Kritik am NABU-Kreisverband Borken

Kritik am NABU-Kreisverband Borken:

Fehlende Distanz zu militanten Tierrechtlern und Aufgabe des Vogelschutzes durch den NABU-Vorstand

>Teaser:<

Im November dieses Jahres rief der Nabu-Vorstand Borken die Kirchengemeinden im Kreis Borken dazu auf, keine Hubertusmessen mehr zu feiern. Die Hubertusmessen würden von den Jägerschaften und der Bevölkerung als Segnung des „Waidwerks“ verstanden, so der Nabu-Vorstand Borken. Der Landesjagdverband NRW hat dazu gegenüber den Westfälischen Nachrichten eine umfassende Stellungnahme abgegeben, die Sie hier ungekürzt lesen können. Mit seiner zeitgleich erhobenen Forderung nach Aufgabe der Fuchsbejagung schadet der NABU-Vorstand Borken dem Vogelschutz gravierend und verleugnet zugleich seine eigenen Ursprünge im Deutschen Bund für Vogelschutz. Auch darauf weist der Landesjagdverband NRW in seiner Stellungnahme hin.

Vom historischen Hubertus, der Hubertuslegende und der Waidgerechtigkeit als Richtschnur der Jagdethik

Hubertusmessen sind auch für Nichtjäger eindrucksvoll und erfreuen sich großer Beliebtheit. Neben dem musikalischen Genuss der Jagdhornklänge hat diese Tradition auch eine tiefere Bedeutung und ist Teil einer selbstkritischen Reflexion innerhalb der Jägerschaft. Sie dient auch der Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und der Orientierung und Verortung der Jagd innerhalb unseres abendländischen, christlich geprägten Wertesystems.

Der Heilige Hubertus (Namenstag 3. November) ist Schutzpatron der Jäger. Die historische Person wurde um 655 als Sohn von Edelleuten geboren. Ab dem Jahr 709 war Hubertus Bischof von Maastricht, später von Lüttich. Er starb im Jahre 727. Wegen seines Glaubenseifers und seiner Wundertaten wurde Hubertus 744 heiliggesprochen.

Die Hubertus-Legende entstand wesentlich später, vermutlich im 14. Jahrhundert. Ihr zufolge sei Hubertus zunächst verheiratet gewesen. Seine Frau sei bei der Geburt eines Sohnes gestorben. In seiner Verzweiflung habe Hubertus Ablenkung bei der Jagd gesucht. Gottes Gebote missachtend habe er zügellos, ohne Maß und Mitte gejagt. Dabei sei ihm ein Hirsch mit strahlendem Kreuz im Geweih erschienen. Dieses Zeichen soll Hubertus zu einem maßvolleren Lebenswandel und dem Christentum bekehrt haben.

Die Hubertus-Legende mahnt die Jäger, das ihnen anvertraute Wild als Teil der Schöpfung zu betrachten. Diese Grundhaltung der Jäger ist eng verknüpft mit dem Begriff der Waidgerechtigkeit. Darunter verstand man ursprünglich die handwerklich fachgerecht ausgeübte Jagd.

Heute umschließt die Waidgerechtigkeit (s. Anlage) drei Aspekte: Der Tierschutzaspekt betrifft die Einstellung des Jägers, dem Tier vermeidbare Schmerzen zu ersparen. Der Umweltaspekt fordert vom Jäger die Einbeziehung der gesamten Umwelt in sein Denken und Handeln. Der mitmenschliche Aspekt betrifft das anständige Verhalten gegenüber anderen Jägern und der nichtjagenden Bevölkerung. Für die Jäger ist die Waidgerechtigkeit oberstes Gebot, das auch im Jagdgesetz seinen Niederschlag findet. Wer dagegen verstößt, hat den Sinn der Jagd nicht verstanden und muss mit strengen Strafen rechnen. Das kann bis zum Entzug des Jagdscheines führen.

Die drei Säulen der Waidgerechtigkeit (Respekt vor dem Tier als Mitgeschöpf, Respekt vor der Natur als Lebensraum und Lebensgrundlage sowie Respekt vor den Mitmenschen) sind Grundlage der Jagdethik und natürlich mit dem christlichen Wertesystem bestens vereinbar.

Zum Schreiben des Vorstandes der NABU-Kreisgruppe Borken

Konstruktive Kritik ja, Hassrede nein!

Mit konstruktiver Kritik und öffentlichen Diskussionen können wir Jägerinnen und Jäger gut umgehen, denn wir stehen in der Mitte der Gesellschaft. Diskurs und Dialog gehört in einer Demokratie mit dazu. Sie führen letztlich zu ständigen Verbesserungen. Dabei sind wir Jägerinnen und Jäger uns selbst oft die schärfsten Kritiker, immer in dem Bestreben, noch besser zu werden.

Wo Kritik allerdings unsachlich wird, stellenweise auch in Hassrede ausartet oder gar den geistigen Nährboden für Straftaten liefert, sind die Grenzen unserer Gesellschaft überschritten. Hier fordert die Jägerschaft einen hinreichenden Schutz vor Verleumdungen und Hassrede.

Genau diese Grenze zwischen demokratischem Diskurs und faktenfreier Hassrede scheint der Vorstand des Nabu-Kreisverbandes Borken aus unserer Sicht bereits vor geraumer Zeit überschritten zu haben. So war er namentlich an einer Demonstration in Olfen am 21. August 2022 als Veranstalter beteiligt, an dem auch Mitglieder (oder Sympatisanten) der offen zu Straftaten aufrufenden Organisation „Animal Liberation Front“ (ALF) teilnahmen (s. Screenshot mit Fahnenschwenker im Vordergrund). Quelle: Facebook-Seite des Nabu-Borken https://www.facebook.com/NABU.BOR/videos/pcb.5353793904732410/1284433125660374

Doppelzüngigkeit

Fakt ist, dass der Kreis Borken mit zwei Projektgebieten (Borkenberge sowie Moore und Heiden des Westlichen Münsterlandes) Teil des landesweiten Vogelschutzprojektes LIFE https://www.life-wiesenvoegel.nrw.de/projekt ist. Ein maßgeblicher Faktor für den Projekterfolg ist der Einsatz eines Berufsjägers, der durch Bejagung der Beutegreifer (dazu zählt bekanntlich auch der Fuchs) den sogenannten Prädationsdruck auf die Wiesenvögel absenkt. https://www.rwj-online.de/rwj/aktuelle-themen/wild-und-naturschutz-/pradationsmanagement-im-nrw-naturschutz_6_5025.html Der NABU NRW ist im landesweiten Arbeitskreis des LIFE-Projektes eingebunden und der NABU-Kreisverband Borken ist im lokalen Arbeitskreis des LIFE-Projektes vertreten.

Im Rahmen des LIFE-Projektes wurden alleine im Kreis Borken 36 Betonrohrfallen zur Bejagung der Füchse mit Wissen des Nabu-Kreisverbandes Borken aufgestellt. Das ist auch gut so. Die Artenschutzerfolge des LIFE-Projektes sind extrem abhängig von einer intensiven Fuchsbejagung. Dies zeigen auch die belegbaren Artenschutzerfolge beim Wiesenvogelschutz aus anderen Bundesländern http://www.lj-bremen.de/Jagd-Naturschutz-Praedatorenmanagement-Praedatorenmanagement-im-Wiesenvogelschutz-2014-2022.html

Doppelzüngiger als es der Vorstand des Nabu-Kreisverbandes Borken mit seiner Forderung nach Abschaffung der Fuchsjagd aktuell macht, kann man also kaum „wasch mich, aber mach mich nicht nass“ sagen.

Vorstand des NABU-Kreisverbandes Borken verleugnet seine Ursprünge

Bedenkt man, dass der Nabu die Nachfolgeorganisation des Deutschen Bundes für Vogelschutz (DBV) ist und gerade der Wiesenbrüterschutz einer intensiven Fuchsbejagung bedarf, hat sich der Vorstand des NABU-Kreisverbandes Borken maximal von seinen eigenen Ursprüngen entfernt.

Brief des Vorstands des NABU-Borken enthält zahlreiche schwere inhaltliche Fehler

Problematisch ist die erklärte Intention des Nabu-Vorstandes im Kreis Borken, seinen Landes- und Bundesverband gegen die Fuchsjagd einzustellen. Eine Positionierung gegen die Fuchsjagd ist naturschutzsfachlich falsch und würde auch zu einem Glaubwürdigkeitsproblem (s.o.) führen.

Im Jagdjahr 2021/2022 wurden im Kreis Borken 1848 Füchse erlegt. Insoweit liegt die Nabu-Borken-Angabe (2000 Füchse) noch im Toleranzrahmen. Die Bundesstrecke an Füchsen schwankt um die 450 000 bis 460 000 Füchse. Auch hier liegen die Angaben des Nabu-Borken 10 % höher.

Absolut falsch ist die Behauptung, bei der Fuchsjagd käme es zu Grausamkeiten. Auch die kritisierten Schliefanlagen stehen unter veterinärmedizinischer Aufsicht. Dort eingesetzte Füchse kommen nicht in direkten Kontakt mit den ausgebildeten Hunden und werden im Durchschnitt doppelt so alt wie Füchse in freier Wildbahn (12 – 13 Jahre in Schliefanlagen/ 6-7 Jahre in freier Wildbahn).

Natürlich werden Fuchsfelle, möglichst Gerbereien und Kürschnereien zur weiteren Verwendung zugeführt. Morgen (28.10.2022) ist übrigens We-Prefur-Tag. Der Zentralverband des Kürschnerhandwerks informiert dann ganz besonders über Fuchsfelle und Fuchsfellmode aus nachhaltiger Jagd (nicht aus Pelztierfarmen!) – ein gutes Zeichen für den Tier- und Artenschutz!

Ebenfalls falsch ist die verquere und fachlich falsche Definition des Begriffs „Hege“ durch den Vorstand des Nabu-Kreisverbandes Borken. Richtig ist, dass die Hegeverpflichtung durch die Jäger sehr prominent in §1 des Bundesjagdgesetzes sehr deutlich formuliert ist: „Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen…“ http://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__1.html .

Falsch ist auch die Behauptung des Vorstands des Nabu-Kreisverbandes Borken, nur ein Bruchteil der getöteten Tiere würde verwendet.

Richtig ist, dass bundesweit etwa 85% der jährlich zur Strecke gekommenen Wildtiere dem menschlichen Verzehr zugeführt werden können https://www.jagdverband.de/zahlen-fakten/jagd-und-wildunfallstatistik/jagdstatistik-fuer-einzelne-wildarten (für NRW: 83% https://www.ljv-nrw.de/inhalt/ljv/presse/zahlen-fakten/5_108.html ). Die absolute Zahl der verzehrbaren Individuen reduziert sich lediglich um den Anteil des im Straßenverkehr und durch Wildkrankheiten verendeten Wildes. Dieses darf natürlich aus hygienerechtlichen Gründen nicht in Verkehr gebracht werden. Somit verbleiben 15% (NRW: 17%) der erlegten Wildtiere, die nicht für den menschlichen Verzehr genutzt werden können, wovon Füchse und Marder, Iltisse und Wiesel wiederum etwa 80% ausmachen. Die Felle diese Wildarten können allerdings traditionell hervorragend gegerbt und als Rauchwaren, also als Pelze, genutzt werden. Die verbleibenden Wildtiere (ca. 3% der o.g. Streckenstatistiken) werden aus Gründen des Wildschutzes, des Artenschutzes, der Wildschadens- oder Tierseuchenprävention erlegt.

Ungeachtet der in Gänze haltlosen Anfeindungen durch den Vorstand des Nabu-Kreisverbandes Borken wünsche ich abschließend allen Besuchern von Hubertusmessen frohe und besinnliche Stunden und danach gute weiterführende Gespräche über die Jagd.

Andreas Schneider

Pressesprecher

Landesjagdverband NRW