Infoveranstaltung Kitzrettung in Vreden

Am 1. April 2022 hielt die Rehkitzgruppe Vreden eine Infoveranstaltung ab.

 

 

Die Rehkitzgruppe Vreden konnte im Jahr 2021 allein 80 Kitze retten.

Auf Grund dieser Erfahrungen wurde auf dieser Veranstaltung über Tipps und Tricks bei der Rehkitzrettung mit der Wärmebilddrohne berichtet.

Es wurden unter anderem Techniken vorgestellt, wie der Landwirt einfach online seine zu mähende Fläche melden kann.

 

Unser Hegering nahm mit einigen  Vorstandsmitgliedern und freiwilligen Helfern die bei der Wildtierrettung unterstützen wollen teil.

 

Da man für die Kitzrettung nie genug Leute haben kann, würden wir uns über weitere Freiwillige Helfer sehr freuen.

Wer uns unterstützen will kann sich gerne beim Vorstand des Hegering Ahaus-Heek melden.

Hegeringversammlung am 26.03.2022

Jahreshauptversammlung und Gehörnschau am 26.03.2022

 

Am 26.03.2022 fand die Jahresversammlung mit der Gehörnschau des Hegeringes Ahaus-Heek in der Gaststätte Voss in Quantwick statt.

Michaela Räckers hat nach mehrjähriger Tätigkeit als Kassiererin ihr Amt abgegeben.

Die Nachfolge übernimmt Thomas Brüggelambert.

Des Weiteren hat Daniel Lösing den Vorstand verlassen.

Neu in den Vorstand gewählt wurde Franz Homölle (stellv. Hundeobmann)

Eine besondere Ehrung für seine 40-jährige  Mitgliedschaft beim Hegering erhielt Bernd Effkemann.

Im Rahmen der Versammlung fand die Gehörnschau statt, bei der für die 3 stärksten Gehörne mit Medaillen verliehen wurden. Den stärksten Rehbock mit einem Gehörngewicht erlegte B. Wischemann in der Jagd „Ahle Süd“ mit einem Gehörngewicht von 345 Gramm, gefolgt von einem Gehörngewicht von 288 Gramm erlegt von Michael Tillmann in der Jagd „Wext 2“ und einem  Gehörngewicht von 266 Gramm erlegt von R. Hintemann in der Jagd „Wext 1“.

In diesem Jahr hat der Hegering zum 2. Mal die Vergabe von

2 weiteren Medaillen durchgeführt. Eine Sondermedaille für den „geringsten“ Bock geht an C. Brockhoff und eine Auszeichnung für einen besonders abnormen Bock an U. Reible.

Herr Berning als Vertreter der Kreisjägerschaft berichtete, dass die Planungen für die Instandsetzung des Schießstandes in Ahaus-Ammeln in vollem Gange sind und mit einem Beginn der Bauphase im nächsten Jahr gerechnet wird. Die Finanzierung wird zu 80 % aus dem von den Jägern geleisteten Jagdbeitrag erfolgen.

Der Hegering Ahaus-Heek beabsichtigt zusammen mit dem ASV Nienborg am 11.06.2022 eine Fahrt zur Jagd und Hund nach Dortmund zu organisieren. Sobald die Planungen abgeschlossen sind werden wir sie bezüglich Ablauf und Anmeldung informieren.

Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass die im letzten Jahr angeschafften Drohnen einsatzfähig sind und auch 2 Drohnenpiloten mit der entsprechenden Befähigung zur Bedienung der Drohnen gefunden wurden.

Jedoch werden immer noch Helfer gesucht die bei der Tierrettung unterstützen.

Zum Abschluss der Versammlung hielt Hendrik Specht von der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft einen Vortrag über das LEPUS Projekt, das eine größere Artenvielfalt in NRW zum Ziel hat.

Hegering setzt auf Jungtierrettung

 

Die Hege und Pflege der Natur und des Wildes zählt zu den alltäglichen Aufgaben des Jägers. Hierzu zählt auch insbesondere der Jungtierschutz.

Wir, der Hegering Ahaus – Heek e.V., sind ein Zusammenschluss

der Jäger in Ahaus, Heek und Umgebung. Vor kurzem haben wir 2 Drohnen zur Jungtierrettung angeschafft. Mit diesen Drohnen können wir im kommenden Frühjahr unsere Landwirte und Jäger bei z.B. der Grasmahd unterstützen.

Bei den nicht unerheblichen Kosten konnte der Hegering bereits auf die finanzielle Unterstützung einiger Firmen und auch von privaten Leuten zählen.

Das Wild kann mittels Wärmebildtechnik im hohen Gras lokalisiert werden und somit der Fläche

entnommen werden. Zum späteren Zeitpunkt kann das junge Wild dann gefahrlos in die gewohnte Umgebung zurück.

Bei den angeschafften Drohnen besteht die Möglichkeit, die Koordinaten der abzusuchenden Fläche im Vorfeld einzuspeichern. Mit diesen Daten kann die Drohne die Fläche automatisch abfliegen.  Somit kann die jeweilige Fläche besonders effektiv abgesucht werden.

Das Absuchen der Flächen muss mit den ersten Lichtstrahlen am Morgen  vor der Mahd stattfinden, da zu dieser Zeit die Tiere auf den Flächen anhand der Temperaturunterschiede am besten zu finden sind. An warmen Tagen kann es sein, dass bereits um 09 Uhr morgens eine Suche nicht mehr möglich ist.

Der Pilot der Drohne muss mit einer zweiten Person, die den Bildschirm überwacht, die Personen

 auf der abzusuchenden Fläche einweisen um die gefährdeten Tiere zu finden und in Sicherheit zu bringen.

Je  nach Größe der Fläche kann es sein, dass hierfür allein 4 oder mehr Personen nötig sind um effektiv die Fläche abzusuchen.

Da die erste Mahd im Frühjahr auf Grund des Wetters auf vielen Flächen gleichzeitig bzw. innerhalb einiger weniger Tage stattfindet sind wir auf die Mithilfe der Landwirte und Jäger der verschiedenen Reviere angewiesen damit wir möglichst viele Tiere retten können.

Auf altbewährte Methoden, wie das Aufstellen von Scheuchen oder das Absuchen der Flächen mit geeigneten Hunden kann auch weiterhin nicht verzichtet werden, da es wahrscheinlich zeitlich nicht möglich ist alle Flächen mittels Drohnen abzusuchen.

Wir benötigen zeitnah von den Landwirten und Jägern die Koordinaten der Flachen die zur Mahd vorgesehen sind um diese vorab in die Drohnen einzuprogrammieren.

Von den jeweiligen Landwirten benötigen wir so bald bekannt, jedoch spätestens 24 Stunden vor der Mahd eine Benachrichtigung über die geplante Ernte. Je früher bekannt ist welche Flächen geschnitten werden umso mehr Flächen können abgesucht werden.

Des Weiteren benötigen wir wegen des nicht geringen Personalaufwandes Jäger und Landwirte die uns bei der der Tierrettung, entweder durch das Absuchen der Flächen oder bei der Bedienung der Drohnen unterstützen.

In Kürze werden wir eine Telefon-Hotline und eine Email-Adresse einrichten unter der der Hegering erreicht werden kann.

Allgemeinverfügung des Kreises Borken zur Bejagung der Ringeltaube

Die untere Jagdbehörde hat folgende Allgemeinverfügung zur Bejagung der Ringeltaube erlassen:

 

Die Untere Jagdbehörde des Kreises Borken erlässt folgende

 

Allgemeinverfügung

 

  1. Nach § 22 Abs. 1 Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 291 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328), i. V. m. § 24 Abs. 2 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.12.1994 (GV. NRW 1995, S. 2, ber. 1997, S. 56), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 26.02.2019 (GV. NRW S. 153), wird die in § 1 Abs. 1 Nr. 17 der Bundesjagdzeitenverordnung vom 02.04.1977 (BGBl. I S. 531), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 07.03.2018 (BGBl. I S. 226), festgelegte Schonzeit für Ringeltauben zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Kreis Borken in der Zeit vom 02.2022 bis zum 30.04.2022 aufgehoben. Die Hauptbrutzeit wird dadurch ausgenommen.

 

Die Vergrämungsabschüsse haben ausschließlich auf Schadflächen und nur während der entsprechenden Schadzeiträume der einzelnen Kulturen zu erfolgen. Zudem dürfen nur Ringeltauben aus Schwärmen erlegt werden. Darüber hinaus dürfen in der Zeit vom 01.04.2022 bis 30.04.2022 nur Jungtauben gestreckt werden. Verminderungsabschüsse haben während der regulären Jagdzeit zu erfolgen. Die derzeitigen Schadzeiträume, die bereits im vergangenen Jahr zwischen der Landwirtschaftskammer und Forschungsstelle abgestimmt wurden, sehen wie folgt aus:

 

Gefährdete Kulturen Zeitraum
Gemüse, Bohnen, Erbsen, Obst 21. Februar bis 30. April
Getreide 21. Februar bis 31. März
Zuckerrüben 15. März bis 30. April
Mais 15. April bis 30. April
Raps 21. Februar bis 31. März

 

  1. Den einzelnen Jagdausübungsberechtigten wird auferlegt, die Anzahl der in der Zeit vom 21. Februar bis 30. April 2022 erlegten Ringeltauben spätestens bis zum 15. November 2022 der Unteren Jagdbehörde zu melden. Die Meldung der jährlichen Strecke für das Jagdjahr 2021/2022 zum 15. April 2022 bleibt hiervon unberührt.

 

III. Im öffentlichen Interesse wird die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.10.2021 (BGBl. I S. 4650), angeordnet. Diese Verfügung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Aufhebung der Schonzeit entfallen.

 

  1. Diese Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 30.04.2022.

 

  1. Diese Verfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.1999 (GV. NRW 1999 S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 08.07.2021 (GV. NRW S. 904), öffentlich bekannt gemacht. Sie wird am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Borken wirksam.

 

  1. Diese Verfügung kann beim Kreis Borken, Untere Jagdbehörde, Burloer Str. 93, 46325 Borken, während der allgemeinen Geschäftszeiten im Raum 3203, Nebengebäude, Etage 2, eingesehen werden.

 

Gründe:

 

Diese Maßnahme ist im Sinne des Art. 9 Abs. 1 a) 3. Alt. der EG-Vogelschutzrichtlinie erforderlich, um erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen abzuwenden, weil es keine andere zufriedenstellende Lösung und insbesondere keine wirksamen Abwehrmaßnahmen gibt. Der Schutz der Brut- und Aufzuchtzeit ist durch die restriktive Ausweitung der Jagdzeitzeiten gewährleistet, zumal nur Vergrämungsabschüsse von Schwarmtauben auf den tatsächlich gefährdeten Kulturen während der entsprechenden Schadzeiträume zulässig sind. Ferner dürfen vom 01.04.2022 bis 30.04.2022 nur Jungtauben erlegt werden.

 

Der Kreisjagdberater hat die Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben für die entsprechenden Zeiträume und Auflagen empfohlen. Mit der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wurden die Zeiträume und Auflagen bereits im vergangenen Jahr abgeklärt.

 

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter III. ist notwendig, damit eine Klage gegen die Schonzeitaufhebung keine aufschiebende Wirkung der Vollziehung der Anordnung bewirkt. Da von Taubenschwärmen zur Saat- und Erntezeit ein erheblicher Schaden an den genannten landwirtschaftlichen Kulturen zu erwarten ist, ist das öffentliche bzw. das Interesse der unmittelbar betroffenen Landwirte hier höher anzusehen, als die Interessen von Drittbetroffenen, da durch die Rechtsprüfung im Klageverfahren und die Schonung der Taubenschwärme den Landwirten ein nicht hinzunehmender Schaden entstehen würde.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diese Allgemeinverfügung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, 48147 Münster, zu erheben.

 

Hinweis:

 

Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat die Klage keine aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Münster gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung beantragt werden.

 

Borken, den 17.02.2022

 

Kreis Borken

Untere Jagdbehörde

Im Auftrag

gez.

Karsten Simmert-Reining

Jagdscheine können wieder persönlich beantragt oder verlängert werden

Liebe Jagdfreunde.

Es ist bald wieder soweit und das Jagdjahr neigt sich dem Ende entgegen. Mit dem neuen Jagdjahr müssen viele von uns Ihren Jagdschein verlängern.

Dies war in letzter Zeit wegen Corona nur postalisch möglich.

Mit dem unten stehenden Schreiben hat die Untere Jagdbehörde des Kreises Borken mitgeteilt, dass die Jagdscheine ab dem 14. Februar auch wieder persönlich beantragt bzw. verlängert werden können.

Es ist jedoch zwingend erforderlich vorher einen Termin zu vereinbaren. Der Link zur Terminvergabe ist in dem Schreiben genannt.

 

 

Schreiben des Kreises Borken:

 

An die Hegeringsleitungen

im Kreis Borken

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

in einem aktuellen Pressedienst teilt der Kreis Borken mit, dass ab dem 14. Februar 2022 Jägerinnen und Jäger im Kreisgebiet ihre Jagdscheine wieder persönlich beantragen und verlängern können. Aufgrund der Corona-Pandemie muss im Vorfeld zwingend ein Termin vereinbart werden. Unter https://kreis-borken.de/termin-jagdschein kann die Buchung erfolgen. Die Buchung wird mit einer E-Mail bestätigt, die zudem alle relevanten Informationen (z. B. genaue Anschrift der Dienststelle in Ahaus, Bocholt oder Borken, Uhrzeit oder auch mitzubringende Unterlagen) enthält.

 

Weitere Informationen zur persönlichen Antragstellung finden Sie hier.

 

Ich bitte Sie, diese Informationen in Ihren Hegeringen weiterzuleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 

Ihre Untere Jagdbehörde

Fahrt zur Jagd & Hund verschoben

Liebe Vereinsmitglieder.

Wie schon befürchtet wurde bekanntgegeben, dass die Messe Jagd und Hund in Dortmund im Februar nicht stattfinden wird.

Aufgeschoben ist jedoch nicht aufgehoben und deshalb wurde direkt ein neuer Termin bekanntgegeben.

Die Messe soll vom 07. bis zum 12.Juni 2022 stattfinden.

 

Wir vom Vorstand des Hegeringes und der Vorstand des Angelvereins Nienborg werden nun umplanen und zum neuen Termin eine gemeinsame Fahrt organisieren.

Sobald neue Informationen zur Verfügung stehen werden wir euch informieren.

 

Euer Obmann für Öffentlichkeitsarbeit

Fahrt zur Jagd & Hund in Dortmund

Liebe Vereinsmitglieder.

 

Wenn Corona uns keinen Strich durch die Rechnung macht möchten wir am 05.02.2022 gemeinsam mit dem Angelverein Nienborg eine Busfahrt zur Jagd & Hund 2022 in Dortmund unternehmen.

Anschließend möchten wir den Abend bei Fisch, Wild und Getränken am Angelheim im Nienborg ausklingen lassen.

Genauere Infos folgen noch, da wir uns noch in der Planungsphase befinden.

Wenn ihr mitfahren wollt benötigen wir für die Planung bis zum 10.01.2022 eine verbindliche Anmeldung von euch.

 

Anmelden könnt Ihr euch bei:

Mike Kerßenfischer Tel: 0171/4814622 und bei

Josef Demes           Tel: 0160/90695433

 

Hier ist der Link zur Homepage der Messe:

https://www.jagd-und-hund.de/startseite/

Aufruf zur flächendeckenden Wildtiererfassung

Der Landesjagdverband hat bereits im Januar diesen Jahres alle Revierinhaber gebeten an der Wildtiererfassung teilzunehmen.

 

Falls dies noch nicht geschehen ist möchte ich Euch bitten dieses noch nachzuholen.

 

Hier noch einmal der Aufruf des Präsidenten des LJV

Aufruf Präsident an Revierinhaber Fragebogen inkl. Erläuterungen 2021

 

sowie der von euch auszufüllende Fragebogen

Flächendeckende Erfassung 2021_fv_ausfuellbar

 

Euer Obmann für Öffentlichkeitsarbeit

Hegering setzt auf Jungtierrettung mit Drohnen

Die Hege und Pflege der Natur und des Wildes zählt zu den alltäglichen Aufgaben des Jägers. Hierzu zählt auch insbesondere der Jungtierschutz.

Wir, der Hegering Ahaus – Heek e.V., sind ein Zusammenschluss der Jäger in Ahaus, Heek und Umgebung. Vor kurzem haben wir 2 Drohnen zur Jungtierrettung angeschafft. Mit diesen Drohnen können wir im kommenden Frühjahr unsere Landwirte und Jäger bei z.B. der Grasmahd unterstützen. Das Wild kann mittels Wärmebildtechnik im hohen Gras lokalisiert werden und somit aus der Gefahrenzone gebracht werden. Zum späteren Zeitpunkt kann das junge Wild dann gefahrlos in die gewohnte Umgebung zurück

Bei den nicht unerheblichen Kosten konnte der Hegering bereits auf die finanzielle Unterstützung einiger Firmen und auch Privatleute zählen.

Nun können wir die verbleibende Zeit bis zum nächsten Frühjahr nutzen, um uns mit den Drohnen, der Technik und der Software vertraut zu machen.