Die unter Jagdbehörde hat mit Wirkung vom 18.07.2025 im Amtsblatt des Kreises Borken folgende Allgemeinverfügung erlassen.
Allgemeinverfügung Nachtsichtvor- und -aufsätze
Demnach sind bis auf weiteres auch Nachtsichtvorsatz und Nachtsichtaufsatzgeräte mit Bildwandler für Zielfernrohre für die Jagd auf Wildschweine erlaubt. Integrierte Infrarotaufheller, Lampen etc. sind jedoch weiterhin nicht erlaubt.
Infos hierzu gibt es auch auf der Internetseite des LJV NRW:
Erweiterte Freigabe von Nachtsichttechnik zur Schwarzwildbejagung