Hegeringe übergeben Spende an die Hospizbewegung Gronau e.V.

Am 21.04.2024 hat der Hegering Ahaus-Heek zusammen mit dem Hegering Gronau-Epe und dem Hegering Alstätte-Ottenstein-Wessum-Graes in Heek-Ahle ein Jägerfest veranstaltet.

Trotz des kühlen Wetters kamen etliche Besucher um sich unter anderem Greifvögel, Jagdhunde und die rollende Waldschule anschauen. Die Fragen der Interessierten wurden von den Jägern gern beantwortet.

Fürs leibliche Wohl der Gäste gab es unter anderem Wildbratwürste und es drehten sich gleich mehrere Wildschweine auf dem Grill.

Bei einer Tombola konnten diverse Preise gewonnen werden, die von Firmen aus der Umgebung zur Verfügung gestellt wurden.

Der Erfolg dieses Tages kam nun der Hospizbewegung Gronau e.V. zu Gute. Die drei Vorsitzenden der Hegeringe konnten durch den Erfolg des Jägerfestes einen Scheck über 1.200 € übergeben.

Dramatische Ausbrüche von Myxomatose bedrohen den Feldhasen

Folgende Meldung wurde uns vom Referat für Jagd, Fischerei und Aquakultur des Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW übermittelt:

 

Dramatische Ausbrüche von Myxomatose bedrohen den Feldhasen
In den letzten Wochen wurden ausgehend vom Kreis Wesel vermehrt Fälle von Myxomatose bei
Feldhasen beobachtet. Die durch Pockenviren verursachte Myxomatose verursacht hauptsächlich
beim Haus- oder Wildkaninchen eine tödliche Erkrankung. Die Viren konnten in der Vergangenheit
schon Feldhasen infizieren, diese erkrankten jedoch nicht so schwer wie Kaninchen. Durch
aufmerksame Jäger vor Ort und die Einsendung verendeter Feldhasen konnte in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUÄ) schnell eine eindeutige Diagnose gestellt werden. Zudem wurde Bild- und Probenmaterial gesichert, um die Fälle hinreichend zu dokumentieren. Nach einem Aufruf der FJW über die zuständigen Behörden sowie den LJV trafen zudem weitere Meldungen aus immer mehr angrenzenden Kreisen ein: Neben dem Kreis Wesel waren nach wenigen Tagen bereits die Kreise Borken, Kleve, Krefeld und Bottrop betroffen – es folgten bestätigte Fälle aus Coesfeld, Viersen, Recklinghausen und Steinfurt (Stand 18.09.2024).

Die FJW ist derzeit gemeinsam mit den CVUÄ und dem Friedrich-Loeffler-Institut dabei weitere
Diagnostik zu organisieren und einzuleiten, um dem Virus auf die Spur zu kommen: Ob es sich um
eine neue Virusvariante handelt, die nun vermehrt den europäischen Feldhasen befällt, wird derzeit
mit Hochdruck erforscht. Es gilt nun aktuell so viele Daten wie möglich zu sammeln, um Rückschlüsse auf den weiteren Verlauf des Geschehens ziehen zu können. Es ist jedoch bereits absehbar, dass die Krankheitsausbrüche sich weiterverbreiten werden (auch in den Osten NRWs und nach Niedersachsen) und dies vermutlich bis in den Oktober hinein. Da das Virus über blutsaugende Insekten übertragen wird, bleibt zu hoffen, dass die Mückensaison mit einer länger anhaltenden Kälteperiode ein sehr baldiges Ende findet. So hat sie unseren Wildtieren in diesem Sommer doch durch verschiedene Wildkrankheiten (z.B. Blauzungenkrankheit bei Muffelwild und Usutuvirus- Infektion bei Wildvögeln) schwer zugesetzt.

Es wird weiterhin dringend darum gebeten verendete Feldhasen zu melden (fjw@lanuv.nrw.de), zu
bergen und zur Diagnosestellung an die CVUÄ einzusenden und/oder unschädlich zu beseitigen. Es ist stets sinnvoll 1-2 gut erhaltene Tierkörper zur Untersuchung zu geben und die restlichen Kadaver aus demselben Gebiet/Revier zu entsorgen. Bitte die Tierkörper nicht in der Umwelt belassen / nicht
vergraben! Sie stellen eine Infektionsquelle für die übrigen Feldhasen dar und können beim Verbleib
auf dem Acker/der Wiese zur Entstehung von Botulismus bei Nutztieren beitragen! Ebenso sollte mit
Myxomatosefällen bei Wildkaninchen verfahren werden!

Es wird empfohlen die Bejagung des Feldhasen-Bestandes entsprechend der Zählergebnisse und der aktuellen Bestandssituation anzupassen. In Regionen, in denen die Myxomatose nachgewiesen
wurde, wird angeraten auf eine Bejagung zu verzichten, um der verbliebenen Feldhasenpopulation
zu ermöglichen sich entsprechend zu erholen. Feldhasen in betroffenen Revieren, die es geschafft
haben eine Infektion zu überstehen, verfügen damit sehr wahrscheinlich über entsprechende
Antikörper gegen das kursierende Virus. Dies ermöglicht ihnen auf einen erneuten Myxomatose-
Ausbruch mit einer gezielten Immunreaktion zu reagieren und somit nicht zu erkranken. Da das Virus
über den Winter in den Überträgern und der Umwelt überdauern kann, ist jeder Feldhase mit einem
„geschulten“ Immunsystem wichtig, um die Population für die kommenden Jahre zu sichern! Nur
wenn die Feldhasen genug Zeit haben sich mit dem Virus auseinanderzusetzen, kann auf eine
Resistenzentwicklung ähnlich zu der der Wildkaninchen gehofft werden.
Es wird nahe gelegt die Ergebnisse der Feldhasen-Zählung (Scheinwerfer-Taxation) im Herbst (sowie den kommenden Jahren) wie gewohnt an den Landesjagdverband zu melden. Nur so ist es möglich, die Populationsentwicklung des Feldhasen zu beobachten und die Bestände entsprechend nachhaltig zu bejagen.
In Revieren, in denen die Myxomatose kursiert, wird empfohlen auf die Hundearbeit zu verzichten
um die Feldhasen nicht unnötig zu beunruhigen (Stress wirkt sich negativ auf das Immunsystem aus).
Ebenfalls wird empfohlen kein Schleppwild aus Gebieten mit Feldhasen-Myxomatose in andere
Reviere zu bringen, da das Virus so in bisher nicht-betroffene Reviere eingeschleppt werden kann.

Blauzungenkrankheit bei Wildwiederkäuern

Die Blauzungenkrankheit grassiert im Moment in Deutschland.

Um einen möglichst guten Überblick über das aktuelle Geschehen der Blauzungenkrankheit bei
Wildwiederkäuern in NRW zu erlangen, bittet das LANUV darum verendete oder krank
erlegte Wildwiederkäuer einer entsprechenden Untersuchung zuzuführen. Hierzu
sollte auch Kontakt zum zuständigen Veterinäramt aufgenommen werden.

Genaueres ist dem Schreiben des LANUV in der nächsten Zeile zu entnehmen.

2024 Infos UJBs FJW Informationen zur Blauzungenkrankheit bei Wildwiederkäuern

Hegeringversammlung am 23.03.2024

Am 23.03.2024 fand die Jahresversammlung mit der Gehörnschau des Hegeringes Ahaus-Heek in der Gaststätte Voss in Quantwick statt.

Antonius Berning berichtete, dass die Renovierung vom Schießstand vorangeht. Der Weg war in den letzten Jahren nicht immer erfreulich, denn es wurde viel gekämpft und alles hat schließlich ein gutes Ende genommen. Die Renovierung wird ca. 2 Millionen kosten und zur Zeit sind laut Geschäftsführer Norbert Lück 70% der Gewerke vergeben und man ist noch im finanziellen Soll. Sein Dank ging nochmal an alle Mitglieder für den 50€ Eigenanteil und an die Stadt Ahaus.Geld kommt auch über den Förderantrag an den LJV und der Schießstand hat als erstes Projekt in diesem Rahmen überhaupt eine Förderung aus dem Topf bekommen. Die Fertigstellung ist zeitlich schwer zu benennen, aber im Herbst 2024 soll Eröffnung sein, wenn alles nach Plan läuft.

Die Kreisjägerschaft Borken hat eine neue Satzung bekommen, die im November 2023 auch angenommen wurde.

Die KJS wurde von der Station Zwillbrock angesprochen. Die EU und das Land NRW bringt ein Projekt zur Förderung der Fallenjagd auf den Weg. Raubwild muss nicht nur vor Ort in Vreden gefangen werden, sondern bereits vorher kreisweit eingedämmt werden. Der Waschbär wandert schon aus dem Kreis Warendorf und Soest ein. In den Kreisen wurden 2788 Waschbaren gemeldet. Der Waschbär macht intensive Schäden im Niederwildrevier. Daher soll im Kreis Borken vorgebeugt werden und der Förderantrag der KJS Borken beim Land wird gestellt. Sobald die Mittel bewilligt sind, können in den Hegeringen die ersten Fallen zur Verfügung gestellt werden

Mike Kerßenfischer berichtete von der Kitzrettungsaktion in 2023 mit den neu angeschafften Drohnen. Es konnten ca 50Kitze, diverse Junghasen und Gelege gerettet werden. Wir hoffen, dass auch dieses Jahr die Aktion wieder so gut anläuft. Er dankte allen Helfern und Freiwilligen für ihren Einsatz.

Im Rahmen der Versammlung fand die Gehörnschau statt, bei der für die 3 stärksten Gehörne Medaillen verliehen wurden. Den stärksten Rehbock mit einem Gehörngewicht erlegte Günther Bröker in der Jagd „Gut Ammert“ mit einem Gehörngewicht von 298 Gramm (siehe Bild), gefolgt von einem Gehörngewicht von 262 Gramm erlegt von Hendrik Wehrmann in der „Eigenjagd Brockhaus“ und einem Gehörngewicht von 259 Gramm erlegt von Bernhard Busert in der „Eigenjagd Viermann“.
Für den geringsten Bock erhielt Andre Bonenberg eine Medaille und Reinhard Hintemann für den abnormsten Bock. Dieses Jahr wurde auch eine Sondermedaille für eine Hegeabschuss eines Damwildes an Norbert Voß vergeben.

Benedikt Wischemann wurde als Nochfolger für Hermann Voß als Obmann für junge Jäger gewählt. Hermann Voß wurde für die Einarbeitung von Benedikt Wischemann als Beisitzer gewählt.

Newsletter des LJV

In den kommenden Wochen verdichten sich die Termine unseres Verbandes und ein Highlight jagt das nächste. Wir laden Sie herzlichst ein.

Für alle Freunde des jagdlichen Brauchtums ist der Landeswettbewerb im Jagdhornblasen in Borken-Marbeck (25. und 26. Mai) ein absolutes Muss.

Am 8. Juni finden der Landesjägertag 2024 und die LJV-Mitgliederversammlung in Ahlen (Kreis Warendorf) statt. Der Landesjägertag ist öffentlich. Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind alle LJV-Mitglieder berechtigt und eingeladen. Ein attraktives Rahmenprogramm mit zahlreichen Infoständen sowie einer Tombola mit Preisen im Wert von über 15 000 (!) Euro locken zusätzlich.

Für die Schützen geht es schon am kommenden Wochenende mit dem Landesnadelschießen weiter und im Juni folgen die Bezirksmeisterschaften.

Auch das Geartester-Festival vom 23. bis 25. August und das Internationale Treffen der Jungen Jäger vom 30. August bis 1. September rücken langsam näher.

Der LJV-Veranstaltungskalender bietet für jeden Geschmack und jede Vorliebe etwas.

Machen Sie einfach mit und genießen Sie unsere Angebote!

Ihr

LJV-Team

 

Auf zum Landesjägertag!

Am 8. Juni finden in der Stadthalle Ahlen der diesjährige Landesjägertag und die LJV-Mitgliederversammlung statt. Auch das Rahmenprogramm ist vom Feinsten:

Zahlreiche Verkaufs- und Infostände, bereichern im Foyer und dem Vorplatz der Stadthalle Ahlen die Veranstaltung.

Auch in diesem Jahr findet anlässlich des Landesjägertages eine Tombola statt. Im Topf sind bisher schon Sachpreise und Gutscheine im Wert von über 15 000 Euro (!), darunter auch drei Waffen (Steel Action, Weihrauch, Akkar). Der Erlös vom Losverkauf (5 Euro/Los) kommt zu 100 Prozent Projekten der Kreisjägerschaft Warendorf zugute. Anmeldungen sind ab sofort auch online möglich.

 

  1. Landeswettbewerb im Jagdhornblasen 2024

In 10 Tagen ist es soweit. Dann treffen sich in Borken-Marbeck rund 1.500 Jagdhornbläser zum 32. Landeswettbewerb in Jagdhornblasen. Sowohl bei den Bläsergruppen als auch bei der ausrichtenden Kreisjägerschaft Borken laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Ab Freitag werden auf unserer Homepage bereits die Signalgruppen bekanntgegeben, die die einzelnen Bläsergruppen vortragen müssen. Neugierig geworden? Dann kommen Sie am 25. und 26. Mai zum Waldhof Schulze Beikel nach Marbeck!

 

Das Geartester-Festival rückt näher

Vom 23. bis 25. August verwandelt sich der Schießstand in Coesfeld-Flamschen zum Treffpunkt für alle Jagdbegeisterte.

Die renommiertesten Marken der Branche präsentieren die neuste Jagdausrüstung. Auch die neusten Flinten, Büchsen, Optiken und Wärmebildprodukte können vor Ort getestet werden. Das Ganze gebündelt mit zwei Festivalparties am Freitag und Samstagabend und einer Campingoption in unmittelbarer Nähe für das volle Festivalfeeling, Wahnsinn, oder?

Mitglieder des LJV können sich freuen: Mit dem Freischaltcode „LJV NRW“ erhalten Sie das Festival Ticket (ohne Schießen) für nur 10,00€ statt der üblichen 15,00€. Jetzt mehr zum Geartester Festival erfahren!

Allgemeinverfügung Ringeltauben 2024

Die Untere Jagdbehörde des Kreises Borken erlässt folgende

 

Allgemeinverfügung

 

  1. Nach § 22 Abs. 1 Bundesjagdgesetz vom 29.09.1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 291 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328), i. V. m. § 24 Abs. 2 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.12.1994 (GV. NRW 1995, S. 2, ber. 1997, S. 56), zuletzt geändert durch Art. 36 des Gesetzes vom 01.02.2022 (GV. NRW S. 122), wird die in § 1 Abs. 1 Nr. 17 der Bundesjagdzeitenverordnung vom 02.04.1977 (BGBl. I S. 531), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 07.03.2018 (BGBl. I S. 226), festgelegte Schonzeit für Ringeltauben zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen im Kreis Borken in der Zeit vom 02.2024 bis zum 30.04.2024 aufgehoben.

 

Während der Schonzeitaufhebung sind nur Vergrämungsabschüsse ausschließlich auf Schadflächen und nur während der entsprechenden Schadzeiträume der einzelnen Kulturen erlaubt. Darüber hinaus dürfen in der Zeit vom 21.02.2024 bis 29.02.2024 und vom 01.04.2024 bis 30.04.2024 nur Jungtauben gestreckt werden. Verminderungsabschüsse haben während der regulären Jagdzeit zu erfolgen. Die derzeitigen Schadzeiträume, die mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung abgestimmt sind, sehen wie folgt aus:

 

Gefährdete Kulturen Zeitraum
Gemüse, Bohnen, Erbsen, Obst 21. Februar bis 30. April
Getreide 21. Februar bis 31. März
Zuckerrüben 15. März bis 30. April
Mais 15. April bis 30. April
Raps 21. Februar bis 31. März

 

  1. Den einzelnen Jagdausübungsberechtigten wird auferlegt, die Anzahl der in der Zeit vom 21. Februar bis 30. April 2024 erlegten Ringeltauben spätestens bis zum 15. November 2024 der Unteren Jagdbehörde zu melden. Die Meldung der jährlichen Strecke für das Jagdjahr 2023/2024 zum 15. April 2024 bleibt hiervon unberührt.

 

III. Im öffentlichen Interesse wird die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I S. 409), angeordnet. Diese Verfügung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Aufhebung der Schonzeit entfallen.

 

  1. Diese Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 30.04.2024.

 

  1. Diese Verfügung wird hiermit gem. § 41 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12.11.1999 (GV. NRW 1999 S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25.04.2023 (GV. NRW S. 230), öffentlich bekannt gemacht. Sie wird am Tag nach der Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Borken wirksam.

 

  1. Diese Verfügung kann beim Kreis Borken, Untere Jagdbehörde, Burloer Str. 93, 46325 Borken, während der allgemeinen Geschäftszeiten im Raum 3229, Nebengebäude, Etage 2, eingesehen werden.

Gründe:

Diese Maßnahme ist im Sinne des Art. 9 Abs. 1 a) 3. Alt. der EG-Vogelschutzrichtlinie erforderlich, um erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen abzuwenden, weil es keine andere zufriedenstellende Lösung und insbesondere keine wirksamen Abwehrmaßnahmen gibt. Der Schutz der Brut- und Aufzuchtzeit ist durch die restriktive Ausweitung der Jagdzeitzeiten gewährleistet, zumal nur Vergrämungsabschüsse auf den tatsächlich gefährdeten Kulturen während der entsprechenden Schadzeiträume zulässig sind. Ferner dürfen vom 21.02.2024 bis 29.02.2024 und vom 01.04.2024 bis 30.04.2024 nur Jungtauben erlegt werden.

 

Der Kreisjagdberater hat die Aufhebung der Schonzeit für Ringeltauben für die entsprechenden Zeiträume und Auflagen empfohlen. Mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz wurden die Zeiträume und Auflagen abgestimmt.

 

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter III. ist notwendig, damit eine Klage gegen die Schonzeitaufhebung keine aufschiebende Wirkung der Vollziehung der Anordnung bewirkt. Da von Taubenschwärmen zur Saat- und Erntezeit ein erheblicher Schaden an den genannten landwirtschaftlichen Kulturen zu erwarten ist, ist das öffentliche bzw. das Interesse der unmittelbar betroffenen Landwirte hier höher anzusehen, als die Interessen von Drittbetroffenen, da durch die Rechtsprüfung im Klageverfahren und die Schonung der Taubenschwärme den Landwirten ein nicht hinzunehmender Schaden entstehen würde.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, 48147 Münster, zu erheben.

 

Hinweis:

Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat die Klage keine aufschiebende Wirkung. Die aufschiebende Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Münster gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung beantragt werden.

 

Borken, den 20.02.2024

 

Kreis Borken

Untere Jagdbehörde

Im Auftrag

gez.

Hendrik Schuurmann

Landesbläsertag 2024: Schreiben der KJS Borken

Folgendes Schreiben der KJS Borken bezüglich des in diesem Jahr im Kreis Borken stattfindenden Landesbläsertages wurde uns zugestellt:

 

Nach 30 Jahren findet der NRW- Landesbläserwettstreit im Jagdhornblasen erneut im Kreis Borken statt.
Veranstalter ist der LJV-NRW e.V., Ausrichter sind wir, die Kreisjägerschaft Borken e.V..
Terminiert ist die Veranstaltung auf den 25. und 26. Mai 2024, Austragungsort ist der Waldhof Schulze-Beikel in Marbeck. Als Schirmherr konnte der Ministerpräsident von NRW, Herr Hendrik Wüst, gewonnen werden.
Es soll eine Festschrift für die Veranstaltung erstellt werden. Sie wird unter anderem alle Informationen, aber auch vieles mehr beinhalten. Kann sich unser Kreis und unsere KJS hier doch besonders präsentieren.
Um die Kosten der Veranstaltung zu stemmen, benötigen wir nun viele Werbepartner die bereit sind, eine Anzeige in der Festschrift zu schalten oder andere Möglichkeiten wie z. B. Stellplätze zu mieten.
Da die Hegeringe mit ihren Mitgliedern gut aufgestellt und vernetzt sind, unsere Bitte an alle: Sprecht
Unternehmen und Personen an, die durch einen Eintrag in unserer Festschrift unser Vorhaben unterstützen können! Ebenfalls stehen Verkaufshütten (vom Weihnachtsmarkt) und Werbestellplätze zur Verfügung.

Kontaktaufnahme der Interessenten bitte unter „ ludwig.fischer@gmx.net“!
Info’s, bei dem letzten NRW- Bläser-Wettbewerb hatten sich allein 93 Bläsergruppen mit über 1.300 Bläsern aus ganz NRW angemeldet. Zusätzlich kommt die Vielzahl von Besuchern, da die Veranstaltung überregional (Presse, Radio, TV) beworben wird. An beiden Tagen ist für Getränke und Speisen gesorgt. Auch Kinderspielplätze sind vorhanden.
Die Kosten der Unterstützungsmöglichkeiten sind separat aufgeführt und werden auf Anfrage zugestellt!
Es ist eine tolle Sache, eine so große Veranstaltung bei uns durchzuführen zu können, daher, helft alle mit
Sponsoren für unser Vorhaben zu finden.
Mit Grüßen und Waidmannsheil.
Das gesamte ORGA-Team in der Kreisjägerschaft Borken.
Ludwig Fischer
Brucknerweg 4
46414 Rhede
Telefon 02872 4600
Mobil 01514 0125565
ludwig.fischer@t-online.de
www.kjs-borken.de
Kreisjägerschaft Borken e.V. | Brucknerweg 4 | 4