt zunächst bis zum 19. April 2020 in allen Bundesländern und ist auch dort anzuwenden, wo bis dato noch kein behördliches Veranstaltungsverbot besteht.
Jagd und Jägerschaft sind in der Mitte der Gesellschaft. Das Präsidium des JGHV bittet seine Mitgliedsvereine und jeden einzelnen Führer von Jagdgebrauchshunden alles zu unterlassen, was die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet und nicht zuletzt dem Ansehen der Jägerschaft schadet. Die Durchführung von Frühjahrsprüfungen ist daher zu unterlassen!
Die Frage des Vorgehens nach dem 19. April 2020 wird auf Grundlage der weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie entschieden. Die Mitgliedsvereine, Hundeführer und Richter werden hierüber so früh als möglich (und sinnvoll) auf der Homepage des JGHV und via Facebook informiert.
Für den Fall, dass nach dem 19. April Prüfungen durchgeführt werden können, sind flexible Handlungsabläufe und praxisnahe, situationsangepasste Prüfungsbedingungen das Gebot der Stunde und werden vom JGHV zu gegebener Zeit veröffentlicht. Eine Verlängerung des Prüfungszeitraums über den 3.5.2020 hinaus, ist, bei aller notwendigen Flexibilität, zum Schutz des Jungwildes jedoch ausgeschlossen.
Gemeinsam mit den betroffenen Zuchtvereinen wird der JGHV, auch für den Fall, dass 2020 keinerlei Frühjahrsprüfungen durchgeführt werden können, Lösungswege erarbeiten, die sicherstellen, dass der Prüfungsjahrgang 2020 kein „weißer Jahrgang“ des Jagdgebrauchs-hundewesens und der Gebrauchshundezucht wird.
JGHV e.V.
W
egen der Auswirkungen des Coronavirus wird der Termin der diesjährigen
Jahreshauptversammlung mit Gehörnschau (21.03.2020)
auf unbestimmte Zeit verschoben.
Ein neuer Termin wird frühzeitig bekannt gegeben!!

Um die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung zu gewährleisten und die Gefahr einer Weiterverbreitung des Coronavirus (beispielsweise in Wartezonen) zu vermindern, hat der Kreis Borken vorsorglich Maßnahmen getroffen:
In der unteren Jagdbehörde des Kreis Borken können Jagdscheine ebenfalls nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung verlängert werden.
Für die Nebenstellen des Kreises in Ahaus und Bocholt können Termine über das Internet unter:
http://www.kreis-borken.de/terminreservierung
und ausnahmsweise telefonisch unter den Rufnummern 02561-912-215 für Ahaus und 02871-953-396 für Bocholt vereinbart werden. Am Standort Borken erfolgt die Terminvereinbahrung telefonisch unter der Rufnummer 02861-82-1137.

Satzungsgemäß lädt der Hegering Ahaus-Heek e.V. alle Mitglieder zur Gehörnschau mit Jahreshauptversammlung in der Gaststätte „Hovestadt“ (Ahle 52, 48619 Heek) ein.
Am Samstag den, 21.03.2020 ab 18:30 Uhr können die Gehörne besichtigt werden.
Beginn der Jahreshauptversammlung ist im Anschluß um 19:30 Uhr.
Die Revierinhaber werden gebeten, die Gehörne mit ganzem Unterkiefer und gut leserlich beschrifteten Anhängern am 21.03.2020 bis 15 Uhr in der Gaststätte „Hovestadt“ abzugeben.
Tagesordnung
– Begrüßung
– Totenehrung
– Mitteilungen der Kreisjägerschaft (Informationen von Roland Schulte zum neuen Jagdbeitrag)
– Bericht des Kreisjagdberaters
– Bericht des Hegeringleiters
– Ehrungen
– Bericht der Obleute
– Kassenbericht / Bericht der Kassenprüfer / Entlastung des Vorstandes
– Wahl des Kassenprüfers
– Wahlen
– Verschiedenes
Wir freuen uns auf jedes teilnehmende Mitglied – Eurer Vorstand!
Das neue Jahr ist schon ein paar Tage alt und bringt dem Hegering die „alte“ Webseite zurück.
Ein bisschen muss noch gearbeitet werden, damit alles wieder wie gewohnt angezeigt wird.
Waidmannsheil,
Euer Vorstand