Autor-Archiv:Obmann für Öffentlichkeitsarbeit

Jahreshauptversammlung des Hegeringes am 21.03.2026

Am 21.03.2026 fand die Jahresversammlung mit der Gehörnschau des Hegeringes Ahaus-Heek in der Gaststätte Voss in Quantwick statt.

Der 1. Vorsitzende der Kreisjägerschaft Borken Franz Kremer berichtete über diverse Themen der KJS.

Insbesondere wies er auf die rechtzeitige Verlängerung des Jagdscheins hin sowie auf die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen und gesetzeskonformen Aufbewahrung von Jagdwaffen.

Zum Thema Schießstand in Ammeln berichtet er, dass dieser nach insgesamt sieben Jahren Planungs- und Bauzeit und rund 2 Millionen Sanierungskosten im letzten Jahr wieder in Betrieb genommen werden konnte.

Für den Betrieb des Schießstandes wurden 24 Aufsichtspersonen ausgebildet. Der Stand ist derzeit an zwei Tagen pro Woche geöffnet. Die entsprechenden Termine sind auf der Internetseite einsehbar. Über ein Kartenbezahlsystem kann die Nutzung des Standes gebucht werden.

Besonders erfreulich ist, dass der Schießstand bereits nach einem halben Jahr wirtschaftlich erfolgreich arbeitet und schwarze Zahlen schreibt. Insgesamt befindet sich das Projekt auf einem guten Weg.

Die offizielle Eröffnungsfeier findet am 19.04.2026 ab 11:00 Uhr statt. Geplant sind unter anderem Kaffee und Kuchen, ein Imbiss, eine rollende Waldschule sowie Auftritte der Jagdhornbläsergruppe.

Weiterhin berichtet Franz Kremer, dass im vergangenen Jahr 50.000 € in die Erhaltung der Übungsgewässer für die Hundeausbildung investiert wurden.

Die Jagdschulen für den Nord- und Südkreis sind mit insgesamt 59 Teilnehmern wieder vollständig ausgebucht.

Generell werden die Seminarangebote und Kurse der KJS sehr gut angenommen, auch von Teilnehmern aus Nachbarkreisen sowie von Nichtmitgliedern. Beispiele hierfür sind unter anderem Wildgrillkurse und Motorsägenkurse.

Anschließend informiert er über den aktuellen Stand der Afrikanischen Schweinepest und appelliert an alle Anwesenden, die bekannten Vorsichtsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Aus einem Förderprogramm für Betonrohrfallen erhält die Kreisjägerschaft Borken einen Betrag von 25.000 €. Die Fallen sind bereits bestellt und sollen im Kreisgebiet verteilt werden.

Erstmals wurde ein Biotop-Pflege-Tag unter der Regie der Kreisjägerschaft durchgeführt. Die Veranstaltung wurde mit 35 Teilnehmern gut angenommen. Durch die erhaltene Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.250 € konnte eine Spende an ein Hospiz geleistet werden.

Abschließend spricht Franz Kremer die geplante Erhöhung der Mitgliedsbeiträge an. Die letzte Anpassung liegt rund 20 Jahre zurück. Während in Nachbarkreisen Beiträge zwischen 30 € und 35 € erhoben werden, beträgt der aktuelle Beitrag im Kreis Borken lediglich 17 €. Aufgrund gestiegener Kosten ist dieser nicht mehr ausreichend.

Die Kreisjägerschaft Borken beabsichtigt daher, den Beitrag künftig auf 25 € zu erhöhen. Über diesen Vorschlag soll am kommenden Montag auf der Jahreshauptversammlung in Südlohn abgestimmt werden. Alle Mitglieder sind hierzu um 19:00 Uhr herzlich eingeladen.

Der Kreisjagdberater Gerd Schulze Schwering informierte darüber, dass die Jagdscheinprüfung im April stattfindet. Die feierliche Lossprechung der erfolgreichen Teilnehmer ist für den 30.04.2026 in Reken vorgesehen.

Weiterhin berichtet er, dass der Jagdbeirat, ein Fachgremium bestehend aus Vertretern verschiedener Verbände sowie weiteren sachkundigen Personen, in den kommenden Tagen in Borken tagen wird. Als neues Mitglied wurde Karola Voß in den Jagdbeirat aufgenommen.

Ein zentrales Thema der kommenden Sitzung wird unter anderem die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schonzeit für Rehwild sein. Nähere Infos und Ergebnisse folgen in den nächsten Tagen.

Bericht des Hegeringsleiters:

Im Rahmen der Wildtierrettung mittels Wärmebilddrohne wurden mit einem Zeitaufwand von 75 bis 100 Stunden je Team ca. 250 ha Schnittflächen kontrolliert.

Paul Plate gab die Ergebnisse der diesjährigen Gehörnschau bekannt. In die Bewertung kommen Böcke, die mindestens 210g Gewicht haben und 4 Jahre alt sind. Es wurden 84 Gehörne von der Revierinhabern vorgezeigt von denen 15 in die Wertung kamen

1. Platz Klaus Roters, Heek – Averbeck, 286 Gramm, 4 Jahre

2. Platz Josef Demes, Ahaus – Oberortwick, 281 Gramm, 4 Jahre

3. Platz Christian Schulze-Wext, Nienborg – Wext 2, 277 Gramm, 7 Jahre

 

Für den geringsten Bock erhielt Martin Wolters eine Medaille und Franz-Josef Büning für den abnormsten Bock.

Im Rahmen der Vorstandswahlen ergaben sich zwei Änderungen.

Des weiteren gab es Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft im Hegering:

Diese Jahr sogar eine 60-jährige Mitgliedschaft.

Auch im Vorstand gab es ein paar Änderungen.

Sophia Bockholt ist nun stellvertretende Obfrau für das Hundewesen und übernimmt die Nachfolge von Franz Homölle.

Hubert Schlichtmann ist der neue Obmann für das Brauchtum und tritt die Nachfolge für Herbert Janning an.

Veranstaltungen des Förderkreis Lernort Natur Kreis Borken

Der Förderkreis Lernort Natur Kreis Borken hat für das 1. Quartal zwei Veranstaltungen geplant.

 

Aufräumen und Grillen

Der Förderkreis Lernort Natur Kreis Borken lädt alle, die sich im Lernort Natur engagieren, zu einer Aufräum- und Dankeschön-Aktion am 28.Februar 2026 in Heek ein. Am 14 Uhr werden die vier Anhänger der Rollenden Waldschulen sortiert und gesäubert, im Anschluss dankt der Vorstand allen mit einem Grillfest. Eine Anmeldung unter pieper@kjs-borken.de ist erforderlich.

Einsteigen in die Naturpädagogik

Wer sich zukünftig im Lernort Natur engagieren möchte oder sein Wissen auffrischen und erweitern möchte, der ist herzlich zu einem Einsteigerseminar in die Naturpädagogik eingeladen. Am 18. April wird der Obmann für Lernort Natur der KJS Borken, Andreas Pieper, nach einer theoretischen Einführung mit den Teilnehmenden viele praktische Übungen machen, Material vorstellen und zu einem Ideen-Austausch einladen. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung unter pieper@kjs-borken.de ist erforderlich.

Umgang mit Provokationen durch Jagdgegner

Hier eine Meldung des LJV NRW

 

Aktuell stellen wir wieder vermehrt Aktivitäten von Jagdgegnern fest, die die Fuchswochen der Kreisjägerschaften bzw. Hegeringe zum Anlass für eigene Provokationen und Kampagnen nehmen.

 

Bitte gehen Sie auf derartige Provokationen möglichst nicht ein und ignorieren Sie entsprechende Anschreiben. Sofern Ihnen eine Reaktion doch dringend geboten scheint oder im Fall von Presseanfragen, setzen Sie bitte die LJV-Geschäftsstelle in Kenntnis, bevor Sie reagieren. In der Regel können wir Sie unterstützen bzw. die Provokationen einordnen.

Bitte vermeiden Sie es, Fuchswochen vorab öffentlich bekanntzugeben. Insbesondere das Internet wird beispielsweise von PETA systematisch auf entsprechende Ankündigungen abgesucht und die ausrichtenden Kreisjägerschaften und Hegeringe werden so allzuleicht Ziel der vorbereiteten Schmutzkampagnen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Beste Grüße

 

Andreas Schneider

(Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)

Tel.: 0231/2868-810

Mobil: 0173/5171074

Fax: 0231/2868-888

E-Mail: aschneider@ljv-nrw.de

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Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V.

Gabelsbergerstraße 2

44141 Dortmund

Website: www.ljv-nrw.de

Wichtige Information zur Tularämie (sog. Hasenpest)

Hier eine Information des LANUV zur Tularämie:

Information zur Tularämie
Bei der Tularämie (sogenannte Hasenpest) handelt es sich um eine durch das
Bakterium Francisella tularensis hervorgerufene Erkrankung, die ein zoonotisches
Potential aufweist und daher meldepflichtig ist.
Neben Feldhasen, die besonders anfällig für diese Erkrankung sind, stellen vor allem
Nager die Hauptwirte dieses Bakteriums dar. Das Bakterium kursiert daher in der
Umwelt in verschiedenen Kreisläufen. Ist die örtliche Nager-Population mit dem
Bakterium infiziert, verbreitet sie dieses in ihrem gesamten Umfeld. Vor allem über
das mit Kot und Urin kontaminierte Wasser nehmen andere Tiere den Erreger auf.
Der Mensch infiziert sich vor allem durch kleine Hautwunden oder das Inhalieren
(Einatmen) von Bakterien während des Abbalgens von Feldhasen sowie durch den
Verzehr von unzureichend erhitztem Fleisch. Dabei genügt bereits eine geringe
Infektionsdosis (wenige Bakterien), um eine Infektion hervorzurufen! Der Erreger
vermehrt sich nach Aufnahme zunächst lokal, bevor er über das Blut in den gesamten
Körper streut. Die Krankheitssymptome reichen von hohem Fieber, über Kopf- und
Gliederschmerzen bis hin zu Übelkeit. Allgemein erinnert der Verlauf somit zunächst
an eine virusbedingte Grippe. Ohne eine entsprechende antibiotische Behandlung
kann sich der Krankheitsverlauf dann jedoch schnell deutlich verschlimmern und
gegebenenfalls tödlich enden. Es ist daher unbedingt notwendig, dass Betroffene
beim Auftreten von Symptomen einen Arzt aufsuchen und diesen darauf
aufmerksam machen, dass sie im Rahmen der Jagdausübung regelmäßig mit
Wildtieren Kontakt hatten!

Als persönliche Schutzmaßnahmen wird das Tragen von Einmalhandschuhen,
Atemmaske & Schutzbrille während des Abbalgens & Zerwirkens von Feldhasen
dringend empfohlen. Der Erreger ist sehr widerstandsfähig gegen Kälte &
Feuchtigkeit, weshalb er auch in tiefgekühltem Wildbret noch nach 4 Wochen
ansteckungsfähig ist. Das Wildbret muss daher vor dem Verzehr über 10 Minuten auf
mindestens 60°C erhitzt werden. Eine Desinfektion von Gebrauchsmaterial ist mit
handelsüblichen Mitteln (bakterizid) möglich.
Hunde können sich durch den Kontakt zu Feldhasen ebenfalls infizieren – v.a. aber bei
der Aufnahme von Organen, Blut oder Fleisch eines an Tularämie verendeten Hasen.
Weiterhin können Zecken den Erreger übertragen. Auch der Mensch kann sich beim
Hund anstecken, daher sollte ausschließlich ein kontrollierter / hygienischer Kontakt
stattfinden, wenn der Hund krank ist. Bei allgemeinen Krankheitsanzeichen des
Hundes wie Müdigkeit, Fressunlust, Abgeschlagenheit oder Fieber, sollte ein Tierarzt
aufgesucht werden. Dieser sollte auf den (vermeintlichen) Kontakt mit verendeten
Feldhasen hinweisen werden, damit eine antibiotische Therapie erfolgen kann.
Vermutlich wird die Zahl der Tularämie-Fälle in den nächsten Jahren europaweit
weiter ansteigen. Während die Tularämie vor knapp zehn Jahren lediglich in rund 5 %
der eingesandten Feldhasen nachgewiesen wurde, machten die Tularämie-Fälle im
Jagdjahr 2018/19 insgesamt 23,8 % der Krankheitsnachweise bei Feldhasen aus.
Traten die Ausbrüche vor einigen Jahren noch vor allem im Winter vermehrt auf, so
finden sich in Nordrhein-Westfalen mittlerweile über das ganze Jahr Tularämie-
Erkrankungen bei Feldhasen. Bei vermehrten Todesfällen von Feldhasen im Revier
wird daher die Untersuchung in einem der Chemischen und
Veterinäruntersuchungsämter empfohlen. Beim Bergen verstorbener Feldhasen
sollten unbedingt die persönlichen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.
Aktuelle Informationen und Zahlen zum Auftreten der Tularämie bei Feldhasen und
anderem Wild in NRW finden sich im jeweiligen Fallwildbericht (neueste Versionen
auch als Online-Version auf der LANUV Homepage).
gez. FJW

 

Was ist Tularämie?
Tularämie
Meldepflichtige Erkrankung
Syn.: Hasenpest
Erreger: Bakterium Francisella tularensis
Ansteckung über Haut- oder Schleimhautkontakt mit Blut, Organen oder Ausscheidungen (Kot, Harn)
infizierter Tiere, Kratzverletzungen, Einatmen / Verschlucken von Aerosolen oder kontaminiertem
Wasser sowie Verzehr von unzureichend erhitztem Fleisch
Organveränderungen beim erkrankten Hasen: Lebernekrosen (Marmorierung der Leber oder auch
kleine weißlich bis gelbliche Pünktchen bis Knoten im Gewebe), u. U. Abmagerung
Symptome beim Menschen (meist nach circa 3-5 Tagen): Entzündungsanzeichen und
Lymphknotenschwellung von Wunden / Kratzern, Fieber, Muskelschmerz, Unwohlsein bis hin zur
Blutvergiftung
Empfohlene Schutzmaßnahmen: Tragen von Einmalhandschuhen, Atemmaske & Schutzbrille
während des Abbalgens & Zerwirkens; Staub- und Aerosolbildung vermeiden
Haltbarkeit des Erregers: Abtötung bei 60°C über 10 Minuten; sehr widerstandsfähig gegen Kälte &
Feuchtigkeit (auch in tiefgekühltem Wildbret noch nach 4 Wochen ansteckungsfähig); Desinfektion
von Gebrauchsmaterial mit handelsüblichen Mitteln (bakterizid) möglich.

 

Siehe hierzu auch den nachfolgenden Link zum Bericht über Tularämie in der RWJ im Juni 2024:

2024_05 Mai RWJ Tularämie

Wichtig!!! – Aktuelle Meldung der Geflügelpest/Vogelgrippe

Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE-NRW) hat das folgendes Infoschreiben mit der Bitte um Beachtung veröffentlicht:

 

Informationen zur Geflügelpest / Vogelgrippe

Als klassische Geflügelpest wird eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza bezeichnet, die in den Medien auch unter dem umgangssprachlichen Namen „Vogelgrippe“ bekannt wurde. Sie wird durch sehr virulente (stark krankmachende) Stämme der Influenza-A-Virus Subtypen H5 und H7 hervorgerufen.

Insgesamt hat das Auftreten der Geflügelpest in den letzten Jahren weltweit zugenommen. Asien und der Mittlere Osten stellen dabei nach wie vor die Hotspots des Seuchengeschehens dar, aber auch in Europa kommt es mittlerweile in den Sommermonaten sporadisch und v.a. in den Wintermonaten regelmäßig zu Ausbrüchen. In Deutschland stiegen die Fälle bei Wildvögeln und Geflügelbetrieben in den letzten Wochen sprunghaft an. Dabei waren vor allem die Krankheitsausbrüche bei den derzeit über weite Strecken ziehenden Kranichen auffällig, die so zu einer schnellen und großräumigen Ausbreitung beitrugen. Derzeit kursiert v.a. der H5N1-Subtyp in Deutschland.

Besonders empfindlich auf eine Infektion reagieren Hühnerartige. So können ganze Bestände von Hühnern und Puten nach einer Ansteckung mit hochvirulenten Influenzaviren innerhalb von Stunden erkranken und versterben. Dies hat hohe wirtschaftliche Verluste für den Betrieb selbst, aber auch für alle Betriebe der Region und sogar die Geflügelwirtschaft des Landes zur Folge, weshalb die Erkrankung weltweit anzeigepflichtig und damit staatlich bekämpfungspflichtig ist.

Wasservögel, wie Enten und Gänse, erkranken im Gegensatz zu Hühnern und Puten oftmals weniger schwer, sodass eine Erkrankung leicht übersehen werden kann. Sie scheiden das Virus aber dennoch aus. Wildes Wassergeflügel stellt daher eine Hauptquelle (Reservoir) dieser Viren dar.

Säugetiere (v. a. Hunde- und Marderartige, Katzen und in den USA auch Rinder) und in sehr seltenen Fällen auch Menschen können sich durch intensiven Kontakt mit infizierten Vögeln ebenfalls anstecken. Eine Virusübertragung erfolgt durch virushaltige Tröpfchen oder (Kot-) Staub, weshalb Augen, Nase und Mund geschützt werden müssen. Daher ähneln die persönlichen Hygienemaßnahmen den Corona-Schutzmaßnahmen. Bei einer Infektion kann es zu grippeähnlichen Symptomen bis hin zu schweren Lungenentzündungen mit Todesfolge kommen.

Hinsichtlich eines Ausbruches der Geflügelpest bei freilebenden Vögeln sollten insbesondere Totfunde von Wildvögeln aus den Gruppen der Hühnervögel (Fasane, Rebhühner), Gänse, Schwäne und Enten, aber auch Kranichen, Reihern, Greifvögeln, Eulen und Rabenvögel dem zuständigen Veterinäramt angezeigt werden.

Insbesondere in Gebieten, in denen die Geflügelpest aufgetreten ist oder die an diese Regionen angrenzen sollten Jäger folgendes beachten:

  • Grundsätzlich sollte jeder den direkten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden.
  • Beim Umgang mit erlegtem Wasserwild sollten Einmalhandschuhe getragen werden; weiterhin empfiehlt sich vor dem Rupfen ein Abbrühen des Wildkörpers.
  • Auf eine Nutzung erlegten Wasserwildes als Schleppwild sollte verzichtet werden. Da die Viren auch durch das Einfrieren des Wildkörpers nicht abgetötet werden ist auch eine zeitlich verzögerte Verschleppung des Virus möglich.
  • Beim Bergen von tot aufgefundenem Wasserwild, sollte auf das Apportieren durch den Jagdhund verzichtet werden; stattdessen empfiehlt sich das Benutzen eines Keschers.
  • Im Anschluss zu Federwildjagden (insbesondere Wasserwild) sollten grundsätzlich keine Geflügelbetriebe aufgesucht werden.

Evtl. kontaminierte Kleidung kann bei 60°C gewaschen, Schuhwerk gereinigt und desinfiziert werden. Aviäre Influenzaviren werden durch gängige Desinfektionsmittel (Desinfektionsmittelliste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG)) sowie durch Hitze (z.B. beim Durchgaren von Eiern bzw. Geflügelfleisch) rasch abgetötet. Gebrauchsgegenstände, wie für das Aufbrechen genutzte Messer, können demnach mit kochendem Wasser und handelsüblichen Reinigungsmitteln gereinigt und desinfiziert werden.

 

Das Schreiben kann auch unter dem nachfolgenden Link heruntergeladen und in den Jagdgemeinschaften weiterverteilt werden.

 2025-11-11_Informationen zur Geflügelpest für UJBs_FJW (003).do – Informationen zur Geflügelpest für UJBs_FJW

Bericht zum Hundetag 2025

Am 23.08.2025 fand der Hundetag des Hegeringes Ahaus-Heek bei der Familie Hermann Lenting in Ammeln statt. Das Wetter zeigte sich an diesem Tag Hundefreundlich, bedeckt, nicht warm, mit leichtem, beständigem Wind.

Um 8Uhr fanden sich 21 Hundeführer samt ihren Vierbeinern, sowie viele Helfer, Richter und weitere Interessierte zusammen. Nach der Begrüßung durch die Jagdhornbläser ging es dann in 4 Gruppen in die Ammelner Reviere und nach Gemen ans Gewässer der KJS Borken.

Gegen Mittag trafen dann alle am Hof ein, wo der Marder im Stechen über den Sieger entscheiden ließ. Im Stechen waren wie in den Jahren zuvor wieder 9 Alt-Hunde mit jeweils 100 Punkten vertreten, die alle Prüfungen zuvor mit voller Punktzahl gemeistert hatten.

Nach dem ersten Stechen, wo der in Sichtweite Marder apportiert wurde waren immer noch 8 Hunde im Rennen, so dass ein zweites Stechen erforderlich war.

Im zweiten Stechen mussten die Hunde ihr Können auf der Marderschleppe zeigen, wobei die Schnelligkeit entscheidend war.

Beim Bringen auf Zeit waren die Hunde der Plätze 2 und 3 lediglich 3 Sekunden auseinander und die Plätze 1 und 2 trennte nur eine Sekunde, knappe Geschichte:

  1. Anja Schulze Ameling 100P
  2. Hubert Schlichtmann
  3. Markus Wolbeck
  4. Anna Schulze Schwering
  5. Matthias Haget
  6. Anton Brüning
  7. Christoph Brockhoff
  8. Elsa Schulze Schwering
  9. Tobias Wildenhues
  10. Lukas Wenning 99P
  11. Andre Harpert 99P
  12. Christian Wischemann 98P
  13. Thomas Benölken 95P
  14. Hermann Lenting 87P

 

Bei den Jung-Hunden gab es ebenfalls gute Ergebnisse. Bei 4 Hunden mit vollen 100 Punkten, ging die Siegerreihenfolge nach dem Alter, der Jüngste siegte:

  1. Elsa Schulze Schwering 100P
  2. Bernhard Effkemann
  3. Tobias Amshoff
  4. Heinz Amshove
  5. Lukas Effkemann 95P
  6. Gerd Schulze Schwering 94P
  7. Moritz Meyer 94P

 

Somit ging im letzten Jahr beide Pokale in Frauenhand.

Damit jedoch niemand leer ausging erhielt jeder Teilnehmer einen Sack Hundefutter für ihrenjagdlichen Helfer sowie eine Mütze des Hegeringes Ahaus-Heek für die Hundeführer.

Abschließend noch der Dank an Familie Lenting, allen Richtern und freiwilligen Helfern, den Jägern bzw. Jagdgemeinschaften aus Ammeln, den Jagdhornbläsern, der Verpflegung und allen weiteren die zu diesem Tag beigetragen haben.

Vollzug der ASP-Jagdverordnung zur Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen

Die unter Jagdbehörde hat mit Wirkung vom 18.07.2025 im Amtsblatt des Kreises Borken folgende Allgemeinverfügung erlassen.

Allgemeinverfügung Nachtsichtvor- und -aufsätze

Demnach sind bis auf weiteres auch Nachtsichtvorsatz und Nachtsichtaufsatzgeräte mit Bildwandler für Zielfernrohre für die Jagd auf Wildschweine erlaubt. Integrierte Infrarotaufheller, Lampen etc. sind jedoch weiterhin nicht erlaubt.

Infos hierzu gibt es auch auf der Internetseite des LJV NRW:

Erweiterte Freigabe von Nachtsichttechnik zur Schwarzwildbejagung