nach dem großen Erfolg des Einsteigerseminars „Lernort Natur“ am 1. April 2023 bietet der Förderkreis Lernort Natur Kreis Borken e. V. am Sonntag, 3. September, ein weiteres Einsteigerseminar für Interessierte aus den Hegeringen im Kreis Borken in Heek an. Bitte leiten Sie die anhängenden Infos entsprechend in Ihren Hegeringen weiter. Vielen Dank!
Mit besten Grüßen aus dem Wald
Andreas Pieper
1. Vorsitzender Förderkreis Lernort Natur Kreis Borken e. V.
Mitteilung der Kreisjägerschaft
Antonius Berning begrüßte als Vertreter für die Kreisjägerschaft im Namen von Roland Schulte die
anwesenden Mitglieder. Der Schießstand in Ammeln soll erneuert werden. Die Kosten sollen sich
auf 2 Millionen Euro belaufen. Der größte Teil von 1,6 Millionen kommt über den LJV aus der
Jagdabgabe der Mitglieder. 230.000€ werden über Spenden finanziert. Dann verbleibt ein Betrag
von 170.000€, der über eine einmalige Umlage aller Hegeringsmitglieder im Kreis Borken
aufgebracht werden soll. Die Umlage soll 50€ betragen. Im Gegenzug erhält jedes Mitglied einen
Schießgutschein von 25€, der auf dem neuen Schießstand in den nächsten 1-2 Jahren eingelöst
werden kann. Über diese Punkte soll am kommenden Montag auf der JHV von der KJS Borken in
Südlohn abgestimmt werden.
Der Bedarf eines Schießstandes ist da. Der Stand in Coesfeld ist quasi „überlaufen“. Auf dem
erneuerten Stand in Ammeln soll vor allem der Kipphase, der laufende Keiler, der 100m Bock
wieder genutzt werden können, auch in Hinsicht auf die jährlichen Jungjägerprüfungen, die dann
wieder in Ammeln statt finden können.
Der Bau eines neuen Schulungsraumes am Schießstand Ammeln wurde vorerst fallen gelassen, da
die Kosten den Rahmen sprengen und hierfür kein Zuschuss vom LJV vorgesehen ist. Im Bauantrag
wird aber der Schulungsraum mit beantragt werden.
Herr Berning berichtete, dass Andreas Pieper der neue 1. Vorsitzende von Lernort Natur ist. Theo
Wittenberg bleibt weiterhin zuständig für den Nordkreis und die rollende Waldschule.
Bei der Jungjägerprüfung 2022 haben alle Teilnehmer bestanden. Im diesen Jahr sind zur Zeit 35
Personen an der Prüfung beteiligt.
Der diesjährige Kreisbläserwettbewerb findet am 18.06.2023 in Gronau statt.
Herr Berining übergibt das Wort an Norbert Lück. Er ist der Geschäftsführer, der seit Dezember
2021 neu gegründeten GmbH für den Schießstand Ammeln und ist zuständig für die Sanierung des
Standes. Er betonte nochmal, dass die Erneuerung des Schießstandes sinnvoll ist, da dieser
ansonsten geschlossen werden müsste. Die Hohe Summe von 2 Millionen Euro begründet sich u.a.
durch die hohen gesetzlichen Vorgaben und Genehmigungsverfahren. Dazu kommen Gutachten für
Schallschutz, Natur-, Umwelt- und Bodenschutz. Zur Zeit sind soweit alle Hürden genommen, so
dass Ende März bis Mitte April mit der Genehmigung gerechnet wird. Die ersten Baumaßnahmen
sollen dann im Herbst 2023 beginnen.
Bericht des Kreisjagdberaters
Rudolf Enning-Harmann ( im Bild unten links) begrüßte alle Mitglieder und dankte für die gute Teilnahme an der
diesjährigen Gehörnschau. Insbesondere bedankte er sich für die heutigen Mithilfe bei Herbert
Honekamp, der bei der Bewertung der Gehörne geholfen hat. Es konnten 108 Gehörne bewertet
werden. R. Enning-Harmann hob hervor, dass die hohe Anzahl der eingereichten Trophäen sehr
erfreulich ist, da die Durchführung einer Gehörnschau nur noch freiwillig ist.
Die Medaillen-Böcke sind:
1. Andreas Weilinghoff, 372g, Revier Wichum (rechts im Bild)
2. Theo Wittenberg, 296g, Eigenjagd Viermann (2. von rechts)
3. Hubert Viermann junior, 292g, Eigenjagd Viermann (2. von links)
Zum Schuss erinnerte Rudolf Enning-Haarmann an die Taubenmeldung im November für die
allgemeine Verfügung der KJS.
Bericht Hegeringsleiter
Mike Kerßenfischer berichtete von der erstmaligen Kitzrettungsaktion in 2022 mit den neu angeschafften Drohnen. Es konnten 63 Kitze, diverse Junghasen und Gelege an 35 Einsatztagen bei 127 Flugstunden auf einer Fläche von 680 ha gerettet werden. Wir hoffen, dass auch dieses Jahr die Aktion wieder so gut anläuft. Er dankte allen Helfern und Freiwilligen für ihren Einsatz.
In 2022 wurden 2 weitere Insektenhotels aufgestellt.
Diverse Vogelnistkästen wurden von einer
Behindertenwerkstatt zu je 15€ erworben und 3 davon werden heute Abend verlost und weitere
Kästen können auch käuflich erworben werden.
Für Anfang 2024 wird zusammen mit 2 benachbarten Hegeringen ein Jägerfest/silvester bei
Elkemann in Graes geplant.
Der Kreis Borken hat dem Wildtierrettungsteam des Hegeringes eine Dankurkunde verliehen.
Wir möchten uns hiermit auch noch einmal bei allen bedanken, die früh morgens oftmals vor der Arbeit oder der Schule so viele Wildtiere gerettet haben.
Ich möchte euch hier noch ein Mal an die Jahreshauptversammlung am 18.03.2023 erinnern.
Sehr geehrtes Mitglied,
zur Jahreshauptversammlung mit Gehörnschau am 18.03.2023 in der Gaststätte Voß, Ahaus laden wir Sie recht herzlich ein.
Ab 18.30 Uhr können die Gehörne besichtigt werden. Beginn der Jahreshauptversammlung
ist um 19.30 Uhr.
Tagesordnung
➢ Begrüßung
➢ Totenehrung
➢ Mitteilungen der Kreisjägerschaft
➢ Bericht der Kreisjagdberaters
➢ Bericht des Hegeringleiters
➢ Ehrungen
➢ Berichte der Obleute
➢ Kassenbericht/Bericht der Kassenprüfer/Entlastung des Vorstandes
➢ Wahl des Kassenprüfers
➢ Verschiedenes
Habt ihr Anregungen, Vorschläge, Wünsche für Aktionen oder ähnliches – dann sprecht uns gerne an!
Aktuelles und Infos findet ihr auf der Website oder bei Facebook vom Hegering Ahaus-Heek e.V.
auf der Internetseite der Deutschen Wildtierrettung sind inzwischen über 300 Jungwildrettungsteams deutschlandweit registriert.
Wer einem örtlichen Jungwildrettungsteameinmalig mindestens einen Betrag in der Höhe von 1.000,00 Euro spendet, darf sich zukünftig Pate der Deutschen Wildtierettung nennen und ist gleichzeitig berechtigt das Patenschaftssiegel – eine Kombination aus dem Logo der Deutschen Wildtierrettung und der Bezeichnung des örtlichen Jungwildrettungsteam – zu führen und für sich selbst werblich zu verwenden.
Mit dieser Aktion hofft die Deutsche Wildtierrettung eine Vielzahl örtlicher Sponsoren für die Jungwildretter vor Ort zu gewinnen.
Wer in seiner Region die dortigen Jungwildretter und damit den konkreten Tierschutz finanziell unterstützt, soll dies auch zeigen dürfen.
Tue Gutes und rede darüber!
Welche Voraussetzungen muss nun ein Jungwildrettungsteam erfüllen:
Diese Registrierung erfolgt kostenlos für das Jungwildrettungsteam.
Die Gemeinnützigkeit des Teams bzw. der Trägerorganisation (z. B. Kreisjägerschaft e. V. oder Hegering e. V.) muss mit einer Bescheinigung des Finanzamtes und einem Auszug aus dem Vereinsregister nachgewiesen werden. Falls das bei der Registrierung noch nicht erfolgt sein sollte, ist die Bescheinigung und der Auszug aus dem Vereinsregisterspätestens mit der Beantragung der Patenschaft per E-Mail (moin@deutsche-wildtierrettung.de) nachzureichen.
Das Jungwildrettungsteam muss sich einverstanden erklären, zu Werbezwecken öffentlich vom Paten genannt zu werden und zu diesem Zwecke sein Logo als Vektorgrafik (.eps oder Adobe Illustrator Datei) zur Verfügung stellen.
Wie ist das weitere Vorgehen, wenn vor Ort eine Patenschaft übernommen werden soll?
Der Pate bzw. die Patenorganisation nimmt Kontakt mit der Deutschen Wildtierrettung auf.
Idealerweise wurde schon ein Jungwildrettungsteam ausgesucht, das von der finanziellen Unterstützung profitieren soll.
Das Jungwildrettungsteam bzw. die tragende Organisation muss nachgewiesen gemeinnützig (mittels Bescheinigung des Finanzamtesundeinem Auszug aus dem Vereinsregister) und auf der Internetseite der Deutschen Wildtierrettung als Jungwildretter registriert sein.
Die Deutsche Wildtierrettung benötigt die ausgefüllte Patenschaftsvereinbarung sowie die Logodatei als Vektorgrafik (.eps oder Adobe Illustrator Datei).
im aktuellen Rheinisch-Westfälischen Jäger wird für heute der Neustart unserer Homepage angekündigt. Diese Ankündigung konnte zu Redaktionsschluss auch guten Gewissens ausgesprochen werden, da die beauftragte Agentur zu diesem Zeitpunkt noch innerhalb des Zeitplans arbeitete.
Leider sind nun auf der Zielgeraden doch noch unerwartete technische und rechtliche Schwierigkeiten aufgetreten, die uns veranlasst haben, kurzfristig den Termin für den Relaunch unserer Seiten um einige wenige Tage zu verschieben. Hier gilt uns der Grundsatz, dass Qualität vor Geschwindigkeit geht.
Sobald der neue Termin feststeht, werden wir Sie auf diesem Weg informieren. Bis dahin bleiben die bisherigen Webseiten noch online.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil
Ihr LJV-Team
Biotophegepreis 2023
Als Anerkennung für herausragende Leistungen in der Lebensraumverbesserung verleiht die Wildtier- und Biotopschutz-Stiftung NRW in diesem Jahr wieder den Biotophegepreis 2023.
Die Auszeichnung ist mit € 2.000,- dotiert.
Geeignete Projekte können der örtlichen Kreisjägerschaft vorgestellt werden.
Bewerbungsschluss ist Freitag, 28. April 2023.
Bleifrei Tutorials:
Streuung, Deckung, Optimierung
In Folge 4 der DJV-Bleifrei-Tutorials nehmen Moderatorin Nadine Weers und Experte Markus Leibinger den Einfluss von Chokes bei unterschiedlichen Schussdistanzen genauer unter die Lupe. Beim Vergleich der Trefferbilder und der Verteilung der Schrotgarben auf den 16-Feld-Hasenscheiben zeigt sich eindrucksvoll, was jagdlich sinnvoll ist und was nicht.
DJV-Online-Vortrag: Erfahrungen mit bleifreiem Schrot in Dänemark
Lars Thune Andersen (Dänischer Jagdverband) wird über die Erfahrungen mit bleifreiem Schrot in Dänemark berichten. Seit über 20 Jahren wird dort bleifrei mit Schrot gejagt. In dem Vortrag wird auf die Historie, den Anpassungsprozess, die Erfahrungen und praktischen Hinweisen eingegangen. Schussdistanzen, Material und Wirkungsweisen der alternativen Schrote werden beleuchtet.
Die Wildtier- und Biotopschutz-Stiftung NRW verleiht auch in diesem Jahr wieder den Lernort Natur Preis für herausragende Leistungen in der Umweltpädagogik. Die Auszeichnung ist mit € 2.000,- dotiert.
Geeignete Projekte können der örtlichen Kreisjägerschaft vorgestellt werden.
Bewerbungsschluss ist Freitag, 28. April 2023.
Wald und Wild gehören zusammen
Aktuell finden neben den Mitgliederversammlungen der Kreisjägerschaften und Hegeringe auch viele Informationsveranstaltungen zur Wiederbewaldung mit klimastabilen Baumarten in NRW statt. Der Landesjagdverband NRW hat dazu bereits im Jahr 2020 zusammen mit dem Waldbauernverband NRW sowie dem Verband Familienbetriebe Land und Forst Nordrhein-Westfalen, dem Rheinischen Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften und dem Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Westfalen-Lippe ein richtungweisendes Positionspapier verfasst. Die Quintessenz: Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der klimastabilen Wiederbewaldung NRWs schaffen wir nur gemeinsam, eigenverantwortlich und solidarisch. Kommunikation, Kooperation und Empathie sind die Schlüssel für den gemeinsamen Erfolg.
Die Allgemeinverfügung Ringeltauben 2023 ist im Amtsblatt des Kreises Borken bekanntgegeben und ist ab heute gültig:
Die Untere Jagdbehörde des Kreises Borken erlässt folgende
Allgemeinverfügung
Nach § 22 Abs. 1 Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 291 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328), i. V. m. § 24 Abs. 2 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.12.1994 (GV. NRW 1995, S. 2, ber. 1997, S. 56), zuletzt geändert durch Art. 36 des Gesetzes vom 01.02.2022 (GV. NRW S. 122), wird die in § 1 Abs. 1 Nr. 17 der Bundesjagdzeitenverordnung vom 02.04.1977 (BGBl. I S. 531), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 07.03.2018 (BGBl. I S. 226), festgelegte Schonzeit für Ringeltauben zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Kreis Borken in der Zeit vom 02.2023 bis zum 30.04.2023 aufgehoben.
Während der Schonzeitaufhebung sind nur Vergrämungsabschüsse ausschließlich auf Schadflächen und nur während der entsprechenden Schadzeiträume der einzelnen Kulturen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in der Zeit vom 21.02.2023 bis 28.02.2023 und vom 01.04.2023 bis 30.04.2023 nur Jungtauben gestreckt werden. Verminderungsabschüsse haben während der regulären Jagdzeit zu erfolgen. Die derzeitigen Schadzeiträume, die mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung abgestimmt sind, sehen wie folgt aus:
Gefährdete Kulturen
Zeitraum
Gemüse, Bohnen, Erbsen, Obst
21. Februar bis 30. April
Getreide
21. Februar bis 31. März
Zuckerrüben
15. März bis 30. April
Mais
15. April bis 30. April
Raps
21. Februar bis 31. März
Den einzelnen Jagdausübungsberechtigten wird auferlegt, die Anzahl der in der Zeit vom 21. Februar bis 30. April 2023 erlegten Ringeltauben spätestens bis zum 15. November 2023 der Unteren Jagdbehörde zu melden. Die Meldung der jährlichen Strecke für das Jagdjahr 2022/2023 zum 15. April 2023 bleibt hiervon unberührt.
III. Im öffentlichen Interesse wird die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1325), angeordnet. Diese Verfügung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Aufhebung der Schonzeit entfallen.
Diese Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 30.04.2023.
Diese Verfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.1999 (GV. NRW 1999 S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01.02.2022 (GV. NRW S. 122), öffentlich bekannt gemacht. Sie wird am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Borken wirksam.
Diese Verfügung kann beim Kreis Borken, Untere Jagdbehörde, Burloer Str. 93, 46325 Borken, während der allgemeinen Geschäftszeiten im Raum 3229, Nebengebäude, Etage 2, eingesehen werden.
Gründe:
Diese Maßnahme ist im Sinne des Art. 9 Abs. 1 a) 3. Alt. der EG-Vogelschutzrichtlinie erforderlich, um erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen abzuwenden, weil es keine andere zufriedenstellende Lösung und insbesondere keine wirksamen Abwehrmaßnahmen gibt. Der Schutz der Brut- und Aufzuchtzeit ist durch die restriktive Ausweitung der Jagdzeitzeiten gewährleistet, zumal nur Vergrämungsabschüsse auf den tatsächlich gefährdeten Kulturen während der entsprechenden Schadzeiträume zulässig sind. Ferner dürfen vom 21.02.2023 bis 28.02.2023 und vom 01.04.2023 bis 30.04.2023 nur Jungtauben erlegt werden.
Der Kreisjagdberater hat die Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben für die entsprechenden Zeiträume und Auflagen empfohlen. Mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wurden die Zeiträume und Auflagen abgestimmt.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter III. ist notwendig, damit eine Klage gegen die Schonzeitaufhebung keine aufschiebende Wirkung der Vollziehung der Anordnung bewirkt. Da von Taubenschwärmen zur Saat- und Erntezeit ein erheblicher Schaden an den genannten landwirtschaftlichen Kulturen zu erwarten ist, ist das öffentliche bzw. das Interesse der unmittelbar betroffenen Landwirte hier höher anzusehen, als die Interessen von Drittbetroffenen, da durch die Rechtsprüfung im Klageverfahren und die Schonung der Taubenschwärme den Landwirten ein nicht hinzunehmender Schaden entstehen würde.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, 48147 Münster, zu erheben.
Hinweis:
Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat die Klage keine aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Münster gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung beantragt werden.