Kritik am NABU-Kreisverband Borken

Kritik am NABU-Kreisverband Borken:

Fehlende Distanz zu militanten Tierrechtlern und Aufgabe des Vogelschutzes durch den NABU-Vorstand

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Im November dieses Jahres rief der Nabu-Vorstand Borken die Kirchengemeinden im Kreis Borken dazu auf, keine Hubertusmessen mehr zu feiern. Die Hubertusmessen würden von den Jägerschaften und der Bevölkerung als Segnung des „Waidwerks“ verstanden, so der Nabu-Vorstand Borken. Der Landesjagdverband NRW hat dazu gegenüber den Westfälischen Nachrichten eine umfassende Stellungnahme abgegeben, die Sie hier ungekürzt lesen können. Mit seiner zeitgleich erhobenen Forderung nach Aufgabe der Fuchsbejagung schadet der NABU-Vorstand Borken dem Vogelschutz gravierend und verleugnet zugleich seine eigenen Ursprünge im Deutschen Bund für Vogelschutz. Auch darauf weist der Landesjagdverband NRW in seiner Stellungnahme hin.

Vom historischen Hubertus, der Hubertuslegende und der Waidgerechtigkeit als Richtschnur der Jagdethik

Hubertusmessen sind auch für Nichtjäger eindrucksvoll und erfreuen sich großer Beliebtheit. Neben dem musikalischen Genuss der Jagdhornklänge hat diese Tradition auch eine tiefere Bedeutung und ist Teil einer selbstkritischen Reflexion innerhalb der Jägerschaft. Sie dient auch der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und der Orientierung und Verortung der Jagd innerhalb unseres abendländischen, christlich geprägten Wertesystems.

Der Heilige Hubertus (Namenstag 3. November) ist Schutzpatron der Jäger. Die historische Person wurde um 655 als Sohn von Edelleuten geboren. Ab dem Jahr 709 war Hubertus Bischof von Maastricht, später von Lüttich. Er starb im Jahre 727. Wegen seines Glaubenseifers und seiner Wundertaten wurde Hubertus 744 heiliggesprochen.

Die Hubertus-Legende entstand wesentlich später, vermutlich im 14. Jahrhundert. Ihr zufolge sei Hubertus zunächst verheiratet gewesen. Seine Frau sei bei der Geburt eines Sohnes gestorben. In seiner Verzweiflung habe Hubertus Ablenkung bei der Jagd gesucht. Gottes Gebote missachtend habe er zügellos, ohne Maß und Mitte gejagt. Dabei sei ihm ein Hirsch mit strahlendem Kreuz im Geweih erschienen. Dieses Zeichen soll Hubertus zu einem maßvolleren Lebenswandel und dem Christentum bekehrt haben.

Die Hubertus-Legende mahnt die Jäger, das ihnen anvertraute Wild als Teil der Schöpfung zu betrachten. Diese Grundhaltung der Jäger ist eng verknüpft mit dem Begriff der Waidgerechtigkeit. Darunter verstand man ursprünglich die handwerklich fachgerecht ausgeübte Jagd.

Heute umschließt die Waidgerechtigkeit (s. Anlage) drei Aspekte: Der Tierschutzaspekt betrifft die Einstellung des Jägers, dem Tier vermeidbare Schmerzen zu ersparen. Der Umweltaspekt fordert vom Jäger die Einbeziehung der gesamten Umwelt in sein Denken und Handeln. Der mitmenschliche Aspekt betrifft das anständige Verhalten gegenüber anderen Jägern und der nichtjagenden Bevölkerung. Für die Jäger ist die Waidgerechtigkeit oberstes Gebot, das auch im Jagdgesetz seinen Niederschlag findet. Wer dagegen verstößt, hat den Sinn der Jagd nicht verstanden und muss mit strengen Strafen rechnen. Das kann bis zum Entzug des Jagdscheines führen.

Die drei Säulen der Waidgerechtigkeit (Respekt vor dem Tier als Mitgeschöpf, Respekt vor der Natur als Lebensraum und Lebensgrundlage sowie Respekt vor den Mitmenschen) sind Grundlage der Jagdethik und natürlich mit dem christlichen Wertesystem bestens vereinbar.

Zum Schreiben des Vorstandes der NABU-Kreisgruppe Borken

Konstruktive Kritik ja, Hassrede nein!

Mit konstruktiver Kritik und öffentlichen Diskussionen können wir Jägerinnen und Jäger gut umgehen, denn wir stehen in der Mitte der Gesellschaft. Diskurs und Dialog gehört in einer Demokratie mit dazu. Sie führen letztlich zu ständigen Verbesserungen. Dabei sind wir Jägerinnen und Jäger uns selbst oft die schärfsten Kritiker, immer in dem Bestreben, noch besser zu werden.

Wo Kritik allerdings unsachlich wird, stellenweise auch in Hassrede ausartet oder gar den geistigen Nährboden für Straftaten liefert, sind die Grenzen unserer Gesellschaft überschritten. Hier fordert die Jägerschaft einen hinreichenden Schutz vor Verleumdungen und Hassrede.

Genau diese Grenze zwischen demokratischem Diskurs und faktenfreier Hassrede scheint der Vorstand des Nabu-Kreisverbandes Borken aus unserer Sicht bereits vor geraumer Zeit überschritten zu haben. So war er namentlich an einer Demonstration in Olfen am 21. August 2022 als Veranstalter beteiligt, an dem auch Mitglieder (oder Sympatisanten) der offen zu Straftaten aufrufenden Organisation „Animal Liberation Front“ (ALF) teilnahmen (s. Screenshot mit Fahnenschwenker im Vordergrund). Quelle: Facebook-Seite des Nabu-Borken https://www.facebook.com/NABU.BOR/videos/pcb.5353793904732410/1284433125660374

Doppelzüngigkeit

Fakt ist, dass der Kreis Borken mit zwei Projektgebieten (Borkenberge sowie Moore und Heiden des Westlichen Münsterlandes) Teil des landesweiten Vogelschutzprojektes LIFE https://www.life-wiesenvoegel.nrw.de/projekt ist. Ein maßgeblicher Faktor für den Projekterfolg ist der Einsatz eines Berufsjägers, der durch Bejagung der Beutegreifer (dazu zählt bekanntlich auch der Fuchs) den sogenannten Prädationsdruck auf die Wiesenvögel absenkt. https://www.rwj-online.de/rwj/aktuelle-themen/wild-und-naturschutz-/pradationsmanagement-im-nrw-naturschutz_6_5025.html Der NABU NRW ist im landesweiten Arbeitskreis des LIFE-Projektes eingebunden und der NABU-Kreisverband Borken ist im lokalen Arbeitskreis des LIFE-Projektes vertreten.

Im Rahmen des LIFE-Projektes wurden alleine im Kreis Borken 36 Betonrohrfallen zur Bejagung der Füchse mit Wissen des Nabu-Kreisverbandes Borken aufgestellt. Das ist auch gut so. Die Artenschutzerfolge des LIFE-Projektes sind extrem abhängig von einer intensiven Fuchsbejagung. Dies zeigen auch die belegbaren Artenschutzerfolge beim Wiesenvogelschutz aus anderen Bundesländern http://www.lj-bremen.de/Jagd-Naturschutz-Praedatorenmanagement-Praedatorenmanagement-im-Wiesenvogelschutz-2014-2022.html

Doppelzüngiger als es der Vorstand des Nabu-Kreisverbandes Borken mit seiner Forderung nach Abschaffung der Fuchsjagd aktuell macht, kann man also kaum „wasch mich, aber mach mich nicht nass“ sagen.

Vorstand des NABU-Kreisverbandes Borken verleugnet seine Ursprünge

Bedenkt man, dass der Nabu die Nachfolgeorganisation des Deutschen Bundes für Vogelschutz (DBV) ist und gerade der Wiesenbrüterschutz einer intensiven Fuchsbejagung bedarf, hat sich der Vorstand des NABU-Kreisverbandes Borken maximal von seinen eigenen Ursprüngen entfernt.

Brief des Vorstands des NABU-Borken enthält zahlreiche schwere inhaltliche Fehler

Problematisch ist die erklärte Intention des Nabu-Vorstandes im Kreis Borken, seinen Landes- und Bundesverband gegen die Fuchsjagd einzustellen. Eine Positionierung gegen die Fuchsjagd ist naturschutzsfachlich falsch und würde auch zu einem Glaubwürdigkeitsproblem (s.o.) führen.

Im Jagdjahr 2021/2022 wurden im Kreis Borken 1848 Füchse erlegt. Insoweit liegt die Nabu-Borken-Angabe (2000 Füchse) noch im Toleranzrahmen. Die Bundesstrecke an Füchsen schwankt um die 450 000 bis 460 000 Füchse. Auch hier liegen die Angaben des Nabu-Borken 10 % höher.

Absolut falsch ist die Behauptung, bei der Fuchsjagd käme es zu Grausamkeiten. Auch die kritisierten Schliefanlagen stehen unter veterinärmedizinischer Aufsicht. Dort eingesetzte Füchse kommen nicht in direkten Kontakt mit den ausgebildeten Hunden und werden im Durchschnitt doppelt so alt wie Füchse in freier Wildbahn (12 – 13 Jahre in Schliefanlagen/ 6-7 Jahre in freier Wildbahn).

Natürlich werden Fuchsfelle, möglichst Gerbereien und Kürschnereien zur weiteren Verwendung zugeführt. Morgen (28.10.2022) ist übrigens We-Prefur-Tag. Der Zentralverband des Kürschnerhandwerks informiert dann ganz besonders über Fuchsfelle und Fuchsfellmode aus nachhaltiger Jagd (nicht aus Pelztierfarmen!) – ein gutes Zeichen für den Tier- und Artenschutz!

Ebenfalls falsch ist die verquere und fachlich falsche Definition des Begriffs „Hege“ durch den Vorstand des Nabu-Kreisverbandes Borken. Richtig ist, dass die Hegeverpflichtung durch die Jäger sehr prominent in §1 des Bundesjagdgesetzes sehr deutlich formuliert ist: „Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen…“ http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__1.html .

Falsch ist auch die Behauptung des Vorstands des Nabu-Kreisverbandes Borken, nur ein Bruchteil der getöteten Tiere würde verwendet.

Richtig ist, dass bundesweit etwa 85% der jährlich zur Strecke gekommenen Wildtiere dem menschlichen Verzehr zugeführt werden können https://www.jagdverband.de/zahlen-fakten/jagd-und-wildunfallstatistik/jagdstatistik-fuer-einzelne-wildarten (für NRW: 83% https://www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/presse/zahlen-fakten/5_108.html ). Die absolute Zahl der verzehrbaren Individuen reduziert sich lediglich um den Anteil des im Straßenverkehr und durch Wildkrankheiten verendeten Wildes. Dieses darf natürlich aus hygienerechtlichen Gründen nicht in Verkehr gebracht werden. Somit verbleiben 15% (NRW: 17%) der erlegten Wildtiere, die nicht für den menschlichen Verzehr genutzt werden können, wovon Füchse und Marder, Iltisse und Wiesel wiederum etwa 80% ausmachen. Die Felle diese Wildarten können allerdings traditionell hervorragend gegerbt und als Rauchwaren, also als Pelze, genutzt werden. Die verbleibenden Wildtiere (ca. 3% der o.g. Streckenstatistiken) werden aus Gründen des Wildschutzes, des Artenschutzes, der Wildschadens- oder Tierseuchenprävention erlegt.

Ungeachtet der in Gänze haltlosen Anfeindungen durch den Vorstand des Nabu-Kreisverbandes Borken wünsche ich abschließend allen Besuchern von Hubertusmessen frohe und besinnliche Stunden und danach gute weiterführende Gespräche über die Jagd.

Andreas Schneider

Pressesprecher

Landesjagdverband NRW

Unterstützung bei ungeklärten Wildunfällen

Verehrte Jägerschaft,

die Polizei Borken hat zur Zeit technische Probleme, bei Wildunfällen, die dem Unfallort entsprechenden Revierpächter ausfindig zu machen.

Leider kommt es dadurch vor, dass das verunfallte Wild nicht aufgefunden wird.

Die Jägerschaft wird darum gebeten, sich bei Auffinden von Fallwild, welches aus einem Wildunfall stammen könnte und in dem Zusammenhang stehende Zeichen am Fahrbahnrand, bei den entsprechenden Behörden zu melden. Dieses könnte zur Aufklärung von Wildunfallhergängen beitragen.

Die Polizei Borken bedankt sich für die Zusammenarbeit.

Newsletter des LJV NRW vom 16.11.22

16. November 2022

Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen

Newsletter

ab Februar 2023 ist die Verwendung von bleifreien Schroten in Feuchtgebieten für ganz Deutschland verpflichtend vorgeschrieben. Für uns Nordrhein-Westfalen ist das nichts Neues, denn an und über Gewässern dürfen wir schon seit vielen Jahren nicht mehr mit Bleischroten jagen. Basis des EU-Bleiverbotes in Feuchtgebieten ist ein Beschluss des REACH-Ausschusses der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020. Doch es geht weiter. In einem ersten Video erklärt Holger Bartels, Präsident der Landesjägerschaft Bremen den Hintergrund für das Bleiverbot und ob es dabei bleibt. Ausgehend von der Annahme, dass der Einsatz von Blei zukünftig noch wesentlich mehr durch Brüssel eingeschränkt werden wird, erklärt der DJV in einer Serie mit sechs Tutorials die Möglichkeiten der Umstellung auf bleifreie Munition. Schritt für Schritt beleuchtet er Alternativen, Streuung und gibt Tipps (Veröffentlichung in Kürze).

Was Brüssel über die Jagd und den Naturschutz entscheidet, hat einen großen Einfluss auf alle europäischen Länder. Derzeit gehen 80 % der jagd- und naturschutzrelevanten Regeln und Vorschriften von Brüssel aus.

Unterzeichnen Sie deshalb auch unbedingt die Petition des europäischen Jagdverbandes FACE auf SignForHunting.com und unterstützen Sie FACE im Kampf gegen die Bedrohungen für die Jagd in ganz Europa. Mit nur wenigen Sekunden können Sie viel bewirken!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Ihr LJV-Team

JAGD & HUND 2023

Die JAGD & HUND 2023 findet vom 24. bis 29 Januar statt. Online buchen ist schon jetzt möglich. LJV-Mitglieder erhalten 2,00 € Rabatt auf das normale Tagesticket. Mitglieder, die sich darüber hinaus zusätzlich noch für den kostenfreien JAGD & HUND Club registriert haben, erhalten sogar 4,00 € Rabatt auf das normale Tagesticket. Weitere Informationen und die Rabattcodes finden Sie im LJV-Mitgliederbereich auf der LJV-Homepage. Die Codes können für alle Messetage eingelöst werden.

Zum Mitgliederbereich

Nutriabejagung: „Lebendige Röhrichte“

Wie hängen Röhrichtrückgang, Artenvielfalt und die Nutria zusammen? Welche Bedeutung die Bejagung der Nutria am Niederrhein für Flora und Fauna hat, illustriert der DJV-Kurzfilm zum LIFE-Projekt „Lebendige Röhrichte“.

Zum Video

Wilder Herbstzeit-Burger

Burger gehen immer: Wir haben für Sie eine herbstliche Variante mit Pilzen der Saison, Röstzwiebeln, Pflaumenmayo und Bergkäse.

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Neues im LJV-Shop

Zum Vorzugspreis für LJV-Mitglieder gibt es ab sofort den neuen Lernort Natur-Freizeitbeutel aus 100% Baumwolle.

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Impressum

Andreas Schneider · Pressesprecher
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen
Gabelsbergerstraße 2
44141 Dortmund

Tel: 0231/2868-800 · Fax: 0231/2868-888

www.ljv-nrw.de

 

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Newsletter des LJV NRW vom 09.11.22

Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen

Newsletter

gestern trafen sich Kuratorium und Vorstand der Wildtier- und Biotopschutz-Stiftung NRW zu einer gemeinsamen Sitzung. Neben formalen Beschlussfassungen stellte Prof. Gerald Reiner von der Justus Liebig Universität Gießen die Ergebnisse einer umfangreichen aktuellen Studie zur genetischen Vielfalt der nordrhein-westfälischen Rotwildvorkommen vor. Die von der Wildtier- und Biotopschutz-Stiftung NRW unterstützte Studie belegt teilweise dramatische genetische Isolationsprozesse bei unserem heimischen Rotwild.

Ausführlichere Informationen zu den ersten Ergebnissen der Studie bietet der aktuelle Rheinisch-Westfälische Jäger.

Wer für Naturschutz und Umweltbildung in NRW spenden will, findet mit der Wildtier- und Biotopschutz-Stiftung NRW einen engagierten und zuverlässigen Partner.

Ihr LJV-Team

 

Land NRW übernimmt auch 2023 die Kosten für Trichinenuntersuchung

Auch im Jahr 2023 übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die bei den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten anfallenden Verwaltungsgebühren für die Trichinenuntersuchung bei in NRW erlegtem Schwarzwild, sofern es nicht in Wildzerlegebetrieben auf Trichinen untersucht wird. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW hat dies per Erlass am 8. November 2022 mitgeteilt. Begründet wird die Fortführung der Kostenübernahme mit übergeordneten Gründen der ASP-Prophylaxe.

 

Praxistipp: Rettungskette bei der Gesellschaftsjagd

Im Rahmen des zweiten Seminars „Erste Hilfe für Jäger“ war unter der Leitung von Frau Dorothee Gläsker (DRK Kreisverband Herford LAND e. v.)  auch die Rettungskette bzw. der Notfallplan Thema: Im Rahmen der Planung der Gesellschaftsjagd muss geprüft werden, ob es Funklöcher gibt, die Rettungspunkte bekannt sind, die Wege von den Rettungswagen befahren werden können und ob für schwere Fälle entsprechende Landeplätze für den Rettungshubschrauber vorhanden sind. Der Notfallplan muss an die jeweilige örtliche Reviersituation angepasst werden. Auch im nächsten Jahr werden wir Seminare zum Thema anbieten.

Herbsttreffen der KJS-Sprecherinnen

Rund 20 Jägerinnen trafen sich beim traditionellen Herbstschießen der Jägerinnen in Buke. Im Jagdparcours und auf den 100 und 200 Meter-Bahnen trainierten die Sprecherinnen und nutzten die Gelegenheit gleichzeitig zum Austausch und der Planung weiterer Veranstaltungen für Jägerinnen in den Kreisjägerschaften.

Mehr zum Herbsttreffen der Jägerinnen

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Fortbildungsveranstaltung für bestätigte Jagdaufseher und Revierpächter am 13.09.2022

Am 13.09.2022 um 09:00 Uhr findet eine Fortbildungsveranstaltung für bestätigte Jagdaufseher und Revierpächter statt.

Die Veranstaltung findet im

RekenForum

Kirchstr. 14

48734 Reken statt.

Um an dieser Veranstaltung teilzunehmen wird ein Kostenbeitrag von 30,-€ (für LJV-Mitglieder) bzw. 60,-€ (für Nicht-Mitglieder) erhoben

Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung muss spätestens bis zum 02.09.2022 bei der Geschäftsführerin der KJS Borken Frau Anne Winkelhaus, Paßkamp 36 in 46414 Rhede zu erfolgen

Genauere Informationen sind dem Anschreiben des Kreises Borken zu entnehmen, das am Ende dieses Artikels als Anhang hinterlegt ist.

 

Hier ist das Schreiben des Kreises Borken hinterlegt: Fortbildung bestätigte Jagdaufseher und Revierpächter

Kitzrettung 2022

So langsam naht das Ende der Brut- und Setzzeit und auch für das Kitzrettungsteam des Hegeringes endet bald die stressige Zeit für dieses Jahr.
Durch die fleißigen Helfer konnten 59 Rehkitze, diverse Hasen und etliche Nester  vor dem Mähtod bewahrt werden.

Wir möchten uns hiermit bei allen bedanken, die viel Zeit und Mühe in diese ehrenamtliche Arbeit gesteckt haben. Ihr seid etliche Male bereits mit den ersten Sonnenstrahlen unterwegs gewesen auch wenn es nicht immer leicht war.
 

Hegeringschießen 2022

Ich möchte euch auf das diesjährige Hegeringschießen hinweisen.

 

Das Schrotschießen findet am 25.06.2022 von 09:00 bis 14:30 Uhr auf dem Schießstand in Coesfeld-Flamschen statt.

Da Kugelschießen findet am 09.07.2022 von 08:30 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:30 in Ahaus-Ammeln statt.

Wildtierrettung durch das Kitzrettungsteam des Hegeringes Ahaus-Heek

Am heutigen Donnerstagmorgen waren die Kitzretter

des Hegeringes mit einer Wärmebilddrohne in Ahle unterwegs.

Dabei wurden unter anderem 5 Rehkitze, 4 Junghasen und 1 Fasanengelege vor dem Mähtod bewahrt.

  

Vielen Dank noch einmal an die freiwilligen Helfer für euren Einsatz in den frühen Morgenstunden.

Wir möchten die Landwirte darauf hinweisen, dass das Wildtierrettungsteam oder der zuständige Jagdausübungsberechtige mindestens 24 Stunden vor der Mahd informiert werden müssen um eine effektive Tierrettung durchzuführen.

Die Telefonhotline des Kitzrettungsteams ist unter +49 177 6906319 zu erreichen.